  OAI-PMH
| Signatur: (1) 3629 Prozessgegenstand: Mandatum poenali Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar W 7 (W W 1 n. 7) Laufzeit: (1661) 12.12.1661-08.12.1662; 03.05.1664 Fallbeschreibung: Der Kl. bittet darum, seinen Stiefsohn bei Androhung einer Geldstrafe zu einem bestimmten Termin vorzuladen, damit das Erbe seines Vaters unter die Berechtigten geteilt werden kann. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat mit Strafandrohung von 50 Rtlr am 17.12. und läßt dem Bekl. 8tägige Frist. Am 28.12.1661 berichtet der Bekl., daß ihn das Mandat erst am 21.12. erreicht habe und er es wegen der Feiertage nicht befolgen konnte und erbittet Fristverlängerung, die ihm am 08.01.1662 um weitere 8 Tage gewährt wird. Am 12.02. bittet der Kl. um erneutes Mandat an den Bekl. zur umgehenden Erbteilung bei Strafandrohung von 100 Rtlr und erhält dieses am selben Tag mit 8tägiger Fristsetzung. Am 14.02. entschuldigt sich der Bekl., daß es nicht an ihm liegen würde, sondern der Kl. häufig auf Reisen oder krank sei und bittet, ihn mit der Strafe zu verschonen. Am 21.02. erklärt der Bekl. einen Terminvorschlag gemacht zu haben, der abgewiesen worden sei und bittet um 14 Tage Fristverlängerung, die er am 25.02. erhält. Am 11.03. erbittet der Bekl. erneut Fristverlängerung, erhält aber keine Antwort. Am 22.07. berichtet der Bekl. über Streit bei Teilung der Gelder und fordert Beweise vom Kl., daß er gerechtfertigten Anspruch auf diese Gelder habe. Das Tribunal weist Wilcken am selben Tag dazu an. Am 25.07. bestreitet der Kl. den Anspruch des Bekl., beschuldigt den Bekl. der Prozeßverschleppung und bittet um Anberaumung eines Vergleichstermins. Das Tribunal setzt am 26.09. den 17.10. zum Vorbescheid an und lädt die Parteien vor. Am 16.10. entschuldigt der Bekl. sein Ausbleiben und bittet, den Kl. vor Durchführung des Termins zur Vorlage von Beweisen aufzufordern. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 17.10. mit. Am 26.11. bittet der Kl. erneut um Ansetzung eines Vorbescheides, den das Tribunal am selben Tag auf den 12.12. ansetzt. Am 03.05.1664 bitten die Kl. erneut um Anberaumung eines Vorbescheides, um die 1662 vereinbarte Teilung des väterlichen Erbes des Bekl. endlich zu vollziehen. Prozessbeilagen: (7) Tribunalsmandat vom 07.05.1661; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 21.05. und 21.12.1661; Bericht Havemanns über Gespräche mit Bekl. vom 19.11. und 30.12.1661 sowie 07.02.1662; Berichte des Notars Johannes Röding über Gespräche mit Dr. Ranitz vom 11.12.1661 und mit Bekl. vom 02. und 28.12.1661 sowie vom 13.02.1662; Aussage Daniel Blumenthals vom 28.12.1661; Erklärung Rödings vom 20.02.1662 Instanzenzug: 1. Tribunal 1661 Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken für sich und seine Ehefrau Beklagter: Caspar Schwartzkopf, Stiefsohn bzw. Sohn der Kl.
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3629 |