-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.02.: 1. Kläger B

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0004
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Rückgabe eines Lehngutes
Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 290/1
Laufzeit: (1624-1694) 13.09.1694-29.05.1696
Fallbeschreibung: Nach Bitten um Fristverlängerung vom 13.09. und 13.11.1694, vom 11.01. und 11.03.1695 zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil der Reduktionskommission und erhaltenen Genehmigungen des Tribunals vom 15.09. und 14.11.1694, 12.01. und 13.03.1695 bittet der Kl. am 18.04.1695 sowie am 13.05., 12.07., 30.08. und 05.12.1695 sowie am 13.01., 17.02. und 12.03.1696 um Fristverlängerung in dem Fall des Reduktionsanwalts vs. die Besitzer der Dörfer Teschwitz, Vieregge und Gingst, da dieser eng mit seinem Fall zusammenhängt und erhält Fristverlängerungen am 22.04., 16.05., 13.07. , 06.09. und 06.12.1695 sowie am 16.01., 18.02. und 13.03.1696. Am 30.03.1696 legt Kl. seinen Schriftsatz vor und erklärt, Gustav II. Adolf habe vom Stralsunder Ratsherrn Bernd Wolfrath 20.000 fl. geliehen und ihm dafür das Gut Gagern mit Zubehör erblich überlassen. Dieser Vertrag ist mehrfach von schwedischen Königen und Reichstagen sowie durch den Westfälischen Frieden bestätigt worden, der Kl. und seine Vorfahren befinden sich seit mehr als 60 Jahren im ungestörten Besitz der Güter. Die Bekl. haben in dem Reduktionsprozeß argumentiert, es seien nur 6.000 fl. wirklich ausgezahlt worden, die restlichen 14.000 fl. seien als herzogliche Schulden, die auf dem Gut lagen, übernommen worden. Kl. widersetzt sich auch den Argumenten des Bekl., das Gut habe seit der Übertragung sehr hohe Einkünfte eingebracht und hätte als ehemaliges herzogliches Gut nicht veräußert werden dürfen. Er bittet, ihn vor allen ungerechtfertigten Ansprüche des Bekl. zu schützen und das Urteil zu kassieren. Eine Reaktion des Tribunals ist nicht überliefert. Am 04.05. bittet der Kl. um Citationes an die Vormünder der Erben seines Schwagers Bernd Wulfrath, die am 06.05. ergehen. Am 29.05.1696 vergleicht das Tribunal die Parteien darauf, daß der Kl. darauf verzichtet, daß ihm das Gut Gagern als Allodium zusteht, sondern es als Domanialgut wieder in das Domanium "einverleibet" wird. Dafür erhält der Kl. den bar erlegten Kaufpreis von 2.339 Rtlr 14s sowie für Vieh und Fährnis 760 Rtlr 34s. Da kein Bargeld zur Bezahlung vorhanden ist, wird dem Kl. das Gut bis zur völligen Abgeltung verpachtet, er erhält 5% Zinsen auf das schuldige Kapital.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Heinrich Berndt aufgenommene Appellationen vom 14.06.1694 und 10.01.1695; Urteile der Kgl. Reduktionskommission vom 06.06.1694 und 09.01.1695; Übertragung des Gutes Gagern mit Zubehör durch Gustav II. Adolf von Schweden an Bernd Wolfrath vom 30.10.1630; generelle Bestätigung der "erb- und eigenthümlichen" Überlassung der Landgüter an Stralsunder Kaufleute durch Gustav II. Adolf von Schweden vom 21.09.1630; Obligation des Herzog Philipp Julius von Pommern über 6.268 Rtlr an Bernd Wolfrath vom 30.05.1624; Obligation Bogislaw XIV. über 7.000 Rtlr für Heinrich Bart, Weinhändler zu Stralsund vom 17.03.1631
Instanzenzug: 1. Kgl. Reduktionskommission 1694 2. Tribunal 1694-1696
Kläger: (2) Joachim von Braun (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kgl. Anwalt bei der Reduktion in Pommern (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Heinrich Bolte (A), Dr. Friedrich Anthon (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0004