  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1601 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schadensersatz Alte Signatur: Wismar K 24 (W K 1 n. 24) Laufzeit: 10.06.1667-25.05.1669 (1703) Fallbeschreibung: Kl.in hat ein Brauhaus an der Frischen Grube gekauft, dessen umgehende Räumung Bekl. als Mieter verweigert. Kl.in fordert deshalb Zinsen von den 3.800 Mk. lüb. Kaufgeld sowie 160 Rtlr Entschädigung, weil Bekl. seit dem Verkauf des Hauses noch 8mal darin gebraut und die Braugeräte entsprechend abgenutzt habe. Außerdem fordert sie die Erstattung ihrer Prozeßkosten (19 Rtlr 26 s). Da das Tribunal auf diese Supplik nicht eingeht, wiederholt Kl.in sie am 26.09. und 14.10. und bittet um Ersatz aller Schäden bei Übergabe des Hauses. Am 01.11. verweist das Tribunal sie mit ihrem Schadensersatzanspruch an den Rat und fordert sie auf, die fristgerechte Kündigung des Hauses zu beweisen. Am 14.11. bringt Kl.in Erklärung wegen der Kündigung ein, am 19.11. fordert das Tribunal Beweise dafür. Am 13.12. legt sie diese Beweise vor, das Tribunal fordert Bekl. am 21.12.1667 auf, sich binnen 6 Wochen dazu zu erklären. Am 20.02.1668 beschwert sich Kl.in, daß Bekl. sich noch nicht geäußert habe und erbittet verschärftes Mandat an ihn, das sie am 25.02. erhält. Am selben Tag, am 02. und 06.03. erbittet Bekl. Fristverlängerung, die er am 26.02., 03. und 06.03. erhält. Am 10.03. erklärt Bekl., daß Kündigung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, verweist auf seinen 2jährigen Mietvertrag und verweigert jeden Schadensersatz. Am 11.06. bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung, am 06.07. fordert das Tribunal weitere Beweise für die Nebenabsprache zwischen Bekl. und dem früheren Besitzer wegen des Mietvertrages. Am 24.08. bittet Bekl. dafür um Fristverlängerung, die er am 25.08. erhält. Am 08.09. legt Bekl. Beweise für einen Sondervertrag mit dem Verkäufer des Hauses vor, der ihm erlaubt, die Dauer des Mietvertrages auszureizen. Das Tribunal fordert Kl.in am 08.09. zur Erwiderung auf. Am 15.10. beharrt Kl.in auf ihrer Klage und erbittet Urteil. Das Tribunal fordert Bekl. am 16.10. zur Antwort auf, dieser erhärtet am 08.12.1668 seine Argumentation. Am 26.04.1669 setzt das Tribunal einen Vorbescheid auf den 25.05. an und lädt beide Parteien vor. Am selben Tag bestellt das Tribunal Ambrosius Petersen zum Anwalt der Kl.in. Am 25.05.1669 vergleicht das Tribunal die Parteien auf Räumung des Hauses und Zahlung eines geringen Schadensersatzes. Am 04.01.1703 sendet das Tribunal die Akten der Vorinstanz an den Rat zurück. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Forderungen der Kl.in vom 10.06.1667; Aufstellung über Prozeßkosten vom 10.06.1667; von Notar Jochim Levenau ausgesprochene Kündigung vom 09.07.1666; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 08.01.1668; von Notar Johannes Wagner aufgenommene Befragung des Notars Johannes Röding vom 05.03.1668; Aufstellung über Ausgaben Grönings für das Haus an der Frischen Grube (165 Mk. lüb.); von Notar Johannes Wagner aufgenommenes Dokument bei Übergabe des Hauses vom 22.06.1667 Instanzenzug: 1. Tribunal 1667-1669 Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper Beklagter: Jochim Groning, Brauer zu Wismar Anwälte: Kl.: seit 26.04.1669: Dr. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Friedrich Koch (A & P), seit 24.08.1668: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1601 |