OAI-PMH | Signatur: (1) 2267 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Handwerksgebräuche Alte Signatur: Wismar N 13 (W N 1 n. 13) Laufzeit: (1707-1708) 21.07.1708-08.08.1708 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 21.07. um Fristverkürzung für Kl. zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil, fordert das Tribunal Kl. am 23.07. auf, ihren Schriftsatz binnen 8 Tagen vorzulegen. Am 30.07. erklären Kl., Bekl. hätten sich an das Gewett gewandt, da sie sich durch Kl. wegen des Gesellentreibens beschwert fühlen. Dieses ist seit anderthalb Jahrhunderten durch Reichsabschiede verboten, weshalb die Rathkes bitten, die Wismarer Nagelschmiede daran zu erinnern, ihnen ihre Unkosten zu erstatten und den Nagelschmieden 20 Rtlr Strafe im Wiederholungsfall anzudrohen. Das Gewett folgt diesem Antrag, das Amt appelliert dagegen vor dem Ratsgericht, wird aber abgewiesen, weshalb es sich an das Tribunal wendet, daß die Appellation am 07.08.1708 nicht annimmt und somit das Gewettsurteil bestätigt. Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Bekl. an das Amt der Nagelschmiede zu Wismar vom 21.05.1708; Ratsgerichtsurteil vom 24.05.1708; von Notar Christian Heinrich Ellerhusen aufgenommene Appellation vom 02.06.1708; von Notar Franz Johann Lehmann bestätigter Brief der Bekl. an Jürgen Zimmermann, Meister der Nagelschmiede in Wismar vom 15.12.1707 Instanzenzug: 1. Gewett 1708 2. Ratsgericht 1708 3. Tribunal 1708 Kläger: (2) Amt der Nagelschmiede in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Rathke sen. und jun., Bürger und Nagelschmiede zu Flensburg (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Cajus Mathias Arend (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2267 |