-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  11.: 1. Kläger K

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 11. 1. Kläger K


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 4000
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um den Verkauf schwarzer Töpfe
Alte Signatur: Wismar W 187 (W W n. 187)
Laufzeit: (1769-1770) 18.08.1770-19.04.1771, 05.02.1773-20.09.1775
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 18.08.1770 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Bewilligung des Tribunals vom 20.08. legen die Kl. am 27.09. ihren Schriftsatz vor, in dem sie erklären, daß seit Jahren fremde Schiffer mit schwarzen Töpfen, die die Bekl. nicht herstellen können, den Hafen anlaufen, diese Töpfe 3 Tage lang an Interessenten verkaufen und die Reste dann an die Kl. zum Weiterverkauf verkaufen. Im vergangenen Herbst haben die Bekl. verlangt, das alleinige Recht zum An- und Weiterverkauf der Töpfe zu erhalten und haben dahingehend beim Ratsgericht geklagt, das den Kl.n bei Strafe von 10 Rtlr verboten hat, weiterhin mit diesen Töpfen zu handeln und den Verkauf allein den Bekl. zu überlassen. Die Kl ergreifen gegen dieses Urteil restitutio in integrum vor dem Ratsgericht, werden aber zurückgewiesen, weshalb sie an das Tribunal appellieren und auf ihren alten Rechten beharren. Das Tribunal fordert am 16.11.1770 die Akten der Vorinstanz an. Am 25.01. und 15.04.1771 bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten, die ihnen am 25.01. und 19.04.1771 gewährt wird. Am 05.02.1773 bitten die Bekl., die Appellation für verfallen zu erklären, da die Akten der Vorinstanz immer noch nicht eingegangen sind und die Kl. sich nicht wieder gemeldet haben. Das Tribunal folgt dem Antrag am 10.02.1773, am 25.02.1773 ergreifen die Kl dagegen restitutio in integrum und bitten um ein Mandat an den Rat, die Akten umgehend einzusenden. Das Tribunal erläßt dieses Mandat am 27.02., am 26.04. und 05.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten und erhalten diese am 30.04. und 09.07. Am 18.10. bitten die Kl. um Eröffnung der am 16.10. eingegangenen Akten der Vorinstanz, die am 22.10. auf den 27.10.1773 festgelegt wird. Am 24.01., 18.04. und 11.07.1774 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 23.01.1775 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz. Am 06.03. und 17.04.1775 bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer restitutio in integrum, die ihnen am 07.03. und 19.04.1775 gewährt wird. Am 19.09.1775 bitten die Bekl., das Rechtsmittel für verfallen zu erklären. Das Tribunal folgt dem Antrag und schickt die Akten am selben Tag an das Ratsgericht zurück.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 18.05.1770; Ratsgerichtsurteile vom 18.11.1769, 09.05.1770 und 19.01.1771; Supplik der Kl. an das Ratsgericht (o.D.); von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 21.11.1770 und 04.03.1773; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Lembke vom 20.05.1773
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1769-1770 2. Ratsgericht 1770 3. Tribunal 1770-1773 4. Tribunal 1773-1775 5. Tribunal 1775
Kläger: (2) Joachim Friedrich Klevesahl, N N Martens, Johann Tiedemann, N N Bartels und N N Lembke, Kaufleute und Krämer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amt der Töpfer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabiel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 4000