-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  15.: 1. Kläger O

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 15. 1. Kläger O


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2374
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar O 30 (W O 1 n. 30)
Laufzeit: (1748) 16.10.1748-28.03.1749
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 16.10. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und Zurückweisung der Appellation als "frivol" setzt das Tribunal Kl. am 19.10. eine 14tägige Frist zur Vorlage seines Schriftsatzes. Am 02.11. schildert Kl., daß er im Jahre 1739 aus dem Konkurs des Caspar Jochim Wulff dessen Haus für 1.061 Mk. lüb. gekauft hat. Er mußte aber erhebliche Mittel aufwenden, da dieses baufällig war. Er hat sich für diese Arbeiten und für den Bau zweier angrenzender Wohnbuden Geld von den Geistlichen Hebungen geliehen und insgesamt 2.700 Mk. investiert. Das Kapital der Stiftungen ist mit 900 Mk. in dem Haus versichert. Da sich neben ihm und einem bereits in Wismar wohnenden Uhrmacher vier weitere Meister in der Stadt niedergelassen haben, hat er nicht die erhoffte Arbeit finden und die Zinsen nicht pünktlich bezahlen können. Deshalb haben die Stiftungen beim Rat geklagt, den Konkurs Oldenburgs herbeigeführt und die Verteilung der Masse erreicht. Da bei der Schätzung seines Hauses nicht die Verbesserungen durch Reparatur und Neubau berechnet wurden, fühlt Kl. sich benachteiligt und appelliert an das Tribunal. Er fordert eine faire Taxierung seines Hauses, verspricht die Bezahlung des ausstehenden Geldes binnen dreier Monate, beschuldigt Blumenthal, sein Haus für wenig Geld zu eigenem Zweck erwerben zu wollen und beruft sich auf die Anweisungen der Kgl. Kommission von 1722 und 1725 zum Schutz Wismarer Bürger. Das Tribunal lehnt am 02.03.1749 die Annahme der Appellation wegen "Unförmlichkeit des Libelli als Unerheblichkeit der Causalien" ab und verurteilt Treffner zu 4 Rtlr Strafe, da er "sich der Advokatur bei diesem hohen Gericht angemaßet".
Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 26.09.1748 (2x); Prioritätsurteil des Ratsgerichts vom 18.09.1748 (2x); Ratsgerichtsprotokoll vom 07.02.1748; Bescheinigung der Gläubiger Hieronymus Christ. Ungnade, Johann Jürgen Nedder und Carl Friedrich Pälicke vom 10.09. und 01.11.1748
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1748 2. Tribunal 1748-1749
Kläger: (2) Jochim Hinrich Oldenburg, Uhrmacher in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Daniel Blumenthal und Christoph Coth als Provisoren des Gotteshauses zum Heiligen Geist und der Almosentafel zu St. Nikolai (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Philipp Treffner (A) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2374