-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  07.: 1. Kläger G

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 07. 1. Kläger G


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0622
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar D 6 (W D 1 n. 6)
Laufzeit: (1661-1665) 04.09.1665-26.05.1673
Fallbeschreibung: Kl. hatte mehrere Jahre das Amt Neukloster gepachtet und war zudem Küchmeister des Grafen Dohna. In dieser Eigenschaft hat er zahlreiche Angestellte und Rechnungen bezahlt. Nachdem der Graf ihn wegen Veruntreuung entlassen hatte, wurde dem Kl. vom Tribunal die Bezahlung seiner Forderungen zugesagt, die er geltend macht und wegen derer er ein entsprechendes Mandat erbittet, das er am 13.09.1665 erhält. Am 06.11. beschwert sich Kl., noch kein Geld erhalten zu haben und bittet das Tribunal, Bekl. anzuweisen, ihm die Mastgelder der Schweine abzuliefern - eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Am 10.11. erbittet Bekl. Fristverlängerung, am 24.11. wiederholt Kl. seine Forderung nach Bezahlung. Am 30.11. fordert Bekl. eine nachvollziehbare Rechnung des Kl.s, am 19.12.1665 versucht das Tribunal, einen Vergleich zu vermitteln, dessen Ausgang nicht erhellt. Am 09.01.1666 entscheidet das Tribunal über die gegenseitigen Ansprüche und fordert weitere Beweise und Eide für die Ansprüche des Kl.s. Am 05.02. legt Kl. weitere Rechnungen vor, erbittet deren Bezahlung bzw. Einsetzung in das Amt und Mandate an die Pächter von Strameus, Lütken Warin und Teplitz, ihre Pacht an ihn zu entrichten. Am 02.03. fordert das Tribunal Bekl. zur Zahlung von 1.470 Rtlr auf, am 14.04. erbittet Kl. Fristverlängerung und erhält diese am 24.04.. Am 14.05. erbittet Kl. erneut Zahlung bzw. Einsetzung in die Güter, das Tribunal fordert Bekl. am 25.05. entsprechend auf. Am 14.06. antwortet Kl. auf nicht erhaltene Einlassungen des Bekl. und verteidigt seine Ansprüche, woraufhin das Tribunal die Beweisaufnahme am 04.07. schließt. Am selben Tag erbittet Kl. Vollzug des Mandates gegen Bekl., am 11.07.verspricht das Tribunal Immission in die Güter, wenn Zahlung nicht erfolgen sollte. Am 31.07. bittet Bekl., Kl. nur in das Amt Neukloster einzusetzen, nicht aber in die bereits verpachtet gewesenen Höfe, die er verlangt hat und verspricht baldige Zahlung. Das Tribunal setzt Kl. daraufhin am 01.08. in das Amt ein und läßt sich die Entscheidung offen, ob Kl. zusätzlich in die verpachteten Höfe eingesetzt werden soll. Am 18.08. berichtet Tribunalskanzlist Otto Hertzberg über erfolgte Immission des Kl.s in das Amt. Am 12.09. bittet Kl. darum, ihm auch die Einkünfte der verpachteten Höfe zuzuweisen, damit er die Gläubiger des Grafen, für den er Kredite aufgenommen hatte, befriedigen kann. Das Tribunal weist Bekl. an, seine Gläubiger binnen 6 Wochen zufriedenzustellen, da Kl. sonst in die Güter eingewiesen wird. Am 08.11. verpflichtet sich Bekl. zur Bezahlung der Kredite durch Überschreibung der Einkünfte aus zwei Höfen, verweigert aber die Überschreibung der Pacht aus den Meierhöfen, die bereits an den Amtmann de la Croix abgetreten ist. Nachdem Kl. am 15.11. darauf besteht, weist das Tribunal am 20.11. den Pächter von Strameus zur Zahlung an Kl. an. Am 29.11. beschwert sich Kl., daß ihm die Einkünfte aus dem Amt teilweise vorenthalten werden und erbittet ein Poenalmandat an den Amtmann, dies zu unterlassen. Das Tribunal weist Amtmann am 07.12.1666 entsprechend an, fordert aber gütliche Einigung zwischen Kl. und ihm. Im Januar und Februar 1667 streiten sich Kl. und der Amtmann über die Bezahlung des Kurators des Kl.s aus den Amtseinkünften, am 26.11. erbittet Kl. Anweisung an Amtmann, ihm die Mastgelder und andere Einkünfte auszuzahlen und erhält am 27.11. ein entsprechendes Mandat. Am 09.12. berichtet Amtmann von schlechter Ernte und bittet, Saatkorn für kommendes Jahr behalten zu dürfen. Das Tribunal forder Kl. am 10.12. zur Erwiderung auf. Am 17.12. besteht Kl. auf seinen Forderungen und erhält am 21.12.1667 ein entsprechendes Mandat. Am 15.02.1668 bittet Kl., den Pächter von Lütken Warin, Hans Burmeister, anzuweisen, die Pacht an ihn auszuzahlen und erhält am 17.02. ein entsprechendes Mandat. Am 24.07. beschwert sich Kl. darüber, daß ein Angestellter des Amtmanns in den ihm zugewiesenen Raum eingebrochen sei. Er bittet um ein Strafmandat an Amtmann, ihm das Amt so einzuräumen, wie vom Tribunal verfügt und erhält am 04.08. erbetenes. Am 21.10. beteuert Bekl. die Unschuld des Amtmanns und bietet Restzahlung an. Das Tribunal lädt am 23.10. beide Parteien auf den 26.10. vor und protokolliert die Zahlung. Am 05.11. protestiert Kl. dagegen, nur