OAI-PMH | Signatur: (1) 3931 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung einer Geldstrafe Alte Signatur: Wismar Z 37 (W Z n. 37) Laufzeit: (1784-1785) 01.03.1785-03.05.1785 Fallbeschreibung: Im Sommer 1784 kursierte das Gerücht, daß Wismar von einer Brandstiftung bedroht sei. Der Lakenhändler Ahrenstorff als "Capitaine bey der Feuerordnungs=Companie" hat die Kl. mit 4 Leuten eingeteilt, in dem Abschnitt zwischen Lübschem und Wassertor nachts zu patrouillieren. Da sich das Amt nicht einigen kann, welche 4 Amtsgenossen diese Aufgabe übernehmen sollen und da sie die restliche Stadt nicht unbewacht lassen wollen, geht das gesamte Amt rund um die Stadt Streife. Bürgermeister Hasse verbietet dies und fordert, den angegebenen Abschnitt mit 4 Leuten zu bewachen, als die Kl. dagegen verstoßen, werden sie vor dem Gewett zu 10 Rtlr Strafe verurteilt, gegen die sie vor dem Ratsgericht ebenso erfolglos appellieren wie vor dem Tribunal, das ihnen wegen Mißbrauch der Querel "in einer so geringfügigen Angelegenheit" einen ernsten Verweis erteilt. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 26.01.1785; Ratsgerichtsurteil vom 19.01.1785; Schriftsatz zur Appellation vor dem Ratsgericht (o.D.); Gewettsprotokoll vom 30.06.1784 Instanzenzug: 1. Gewett 1784 2. Ratsgericht 1784-1785 3. Tribunal 1785 Kläger: (2) Älterleute, Meister und Gesellen der Hauszimmerleute (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Philip Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3931 |