-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  13.: 1. Kläger M

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2038
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar M 2 (W M 2 n. 2)
Laufzeit: (1641-1652) 15.09.1653-29.04.1655; 09.05.1656-1662
Fallbeschreibung: Der Wismarer Rat hat bei Kl. in dessen "Hamburger Herberge" am Markt seit Jahren "verschiedene Grandes, hohe Herren und Bediente einlogiret" und ihm dafür Bezahlung versprochen, die jedoch bisher ausgeblieben ist. Kl. beziffert seine Ausstände auf 879,5 Rtlr und bittet das Tribunal um Hilfe bei der Eintreibung des Geldes. Er erhält vor dem 07.10. ein mündliches Promotorial des Tribunals an den Rat, das bei diesem aber nichts bewirkt, weshalb Kl. am 07.10. um Citation an den Rat bittet, die am 10.10. auf den 27.10. ergeht. Bekl. lehnen die Citation am 24.10. ab, da Kl. bisher keine Rechnung vorgelegt hat, auf die Rat hätte reagieren können. Nach Aufforderung des Tribunals an Kl. vom 29.10. legt dieser am 07.11. Rechnung über die Bewirtung von zahlreichen Standespersonen ab, woraufhin das Tribunal Bekl. am 08.11. zur Erwiderung auffordert. Bekl. legen am 13.12. dar, daß die Stadt nicht dazu verpflichtet sei, Unterkunft für all die Standespersonen zu schaffen, die zu Besuch bei Würdenträgern der schwedischen Krone gekommen seien und Bekl. sich gegenüber Macke nicht bereiterklärt haben, für die Kosten aufzukommen. Das Tribunal fordert Kl. am 14.12.1653 zur Antwort auf. Kl. bringt am 27.02.1654 anderslautende Zeugenaussagen bei, das Tribunal fordert Bekl. am 28.02. zur Antwort auf. Am 10.04. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 13.04. erhalten, am 06.05. bestreiten Bekl. Richtigkeit der Angaben des Kl.s. Am 23.05. fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf, die am 04.07. eingeht, in der Kl. auf seinen Forderungen besteht und um Einsetzung von Kommissaren zum Zeugenverhör bittet, um seine Forderungen besser beweisen zu können. Das Tribunal fordert Bekl. am 05.07. zur Antwort auf, am 29.08. legt Rat eigene Berechnungen über die Ausgaben Mackes und bereits bezahlte Forderungen, aber auch über seine ausstehenden Zahlungen für Staatskollekte (476 Mk. lüb.) und Service (316 Mk. lüb.) vor. Das Tribunal lädt Parteien am 04.09. auf den 09.09. zur Revision der Akten vor und erklärt die Beweisaufnahme für beschlossen. Am 22.01.1655 läßt das Tribunal die ersten vier von Kl. eingereichten Articuli Probatoriales zu und fordert ihn zum Beweis auf. Am 13.03. fordert Kl. Bezahlung seiner Forderungen bei Androhung einer fisklaischen Strafe von 500 Mk., am 20.03. fordert das Tribunal Beweise für seine Forderungen von ihm. Am 26.03. erneuert Kl. seine Forderung, wird am 27.03. aber auf den Tribunalsbescheid vom 20.03. verwiesen. Am 26.03. bittet Kl. darum, Assessor Vogt und Referendar Iden zu Kommissaren bei der Vermittlung mit dem Rat und zum Verhör der Zeugen zu ernennen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 29.04.1655 Am 09.05.1656 legt Kl. den umfangreichen Kommissionsbericht vor, der am 20.05. eröffnet wird. Am 27.08. erläutert Kl. die Zeugenverhöre, erklärt seine Klage damit für bewiesen und bittet um Bezahlung seiner Forderungen. Das Tribunal fordert Bekl. am 01.09. zur Antwort auf, diese bitten am 14.10. um Fristverlängerung, die sie am 15.10. erhalten. Am 25.11. tragen Bekl. ihre Erwiderung vor und fordern weitere Beweise von Kl., daß sich der Rat zur Kostenübernahme bereiterklärt habe. Das Tribunal fordert Kl. am 28.11.1656 zur abschließenden Antwort binnen 4 Wochen auf, die am 12.03.1657 eingeht und in der Kl. um schnelles Urteil bittet. