  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0932 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Erteilung sicheren Geleits Alte Signatur: Wismar F 131 (W F n. 131) Laufzeit: (1782-1784) 27.04.1784-29.05.1784 Fallbeschreibung: Kl. hatte aus der Zeitung erfahren, daß er sich in Wismar wegen der Aufklärung mehrere Diebstähle melden solle und erbittet dazu vom Tribunal sicheres Geleit. Dieses verweist ihn an den Rat, das seine Bitte ablehnt. Daraufhin queruliert er an das Tribunal und bittet, den Rat entsprechend anzuweisen. Das Tribunal erläßt am 04.05. ein Reskript, "das Gravamen von selbsten zu heben" oder ihre Ursachen dagegen vorzutragen. Am 11.05. beschwert sich Kl., daß er vom Rat per Steckbrief zur Fahndung ausgeschrieben wurde, obwohl der Prozeß am Tribunal noch läuft. Das Tribunal fordert Bekl. am 14.05. auf, binnen 3 Tagen ihre Erklärung abzugeben. Am 17.05. erklären Bekl., Kl. habe das erteilte Geleit bereits einmal gebrochen, weshalb er kein neues erwarten dürfe. Am 19.05. legt Kl. die Akten der Vorinstanz vor, die am 21.05. eröffnet werden. Am 22.05. beschwert sich Kl., daß der Steckbrief gegen ihn erneut 2x veröffentlicht worden sei und bittet dies zu verbieten. Das Tribunal fordert Rat am 28.05.1784 zur Erteilung des Geleits auf und sendet die Akten zurück. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 21.04.1784; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 22.04.1784; Auszug aus dem "Altonaischen Mercurius" Nr. 157 vom 20.09.1782, Mecklenburgische Nachrichten, Fragen und Anzeigen, Nr. 19, vom 08.05.1784; Wismarsche Privilegirte Wöchentliche Anzeigen und Nachrichten, Nr. 19-21, vom 06., 13. und 20.05.1784 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784 Kläger: (2) Peter Jochim Fanter, aus Wismar gebürtiger Bäckergeselle Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar Anwälte: Kl.: N N Berner (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0932 |