-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.01.: 1. Kläger A

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.01. 1. Kläger A


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0413
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Einquartierung
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 535
Laufzeit: (1691-1710) 02.03.1711-10.08.1711
Fallbeschreibung: Der Greifswalder Rat hat den Hofgerichtsprokurator Lic. Hassert mit Einquartierung belegt, obwohl dies den Privilegien des Hofgerichts widerspricht.. Die Kl. bitten um ein Reskript an den Rat, dieses Urteil aufzuheben und erhalten es am 12.03.1711. Am 11.06. legen die Bekl. exceptionis sub et obreptionis gegen das Reskript ein und erklären, daß die Prokuratoren, die in "catastrirten" Häusern leben würden, auch Steuern bezahlen müßten. Dies würde jedoch nur sehr wenige betreffen, mit denen zudem Sondervereinbarungen ausgehandelt worden wären. Am 08.07. meldet sich die Landesregierung aus Stettin und bittet darum zu prüfen, ob die Prokuratoren wirklich Immunitäten genießen dürften, da sie nicht zum eigentlichen Hofgerichtspersonal zählen, große Häuser bewohnen und von Steuern befreit werden zum Schaden der Stadt. Am 10.08.1711 und 25.04.1714 bitten die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 27.04. fordert das Tribunal das Hofgericht zur Antwort auf. Am 02.05. bitten die Bekl. erneut um Prozeßbeschleunigung, am 17.05.1715 setzt das Tribunal erneut eine 6wöchige Frist zur Beantwortung. Am 04.07.1740 erinnern die Bekl. an den Fall und bitten um eine Entscheidung des Tribunals. Dieses fordert das Hofgericht am 08.07. zur Antwort binnen 6 Wochen auf. Am 14.12. berufen sich die Kl. auf eine Entscheidung des Tribunals aus dem Jahre 1710, die Prokuratoren zu Hofgerichtsangestellten erklärt und beweisen diese Stellung u.a. mit der Reichskammergerichtsordnung. Das Tribunal fordert die Bekl. am 16.12.1740 auf, sich dazu zu äußern.Am 11.12.1744 besteht der Greifswalder Rat in seiner sehr ausführlichen Antwort darauf, daß diejenigen, die in steuerbaren Häusern wohnen, auch Steuern zahlen müßten. Da die prokuratoren auf eigene Rechnung arbeiten und nicht von der Krone besoldet werden, können sie, wenn sie keine Landesangestellten sind, auch keine besonderen Privilegien genießen. Am 12.12.1744 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 18.01. und 03.05.1745 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 05.07.1745 urteilt das Tribunal, daß die Prokuratoren die "onera realia" von ihren "catastrirten Häusern" zu bezahlen hätten. Am 16.08.1645 bittet Dr. Gröning für die Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Rechtsmittel, das Tribunal lehnt dies am 18.08.1745 ab, da er keine Prozeßvollmacht beigebracht hat.
Prozessbeilagen: (7) Akte des Hofgerichts 1710; Supplik des Lic. Eichmann an den Rat vom 19.02.1705; vom Stadtkämmerer Jürgen Weissenborn bestätigter Auszug aus den Steuerregistern von Greifswald (1706-1709); vom Greifswalder Rathausdiener J. Brunslow ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 16.06.1714 und 31.05.1715; Memorial der Prokuratoren am Hofgericht an die Visitationskommission vom 24.05.1700 und deren Bescheid vom 27.05.1700; Memorial der Landstände an Generalstatthalter und Landesregierung von Pommern vom 23.11.1691; Schreiben der Landesregierung an das Hofgericht vom 26.11.1691; Schreiben des Stockholmer Reichsrates an die Pommersche Landesregierung vom 19.07.1732; Bestellung des Georg Balthasar Michaelis zum Jagdfiskal durch die Stralsunder Landesregierung vom 14.11.1732; Kgl. Resolution vom 19.12.1737 wegen des Jagdfiskals
Instanzenzug: 1. Tribunal 1711
Kläger: (2) Direktor und Assessoren am Pommerschen Hofgericht
Beklagter: Bürgermeister und Rat in Greifswald
Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Georg Gerdes (A), Dr. David Gerdes (P), seit 1740: Dr. Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0413