schlechtes Geld empfangen zu haben und stellt neue Forderungen, die binnen 14 Tagen bezahlt werden sollen. Das Tribunal fordert Bekl. am 17.11.1668 zur Erwiderung auf, die am 07.01.1669 die Forderungen zurückweist. Am 25.01. entscheidet Tribunal über die gegenseitigen Forderungen, erkennt einige an und fordert für andere weitere Beweise bzw. einen Eid des Kl.s. Am 12.03. bittet Kl. erneut um Bezahlung in gutem Gelde", am 21.04. läßt er einige Forderungen fallen und bittet für andere um einen Termin zur Eidesleistung, den das Tribunal am 23.04. auf den 26.04. festlegt. Am selben Tag legen Bekl. Gegenbeweise vor und bestreiten einige Forderungen, am 30.04. fordert Tribunal von Kl. Erklärung. Am 05.05. und 07.06. streiten sich Parteien um die Währung, in der Schulden zu bezahlen seien, am 14.06. entscheidet das Tribunal im Sinne des Kl.s und weist Zahlung binnen 6 Wochen an. Am 11.06. und 05.07. setzen sich Parteien über Bezahlung des Amtspersonals auseinander, am 30.08. bringt Bekl. weitere Quittungen für Zahlungen bei und bittet, ihr die Amtseinkünfte wieder vollständig zuzusprechen. Das Tribunal fordert Kl. am 18.10. zur Erwiderung auf, am selben Tag stellt Bekl. neue Forderungen an Kl. auf und bittet, diese mit ihren zu verrechnen. Am 26.11.1669 und 14.01.1670 beharrt Kl. auf der Zahlung von 150 Rtlr, die noch rückständig sind, erklärt aber ansonsten seine Forderungen für weitgehend befriedigt. Das Tribunal fordert Bekl. am 07.01.1670 zur Erwiderung auf, die am 21.02. eingeht und in der Bekl. Forderungen zurückweist. Am 01.04. besteht Kl. auf der Bezahlung, die Bekl. am 01.09.1670 erneut verweigert. Am 09.11.1671 erbitten Witwe und Erben des Kl.s ein Urteil, am 01.02.1673 weist das Tribunal Bekl. an, die ausstehenden 150 Rtlr zu bezahlen, weist aber alle weiteren Forderungen des Kl.s bis auf 21 Mk. lüb. als unerwiesen zurück. Am 07.03. und 22.05. erbittet Dr. Schwartzkopf namens der Erben des Kl.s um Fristverlängerung zum Einreichen der restitito in integrum und erhält diese am 10.03. und 26.05.1673, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) mehrere Aufstellungen über Forderungen des Bekl. an Kl., Aufstellung über Gläubiger des Bekl.; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 21.09.1665, 29.05.1666; Protokoll der Tribunalsitzung vom 19.12.1665; Rechnungen von Handwerkern für den Amtmann von Neukloster; Verzeichnis der Mastschweine 1662; Aufstellung über Pachteinnahmen vom Amt Poel 1661-1663; Baukosten für Poeler Windmühle; Aufstellung über Immissionskosten; Verzeichnis der Baukosten auf dem Kalten Hof und für das Poeler Schloß; Versicherung des Bekl. für Kl. vom 06.11.1662; Instruktion für Kanzlist Otto Hertzberg wegen Einsetzung in das Amt Neukloster vom 01.08.1666; Schreiben des Christoph Rathsack an Kl. vom 15.11.1666; von Tribunalsbote Jochim Kröger ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.11.1666; Quittungen des Kl.s vom 06.11.1666, 09. und 17.01., 02., 07. und 25.02., 07. und 22.03., 04. und 30.05., 03. und 09.06., 10.12.1667, 05. und 27.01., 10., 26. und 28.02., 03.03., 12.06. und 17.08.1668; Bericht Hertzbergs über die Immission des Kl.s in das Amt Neukloster vom 18.08.1666; Berechnungen des Amtmanns über erfolgte Zahlungen an Kl. vom 21.10.1668; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommenes Inventar des Amtshofes von Neukloster vom 17.-19.12.1662; Anweisung der Bekl. zur Bezahlung von Schulden vom 17.04. und 17.07.1669; Rechnung des Amtmannes de la Croix über Bezahlung von Angestellten des Amtes Neukloster 1663-1665; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Befragung des Theel Schwager vom 15.10.1669; Empfangsquittung des Kl.s über 475 Rtlr aus der Tribunalskanzlei vom 24.11.1669; Rechnung des Kl.s über empfangenes Geld vom 26.11.1669; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 30.11.1661; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Befragung der Zeugen Thel Schwager, Grete Schröder und Hans Gerdes vom 14.01.1670; Quittungen der Anna Köper, Witwe des Hinrich Rantze vom 29.06.1667, 29.11.1669; Schreiben der Bekl. an Dr. Schwartzkopf vom 19.04.1673
Instanzenzug: 1. Tribunal 1665-1673 2. Tribunal 1673
Kläger: (2) Jochim Gercke, ehemaliger Küchmeister und Pächter des Amtes Neukloster, jetzt Brauer zu Wismar, ab 09.11.1671 dessen Witwe und Erben
Beklagter: Christoph Delphicus, Burggraf und Graf zu Dohna, Inhaber des Amtes Neukloster und Generalfeldmarschall der schwedischen Armee, ab Juli 1668 dessen Witwe
Anwälte: Kl.: Lic. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Anton Scheffel (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0622