-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 14. 1. Kläger N


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2307
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Regulierung des Schulalltags
Alte Signatur: Wismar N 33 (W N 1 n. 33)
Laufzeit: (1677-1740) 22.07.1740-27.04.1741
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 22.07. und 06. und 22.09. sowie 05.10. um Fristverängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 23.07., 07. und 23.09. legt Kl. am 26.10. seinen Schriftsatz vor. Kl. wird vom Bekl das Korektorat der Stadtschule streitig gemacht. Er streitet sich mit ihm über die Organisation des Schulalltags und Erziehungsmethoden, zieht aber dabei den Kürzeren, da er vom Rat auf Veranlassung des Bekl. bestraft und zum Gehorsam gegenüber dem Rektor angehalten wird. Zur Durchsetzung dieser Ratsgerichtsmandate wird er zu einer Geldstrafe von 100 Mk. verurteilt, der Verlust eines Quartalslohnes und seine Absetzung werden ihm angedroht. Dagegen appelliert Kl. vor dem Tribunal, das seine Appellation "ob defectum formalium als wegen Unerheblichkeit der Gravaminum" am 02.12.1740 ablehnt. Am 12.01.1741 teilt Kl. Tribunal mit, daß er einen Vergleich mit Bekl. anstrebt, bittet aber, falls dieser fehlschlägt, um eine 6wöchige Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes zur restitutio in integrum. Diese wird ihm am 14.01.1741 zugestanden. Am 23. und 28.02. sowie 22.04.1741 berichtet Kl. vom getroffenen Vergleich, aber auch von neuen Verletzungen dieses Vergleiches im Schulalltag und bittet erneut um die Hilfe des Tribunals, da er mittlerweile durch den fortdauernden Prozeß auch wirtschaftliche Verluste hinnehmen muß. Das Tribunal leitet kein förmliches Restitutionsverfahren ein, sondern erläßt am 22.04.1741 ein Reskript an das Ratsgericht, in dem es dieses anweist, den Vergleich zwischen den Parteien durchzusetzen, um die Ruhe in der Stadtschule wiederherzustellen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 11.06., 03., 23. und 26.08.1740, 24.01.1741; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 18.06.1740; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 04., 24. und 27.08.1740; Zeugnisse der Lehrer Johann Wiez und D. Schröters vom 14.10.1740, des Pastors zu St. Georgen J. D. Breithor vom 19.10.1740; von Notar Johann Philipp Treffner bestätigter Extractus Orationis M. Daniele Liipio A.D. MDCLXXVII; Quittungen des Kl.s über den Empfang des Quartalsgeldes vom 29.09.1740; Schreiben Nibbes an Wismarer Rat (o.D.); Tribunalsurteile vom 02.12.1740, 14.01.1741; Schreiben J.D. Breithors, Pastors an St. Georg an Kl. vom 09.10.1740 und Magister Diertich Schröders an Kl. (o.D.); Schreiben des Kl.s an Rat vom 25.01.1741, 06., 17. und 21.02.1741; Schreiben J.S. Stemwedes an Kl. vom 17.02.1741; Auszug aus Ratsgerichtsprotokoll vom 01.02.1741; Bestallungsschreiben von Bürgermeister und Rat an Nibbe vom 15.08.1735; von Notar Johann Philipp Treffner bestätigte Arbeitszeugnisse des Neubrandenburger Rates für seinen Kantor an der Stadtschule Nibbe vom 29.11.1727 und von Herzog Adolf Friedrich für den Korektor der Domschule zu Ratzeburg Nibbe vom 10.09.1735; Angebot des Neubrandenburger Rates an Nibbe, das Rektorat an der Stadtschule zu übernehmen vom 29.05.1740
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1740 2. Tribunal 1740-1741 3. Tribunal 1741
Kläger: (2) Johann Barthold Nibbe, Korektor der Stadtschule zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Magister Johann Friedrich Schomerus, Rektor der Stadtschule (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: N N Schmidt (A), Dr. Michael Zylius (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2307