-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3885
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schiffsreparaturen, Arbeitslöhnen und Versicherung
Alte Signatur: Wismar W 236 (W W n. 236)
Laufzeit: (1777-1783) 14.11.1783-16.02.1784
Fallbeschreibung: Im Jahre 1781 mußte der Kl. mit seinem ihm zur Hälfte gehörenden, durch schweren Sturm beschädtigten Schiff "Christina Maria" auf seiner Reise von Petersburg nach Oostende in Wismar einen Nothalt einlegen, um das Schiff reparieren zu lassen. Der Bekl. als Mitrheeder leiht dem Kl. Geld zur Reparatur und Bezahlung der Mannschaft auf 10% Zinsen, ebenso tut das Ratsherr Jordan. Weiteres Geld nimmt der Kl. in seinem Namen auf und setzt es für die schnelle Reparatur des Schiffes ein. Um das reparierte Schiff zu versichern und sich vor weiterem Schaden zu schützen, stellt der Kl. einen Bodmereybrief über 3.377 Rtlr 21 s für Ratsherrn Jordan aus, in dem dieser alle Kosten übernimmt. Der Kl. und Jordan übernehmen je 1.288 Rtlr 21 s an Kosten für Ausrüstung und Bezahlung des Schiffsvolkes, der Kl. verspricht Jordan, ihn aus dem Geld, das er von seinen Mitrheedern und Befrachtern erhalten wird, zu bezahlen. Der Kl. bittet den Bekl., seine Bodmereygelder nicht separat zu versichern, sondern darauf zu vertrauen, daß der Kl. eine Versicherung dafür abschließt. Der Bekl. vertraut aber nicht darauf, sondern schließt selbst eine Versicherung auf seine Bodmereygelder bei Ratsherr Jordan ab. Diese widerruft er, nachdem der Kl. in See gestochen ist und versichert stattdessen seine Frachtgelder. Der Kl. erleidet bald darauf vor der holländischen Küste Schiffbruch, Schiff und Ladung gehen verloren. Der Kl hofft nun auf seine bei Jordan abgeschlossene Versicherung, muß aber erfahren, daß der Bekl. diese gekündigt und umgewandelt hat. Der Kl. verklagt daher den Bekl. vor dem Ratsgericht auf Schadensersatz, muß aber erleben, daß dieser die Hälfte des Ertrages des Bodmereybriefes verlangt und darauf vom Rat Beschlag legen läßt. Nachdem der Kl. an das Tribunal appelliert hat, gesteht das Ratsgericht ihm die Hälfte der Versicherungsgelder zu und der Kl. zieht seine Appellation zurück. Da das Ratsgericht dem Bekl. im weiteren Prozeßverlauf die andere Hälfte der Gelder zugesteht und den Kl. zur Verzinsung mit 5 % seit dem Zwischenurteil am 05.02.1783 auffordert, queruliert der Kl. an das Tribunal und erklärt, daß der Bekl. aus eigenem Antrieb seine Versicherung gekündigt habe und deshalb nicht an den Erträgen teilhaben könne. Am 25.11. ergänzt der Kl. seinen Schriftsatz um weitere Argumente. Daraufhin fordert das Tribunal den Ratsherrn Jordan am 02.12. auf, binnen 8 Tagen 1.807 Rtlr als strittige Hälfte der Versicherungsgelder bei der Tribunalskanzlei einzuzahlen. Am selben Tag gehen die Entscheidungsgründe des Ratsgerichts ein, am 10.12. erklärt der Kl., daß Jordan nicht über genügend Geld verfüge, um es in der Kanzlei zu deponieren, ihm aber eine entsprechende Schuldverschreibung über diese Summe reichen würde. Am 31.12.1783 bittet der Kl. um eine beglaubigte Kopie des Bodmereybriefes und erhält diese am 02.01.1784. Am 09.01.1784 bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 19.01.1784 lädt das Tribunal die Parteien auf den 06.02. zu einem Gütetermin vor, am 16.02.1784 bestätigt es den vermittelten Vergleich.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Amsterdamer Firma Fireaux Grand & Comp. an Kl. vom 23.10.1781 und 23.02.1782; von Ratsherr Jordan übernommene Kosten der Ausrüstung des Schiffes (688 Rtlr 45 s); von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Zeugenbefragung des Schiffsbaumeisters Nehlsen und der Ältesten der Schiffszimmerleute Hinrich Christian Gühlstorf und Johann Jochim Schroeder vom 03.04.1783; Bestätigung des Notars Nölting vom 14.04.1783; Bodmereybrief des Kl.s vom 15.07.1782; Versicherungsschein C.G.H. Jordans für Kl. vom 23.07.1782; Rechnungen für Reparatur des Schiffes Chrisrtiana Maria vom 18.11.1781-23.07.1782 (1.288 Rtlr); Versprechen des Kl.s für Bekl. über hälftige Teilung von allem, was er für Schiffsvolk, Feuerung und Kostgeld on den Rheedern und Befrachtern erhalten würde vom 12.06.1782; Versicherung C.G.H. Jordans für Bekl. über 750 Rtlr Hamburger Banco vom 31.10.1783; Schreiben des Dan. Jacobi zu Lübeck an Kl. vom 20.07.1783; von Notar Friedrich Christian Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 03.02.1783; Kaufvertrag zwischen den Parteien über ein Sechstel am Schiff Christiana Maria vom 27.02.1777; Ratsgerichtsurteile vom 15. und 29.10.1783; von Notar Friedrich Christian Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 23.10.1783; Rechtsgutachten der Wismarer Schifferkompanie vom 29.01.1783; Stellungnahme des "Dispacheurs" Johann Andreas Engelbrecht zu Bremen zu dem Fall vom 28.06.1783; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Wegener vom 14.11.1783 und des Bekl. für Dr. Lembke vom 12.01.1784; Aussage des J.P.M. Jordan vom 16.11.1783; Entscheidungsgründe des Ratsgerichts; Extractus Protocolli der Tribunalssitzungen vom 06. und 07.02.1784
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1782-1783 2. Tribunal 1784
Kläger: (2) Jochim Nicolaus Waack, Bürger und Schiffer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Detloff Schultz, Schiffer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3885