-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  22.: 1. Kläger V

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3562
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar V 25 (W V I n. 25)
Laufzeit: (1716-1720) 02.03.1720-11.11.1720
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 02.03. um Fristsetzung zum Einreichen der Appellation, fordert der Oberlanddrost die Kl. am 04.03. auf, ihren Schriftsatz binnen 14 Tagen einzureichen. Am 18.03. erbitten die Kl. Fristverlängerung und erhalten diese bis zum Ende der Osterwoche am selben Tag. Am 06.04. reichen die Kl. ihre Appellation ein, die sich gegen eine Vorladung des Ratsgerichts bei Strafandrohung von 2 Rtlr richtet. Die Kl. sollten zu einem Vorbescheid wegen des Testaments ihres Vaters erscheinen, das sie anfechten wollen, da sie in ihm nichts erben. Die Kl. wollten sich mit den Bekl. außergerichtlich einigen, der Rat hat die Sache jedoch an sich gezogen, weshalb die Kl. an den Oberlanddrosten appellieren. Dieser fordert den Rat am 09.04. auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden, die er am 26.04. erhält. Am 24.04. tragen die Bekl. vor, daß die Kl. mehrfach vorgeladen wurden, aber nicht erschienen sind und bitten darum, den Kl.n aufzutragen, ihre Einwände gegen das väterliche Testament binnen 14 Tagen vorzutragen. Am 13.06. weist das Tribunal die Kl. entsprechend an und fordert die Bekl. auf, das Testament binnen 14 Tagen vorzulegen. Am 28.06. legen die Bekl. das Testament und das Erbinventar vor. Am 13.07. fechten die Kl. auch namens ihrer abwesenden Brüder Christoph und Friedrich das Testament an ud bitten um eine andere Aufteilung des Erbes. Der Oberlanddrost lädt die Parteien daraufhin am 29.08. zum Vorbescheid am 02.09. in das Tribunal vor und führt diesen durch. Den Parteien wird aufgetragen, sich binnen 8 Tagen zum Verkauf der Häuser an den höchstbietenden zu erklären, um daraus alle Forderungen zu bestreiten. Am 07.09. wehrt sich Johann Jacob Vehlhering gegen den Verkauf der Häuser, wenn er nicht seinen rückständigen Lohn erhalten sollte. Der Oberlanddrost teilt den Bekl. dies am 14.09. mit und fordert Stellungnahme. Am 27.09. bestehen die Bekl. darauf, das Testament dem Grundsatz nach zu erfüllen und ihren Mündeln das auszuzahlen, was nach Abzahlung der Schulden aus dem Hausverkauf übrigbleibt. Am 18.10. untersucht der Oberlanddrost im Beisein der Parteien einen Einbruch in das Vehlheringsche Haus, bei dem Geld gestohlen wurde. Am 01.11. einigen sich Parteien auf einen Vergleich, der am 11.11.1720 vor dem Oberlanddrosten geprüft und erörtert wird und nach dem J.J. Vehlhering die Häuser für 1.300 Rtlr kauft, die Schulden bezahlt und aus dem Rest seine jüngeren Geschwister auszahlt.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 28.02.1720; Testament Johann Vehlherings vom 18.12.1719; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommenes Inventar über das Erbe Johann Vehlherings vom 19.01.1720; Erklärungen Johann Vehlherings vom 26.04.1716 und Hans Jacob Brandts vom 09.02.1720; Schreiben Christoph Vehlherings aus Kopenhagen an Rat vom 12.03.1720; Protokoll des Vorbescheids vom 02.09.1720; Protokoll des Tribunalspedells Jürgen Müller über aufgebrochene Geldkassette in Vehlherings Haus vom 12.09.1720; Verhandlungsprotokolle vom 18.10. und 11.11.1720; Vergleich zwischen Parteien vom 01.11.1720
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1720 2. Tribunal 1720
Kläger: (2) Jochim und Johann Jacob Vehlhering, älteste Gebrüder Vehlhering, zu Wien (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Mathias Rogmann und Johann Peter Leusmann als Vormünder der drei jüngsten Kinder des Kaufmanns Johann Vehlhering zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3562