-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  13.: 1. Kläger M

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2045
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Vormundschaft und Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar M 9 (W M 1 n. 9)
Laufzeit: (1643-1656) 17.03.1657-02.03.1658
Fallbeschreibung: Kl. war Vormund der Bekl. und wird von diesen vor dem Ratsgericht verklagt, ein Inventarium über ihre Güter, das Erbe ihrer Eltern und die während der Vormundschaft erhobenen Gelder zu erstellen, über die Kosten der Vormundschaft Bericht zu erstatten und verschiedene Beträge aus mehreren Prozessen zu bezahlen. Kl. appelliert vor dem Tribunal dagegen, daß das Ratsgericht seine wirklichen Ausgaben für die Brüder (Alimente, Schulgeld, Kosten für die Feststellung des Erbes) nicht berücksichtigt hat und ihm dadurch ein erheblicher Schaden entsteht. Das Tribunal fordert am 20.03. die Akten der Vorinstanz an. Am 06.07. bittet Kl. wegen Krankheit um Fristverlängerung, die er am 08.07. erhält. Am 03.08. bitten Bekl., die Appellation für verfallen zu erklären und erklären, Kl. wolle die Sache nur aufhalten. Am 16.10.1657 erbittet Kl., eine Kommission aus zwei Ratsherren zur Klärung der gegenseitigen Ansprüche einzusetzen, um Prozeßkosten zu sparen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 17.11. und ernennt die Ratsherren Brandanus Schmidt und Cyriacus Burmeister zu Kommissaren, die Kommission wird aber dadurch behindert, daß sich Jochim Schnelle am 31.12.1657 als Vormund der Bekl. meldet und die Führung eines ordentlichen Prozesses fordert. Das Tribunal fordert Kl. am 08.01.1658 zur Erwiderung auf. Kl. bestreitet am 25.01. Schnelles Mandat, da Bekl. mittlerweile volljährig sind, das Tribunal fordert Schnelle am 28.01. zur Legitimierung auf, die am 05.02. beigebracht wird. Am 24.02. betreitet Kl. erneut das Mandat Schnelles für die Bekl. und bittet, ihn nicht weiter zu hören, da er die Sache unnötig verzögern würde. Das Tribunal erklärt am 26.02., Schnell solange als Vormund der Bekl. anzusehen, bis Kl. deren Volljährigkeit besser bewiesen habe. Am 02.03.1658 werden die Akten der Vorinstanz eröffnet und der Appellations-Schriftsatz des Kl.s eingereicht, der jedoch unkommentiert bleibt, so daß der Ausgang des Verfahrens nicht erhellt.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 19.12.1656; von Notar Johannes Röding aufgenommene Appellation vom 24.12.1656; Attest des Notars Johannes Röding über Krankheit Mackes vom 11.07.1657; Bescheinigung des Ratssekretärs Gerhard Schlaff vom 01.08.1657; Prozeßvollmachten Mackes für Dr. Schabbel und Schnelles für Dr. Wilcken vom 20.09.1657 und 28.01.1658; Rechnung Mackes über die Ausgaben für Michel Dahlmann und dessen Kinder (o.D.); Schreiben des dänischen Vormunds der Gebrüder Dahlmann aus Kopenhagen an Macke vom 17.06.1654; Schreiben Michel Dahlmanns an Macke vom 28.07. und 09.08.1643 wegen Übernahme der Vormundschaft über seine Söhne; Bericht der Ratsherren Brandt Schmidt und Cyriacus Burmeister über ihre Kommission in der Sache vom 07.01.1658
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1656 2. Tribunal 1657-1658
Kläger: (2) David Macke, Gastwirt zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gebrüder Michel und Christian Dahlmann (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Heinrich Schabbel (P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2045