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.03. zur abschließenden Stellungnahme auf. Diese geht am 20.04. ein, Bekl. weisen die Forderungen des Kl.s erneut zurück. Am19.10. lädt das Tribunal Parteien zur Urteilsverkündung vor. Am 20.10.1657 erkennt das Tribunal die Ansprüche des Kl.s nicht an. Am 24.11.1657 ergreift Kl. dagegen restitutio in integrum, am 13.03.1658 bittet er um Prozeßbeschleunigung, am 26.04. weist das Tribunal Kl. an, den Eid malitiae wegen seiner Service- und Kontributionszahlungen abzulegen. Am 01.07. bittet Kl. um Termin für Eidesleistung, am selben Tag setzt das Tribunal den 18.10. dafür an. Am 20.10.1658 fordert das Tribunal Bekl. auf, zur Restituionsschrift des Kl.s Stellung zu nehmen. Bekl. folgen dem am 24.01.1659 und weisen die Forderungen des Kl.s erneut zurück, der vom Tribunal am 26.01. zur abschließenden Erklärung aufgefordert wird. Am 28.02.1659 fordert er vom Rat, die "Service- und Collectregister" vorzulegen, um zu beweisen, daß er über Gebühr belastet worden sei und ihm Schadensersatz zustehe. Das Tribunal ordnet am 01.03. an, daß der Rat diese Bücher vorzulegen habe. Dieser weigert sich am 18.03.1659, diesen Aufwand zu betreiben. Das Tribunal fordert Kl. am 15.04. zur Erklärung auf, der am 16.05. auf seiner Forderung besteht. Am 20.05. werden Bekl. zur abschließenden Erwiderung aufgefordert, am 13.07. bitten sie um Fristverlängerung, die sie am selben Tag erhalten, am 23.07. weisen sie die Forderung des Kl.s erneut zurück. Am 02.09.1659 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 30.01.1660 fordert es Kl. auf, auf den Schriftsatz des Rates vom 24.01.1659 zu antworten.Dem folgt Kl. am 07.05.1660 und fordert weitere Zeugenverhöre von Johann Stellman, Wirt in der Lübschen Herberge und Hans Kollman, Wirt im Posthorn. Am 22.11.1661 bittet Kl. das Tribunal um Ende der Beweisaufnahme, das das Tribunal am selben Tag verkündet. Am 20.10.1662 befreit Tribunal Macke wegen erbrachter Leistungen von den Servicegeldern und anderen Einquartierungslasten.
Prozessbeilagen: (7) Rechnungen Mackes u.a. über die Beherbergung des Feldmarschalls Torstenson, von 20 schwedischen Offizieren, von 42 Pferden des Legaten Oxenstierna, des Generalmajors Bolstein mit Gefolge, des Landgrafen von Hessen, des Markgrafen von Baden, des Feldmarschalls Wrangel und des Grafen B. Oxenstierna; Anweisungen des Rates an Kl. zur Aufnahme von Pferden vom 20.02.1641-17.11.1646; Gegendarstellung der Verordneten zur Kollekte auf die Supplikation Mackes an das Tribunal vom 02.11.1653; von Notar Johannes Köding aufgenommene Zeugenverhöre des Ratsherrn und Bruders des Kl.s Daniel Macke; des Brauers Heinrich Rantze, des Organisten Jonas Meineke, Jochim Krolow als Küchenmeister von Mecklenburg, des Kollektenbedienten Daniel Kleve und des Dieners des Bürgermeisters Boddeker, Hans Krueger, vom 30.01.-04.02.1654; "Articuli Additionales" des Kl.s vom 26.03.1655; Acta commissionis et Rotulus examinis testium mit Zeugenaussagen des Bürgermeisters Jochim Ratcke, der Ratsherrn Johann Schumacher und Daniel Macke, des Kollektenschreibers und Organisten zu St. Nikolai Jonas Meincke, des Ratsbilletschreibers Daniel Klein vom 12.09.1655; "Articuli probatorii" (o.D.); Auszug aus kgl. Instruktion vom 23.01.1651; Auszug aus Servicerechnungen von 1638-1641; Prozeßvollmacht des Rates für Gerdes vom 19.10.1657; von Kl. vorgelegte Verhörartikel vom 07.05.1660
Instanzenzug: 1. Tribunal 1653-1657 2. Tribunal 1657-1662
Kläger: (2) David Macke, Gastwirt der "Hamburger Herberge" zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Heinrich Schabbel (A & P), seit 22.11.1661: Dr. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2038