-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  15.: 1. Kläger O

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 15. 1. Kläger O


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1599
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Räumung eines Hauses
Alte Signatur: Wismar K 24 (W K 1 n. 24)
Laufzeit: (1666-1667) 10.01.1667-04.05.1667
Fallbeschreibung: Kl.in hat von Hans Wolf Stieff ein Brauhaus an der Frischen Grube gekauft, in dem noch Jochim Gröning wohnt. Dieser verlangt trotz des Kaufes für die Dauer seines Mietvertrages in dem Haus wohnen bleiben zu dürfen. Kl.in bestreitet ihm dieses Recht und verklagt ihn vor dem Rat auf Räumung des Hauses, der Rat gesteht Bekl. in dem Haus Wohnrecht zu. Dagegen queruliert Kl.in an das Tribunal und bittet die Räumung des Hauses durchzusetzen, das Urteil für nichtig zu erklären und Bekl. das Bierbrauen in dem Haus zu untersagen. Am 14.01. erneuert Kl.in ihre Bitte, am 16.01. lehnt das Tribunal die Annahme der Querel ab. Am 17.01. bittet Kl.in erneut um Annahme der Querel, erhält aber keine Antwort des Gerichts. Nach erneuter Bitte vom 24.01. weist das Tribunal das Ratsgericht am 29.01. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz an. Am 04.02. bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung, da Gröning in dem Haus braut und damit die Braugeräte abnutzt. Am selben Tag verweisen Bürgermeister und Rat auf ihren Appellationsrezeß und bitten, die Appellation nicht anzunehmen. Das Tribunal erneuert seine Aufforderung zum Einsenden der Akten am 08.02., nachdem Kl.in am 07.02. erneut darum gebeten hatte. Am 11.04. bittet Kl.in darum, ihr Einsicht in die Akten der Vorinstanz zu gewähren, das Tribunal lehnt dies am 16.04. ab. Am 18.04. ergreift Kl.in restitutio in integrum gegen das Tribunalsurteil und bittet erneut, die Räumung des Hauses sofort durchzusetzen. Am 25.04. ergänzt sie ihren Schriftsatz. Am 03.05.1667 weist das Tribunal Kl.in an, den bevorstehenden Räumungstermin abzuwarten und keine weiteren Prozesse zu führen und lehnt die Annahme der restitutio in integrum ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 08.10., 19.12.1666, 07.01.1667; Vollmacht der Kl.in für ihre beiden Söhne zur Abstattung eines Eides vom 18.12.1666; Stadtbuchschrift vom 17.08.1666; von Pedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 24.11.1666, 30.01.1667; Supplik der Kl.in an das Ratsgericht (o.D.) und vom 07.10.1666; Aufstellung über Prozeßkostebn (14 Mk. lüb 8 s); Erklärung des Hans Wolf Stieff vom 19.11.1666; von Notar Johannes Röding protokolliertes Gespräch mit Jochim Gröning vom 06.11.1668
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1666-1667 2. Tribunal 1667 3. Tribunal 1667
Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper (Kl.in in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim Groning, Brauer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar als Nebenbekl.
Anwälte: Nebenbekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1599