-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  13.: 1. Kläger M

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2048
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um das Kirchengeläut
Alte Signatur: Wismar M 12 (W M 1 n. 12 )
Laufzeit: (1611-1657) 23.03.1657-04.06.1657
Fallbeschreibung: Aus Anlaß des Todes der Ehefrau des Pastors an St. Georg, Johann Gerdes, und der Witwe des Archidiakons an St. Marien, Friedrich Frilius, ist es wegen des Glockengeläuts zum Streit zwischen Rat und Geistlichkeit gekommen. Laut einem Ratsbeschluß vom 22.10.1632 dürfen beim Tod eines Predigers die Glocken aller dreier Kirchen frei geläutet werden. Die Kl. bitten nun, beim Tod einer der Frauen der Prediger um freies Geläut an zwei Kirchen und werden darin von Präsident, Vizepräsident und Protonotar des Tribunals gegenüber dem Rat unterstützt, der nur das Geläut in einer Kirche erlauben will. Tribunalspräsident Oxenstierna schaltet sich in den Streit ein, da er meint, die geistliche Jurisdiktion und jura epsicopalia der Krone Schweden schützen zu müssen und macht dem Rat das Recht streitig, über solche Belange alleinverantwortlich zu entscheiden. Am 28.05.1657 entscheidet Oxenstierna, künftig beim Tod der Prediger in drei, beim Tod ihrer Frauen in zwei und beim Tod ihrer Kinder in einer Hauptkirche freies Geläut zu genehmigen. Ein eigentlicher Prozeß am Tribunal wurde in der Sache nicht geführt, der Fall erwächst aus den Aufgaben des Tribunalspräsidenten als Vertreter der Krone in der Herrschaft Wismar.
Prozessbeilagen: (7) Beschlüsse des Rates vom 29.03.1611, 22.10.1632 und 20.03.1657
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657
Kläger: (2) Geistliches Ministerium zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2048