OAI-PMH | Signatur: (1) 3922 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Wegnahme von Werkzeug und Störung bei der Arbeit Alte Signatur: Wismar Z 30 (W Z n. 30) Laufzeit: (1765) 15.08.1765-23.08.1765 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. um Fristverkürzung für die Kl. zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und Mandat an sie, ihm binnen 24 Stunden sein Werkzeug zurückzugeben, fordert das Tribunal die Kl. am selben Tag bei Strafandrohung von 50 Rtlr zur Rückgabe des Werkezuges in der genannten Frist und Einreichen des Schriftsatzes binnen 8 Tagen auf. Am 22.08. erklären die Kl., das Werkzeug sofort zurückgegeben zu haben und nicht gegen das Ratsgerichtsurteil appellieren zu wollen. Es geht darum, daß der Bekl. die Klußmühle in stark reparaturbedürftigem Zustand übernommen und zunächst Zimmerleute mit der Reparatur beauftragt hat, mit der Qualität von deren Arbeit aber unzufrieden war, so daß er selbst die Reparatur übernommen hat. Von den Kl.n ist er der Pfuscherei" bezichtigt worden, sie haben ihm das Werkzeug weggenommen. Der Bekl. hat dagegen vor dem Gewett geklagt, das das Vorgehen der Kl. für rechtmäßig erklärt hat. Bei der Appellation des Bekl. an das Ratsgericht hat dieses die Sichtweise des Bekl. bestätigt und die Kl. zur Rückgabe des Werkzeuges aufgefordert, weshalb die Kl. vor dem Tribunal appellieren. Der Bekl. bittet um Prozeßbeschleunigung, da die Reparatur dringend durchgeführt werden muß, da die Standfestigkeit der Mühle gefährdet ist Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 12.08.1765 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1765 2. Tribunal 1765 Kläger: (2) Amt der Zimmerleute zu Wismar Beklagter: Friedrich Wilhelm Bruhn, Mühlenmeister auf der Klußmühle Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3922 |