-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  07.: 1. Kläger G

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 07. 1. Kläger G


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0843
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamationis Auseinandersetzung um Diffamierung
Alte Signatur: Wismar F 63 (W F 3 n. 63)
Laufzeit: (1707-1715) 23.07.1715-16.03.1716
Fallbeschreibung: Bekl. hat den Grafen Moritz Velling, schwedischen Generalgouverneur von Bremen-Verden und kgl. Rat, schwer verleumdet und beim polnischen wie schwedischen König verdächtig gemacht, sein Amt nicht ordentlich zu versehen. Welling hat deshalb den Fiskal gebeten, Bekl. verfolgen zu lassen und zu bestrafen. Der Fiskal organisiert Überstellung des Bekl. von Stralsund nach Wismar, wo Bekl. nach seiner Ankunft am 23.07., 20.08. und 17.09. gegen seine Haft protestiert, um kgl. Schutz und Freilassung bittet, was vom Tribunal am 23.07., 20.08. und 17.09. abgelehnt wird. Am 17.09. beweist Kl., daß Bekl. nicht mehr in Diensten der Könige von Frankreich und Polen steht. Das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag zur Antwort auf. erläßt daraufhin die Citatio am 01.10. und bestellt Bekl. auf dessen Bitte Dr. Arendt als Verteidiger. Am 07.10. kündigt Bekl. an, seine Antwort vorzutragen, das Tribunal setzt ihm am 08.10. dafür 8 Tage Frist. Am 14.10. leugnet Bekl. die Tat und gibt an, immer noch im Dienst des französischen Königs zu stehen, weshalb er das Tribunal nicht als forum competens anerkennen könne und seine elf Monate währende Gefangenschaft in Pommern als völkerrechtswidrig charakterisiert. Kl. bittet, ihn von der Klage zu entbinden" und ihn zu entlassen. Am 01.11. bittet er um ein Reskript an Graf Welling, ihm seine sämtlichen Schriften auszuliefern, das vom Tribunal aber nicht erteilt wird. Seine Bitte um Lockerung des Hausarrests vom 01.11. wird ebenfalls am selben Tag abgeschlagen. Am 12.11. bittet Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 22.11. erneuert er seine Bitte um Rückgabe seiner Papiere, die am 26.11.1715 erneut abgeschlagen wird. Am 08.01.1716 belehrt Kl. das Tribunal über die Rechte eines Ministers in Europa nach geltendem Völkerrecht und verlangt seine sofortige Freilassung, was vom Tribunal am 21.01. abgelehnt wird. Am 08.02. bittet er darum, an das Hamburger Domkapitel überstellt zu werden und verspricht, Kaution für sich zu stellen. Das Tribunal teilt ihm darauf am 25.02. mit, daß seine Sache zu königlicher Entscheidung stehe und deshalb der Arrest andauern müsse. Am 21.02. legt Kl. mehrere Schreiben vom Kardinal de Noailles vor, die das Tribunal am 25.02. ad acta nimmt. Am 16.03.1716 bittet Kl. um Vorlage von Schreiben des Intendanten der Marine von Dünkirchen, eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Königs von Polen an Graf Velling vom 07.10.1714; Auszug aus Taufregister von St. Germain vom 14.05.1707; Schreiben des französischen Gesandten beim Niedersächsischen Reichskreis Poussier an Bekl. vom 29.03. und 08.06.1715; Auszüge aus Viquefort, Tractat de ambassadeurs; Schreiben des Kardinal de Noailles an Bekl. vom 03.01. und 24.02.1716 (alles franz.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1715-1716
Kläger: (2) Dr. David Gerdes als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Louis Abensur, früherer Resident der Könige von Frankreich und Polen zu Hamburg
Anwälte: Bekl.: Dr. Cajus Matthias Arndt (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0843