-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3884
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar W 234b (W W n. 234b)
Laufzeit: (1783) 12.08.1783-24.01.1784, 04.07.1785-23.09.1785
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 12.08. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 13.08. legen die Kl. am 23.09. ihren Schriftsatz vor. Sie erklären, daß sie mit anderen Kaufleuten für den Auktionator Lorenz Jürgen Ahrens gebürgt haben, der nicht in der Lage war, Auktionsgelder im Wert von 492 Rtlr 37 s auszuzahlen. Ahrens verpfändet seinen Gläubigern mit Wissen und Konsens seiner Söhne und in Vollmacht seiner Tochter seine gesamte Habe. Als der Auktionator am 16.07.1773 stirbt, erhalten die Bürgen aus seinem Erbe zunächst 54 Rtlr 22 s bzw. 51 Rtlr 36 s mit Wissen und Zustimmung des Bekl., jedoch gegen den Willen des Apothekers Peter Hinrich Ahrens. Da aus dem Erbe nichts zu erwarten ist, gehen die Kl. im Jahre 1782 einen Vergleich ein, in dem sie auf der Bezahlung von 30 Rtlr 4 s nebst Zinsen bestehen, auf alle weitere Forderungen verzichten. Als dieser Vergleich vom Ratsgericht bestätigt werden soll, fordert dieses von Kl.n die Einlieferung der Originalverschreibung. Die Kl. querulieren dagegen, da diese Bürgschaft bereits von den Bekl. anerkannt worden und damit nicht strittig sei und bitten um Auszahlung der vereinbarten Summe. Das Tribunal fordert am 24.09.1784 die Akten der Vorinstanz an, am 18.10. bitten die Parteien um Eröffnung der am selben Tag eingegangenen Akten, die das Tribunal am 22.10. auf den 25.10.1783 ansetzt. Am 24.01.1784 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 04.07.1785 lädt das Tribunal die Parteien zu Güteverhandlungen auf den 02.09. ein. In Vorbereitung darauf präsentieren die Kl. am 25.08. ihre berichtigten Forderungen (Wriede und Ahrenstorff je 34 Rtlr 18 s an Kapital und 20 Rtlr 37 s an Zinsen, den Erben Wachenhusens 34 Rtlr 23 s an Kapital und 20 Rtlr 40 s an Zinsen). Am 09.09. verspricht der Bekl., den Kl.n die vereinbarten 30 Rtlr pro Person zu Anthoni 1786 auszuzahlen. Das Tribunal fordert am 10.09. eine Stellungnahme von den Kl.n binnen 8 Tagen dazu. Diese geht am 17.09. ein und bestätigt den Vergleich, am 23.09.1785 bestätigt das Tribunal den Vergleich
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 02.07.1783; von Notar Friedrich Christian Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 10.07.1783; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Hasse vom 20.11.1783 und der Kl. für Dr. Koch vom 28.08.1784; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Tribunal 1783 3. Tribunal 1785
Kläger: (2) Johann Andreas Wriede, Johann Friedrich Ahrenstorff und die Erben des Carl Friedrich Wachenhusen, alle Kaufleute zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jacob Caspar Ahrens, Gewürzhändler und Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Quistorp (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3884