-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  09.: 1. Kläger I

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 09. 1. Kläger I


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1540
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Abfallentsorgung
Alte Signatur: Wismar J 34a (W J 1 n. 34a)
Laufzeit: (1758-1759) 23.01.1759-10.10.1759; 1761
Fallbeschreibung: Kl. nutzt seit 35 Jahren in seinem Haus an der Lübschen Straße einen Misthaufen zur Entsorgung von Küchenabfällen, seit 10 Jahren wohnt Bekl. neben ihm und hat die Nutzung geduldet. Vor einigen Monaten bat Bekl., den Misthaufen auf die andere Grundstücksseite zu verlegen, was Kl. jedoch ablehnte. Nachdem Bekl. tätlich geworden war, wandte sich Kl. an den Rat, um ihm weitere Aktionen untersagen zu lassen. Der Rat verurteilte Kl. jedoch zur Verlegung des Misthaufens, wogegen Kl. vor dem Tribunal queruliert und um Aufhebung des Urteils bittet. Am 13.03. erklärt Kl. aus guter Nachbarschaft zur jetzigen Bewohnerin des Hauses des Bekl., seinen Mist auf die andere Seite bringen zu lassen, soweit die anderen Nachbarn dies gestatten würden. Er bittet aber darum, Bekl. für seine Tätlichkeiten zu bestrafen. Am 16.03.1759 weist das Tribunal Kl. gemäß seines Vorschlages zur Umsetzung des Haufens an, verurteilt Bekl. zur Bezahlung der Prozeßkosten und stellt es Kl. frei, wegen der Tätlichkeiten zu klagen. Am 04.04. ergreift Bekl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum, da Kl. den Mist angeblich über seine Grundstücksgrenze geworfen habe, am 04.05. bittet er um Prozeßbeschleunigung. Am 30.06. fordert das Tribunal Beweise für die Behauptungen des Kl.s, am 23.07. erklärt Bekl., er habe Kl. angeboten, daß jeder seine Prozeßkosten tragen solle und bietet an, seine Aussage wegen des Mistes zu beeiden. Das Tribunal fordert Kl. am 04.09. zur Erklärung auf, die am 24.09. eingeht und in der Kl. dem Eid zustimmt. Das Tribunal setzt daraufhin Protonotar Stemwede ein, um die Parteien über die Kostenverteilung zu vergleichen. Am 23.10.1761 berichtet Kl. von dem gescheiterten Schlichtungsversuch, beschwert sich, daß Bekl. den angebotenen Eid bisher nicht geleistet habe und bittet, dessen Schuld anzuerkennen und ihn zur Bezahlung der Prozeßkosten zu verurteilen. Ein Urteil des Tribunals ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Anton Rode aufgenommene Protokolle von Zeugenverhören von Catharina Jörs, geb. Bentschneider; Agneta Elisabeth Zeller, geb. Donath, Marentz Lische Rostock, Maria Rachau vom 17.01.1759 und 20.07.1759; Supplik Gramms an das Ratsgericht zu Wismar vom 14.11.1758, Ratsgerichtsurteile vom 16.11. und 13.12.1758; Ratsgerichtsprotokoll vom 22.11.1758, Genehmigung der Witwe Pälicke zur Verlegung des Misthaufens auf ihre Seite vom 07.12.1758; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellation vom 18.12.1758; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Quistorp vom 09.04.1759; von Notar Philipp Wilhelm Schultesius aufgenommene Aussagen des Dieners der im Haus des Bekl. wohnenden Drostin von Bülow, Friedrich Stamm und des Dienstmädchens Louisa Bockin vom 20.07.1759; Kommissionsprotokoll vom 02.10.1761 zur Verteilung der Prozeßkosten
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1758 2. Tribunal 1759 3. Tribunal 1759, 1761
Kläger: (2) Gustav Rüdiger Iden, Kanzlist am Tribunal (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Michael Gramm, Losbäcker zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Lic. Johann Hinrich Scheffel (A) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1540