-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.03.: 1. Kläger C

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.03. 1. Kläger C


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0391
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um den Besitz des elterlichen Hauses
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 525
Laufzeit: (1689-1690) 30.09.1690-23.10.1691
Fallbeschreibung: Die Kl.in ist vom Greifswalder Ratsgericht verurteilt worden, das Elternhaus am Markt reparieren zu lassen oder zu gewärtigen, daß es zwangsversteigert wird. Da ihre Brüder das gesamte elterliche Erbe an sich genommen haben, bittet die Kl.in vor dem Hofgericht, daß die Brüder dazu aufgefordert werden, das Haus der Eltern aus diesem Erbe reparieren zu lassen und erreicht ein entsprechendes Mandat an den Bekl. Dieser bietet vor dem Ratsgericht im Namen der drei anderen Brüder an, auf seinen Anteil am Haus zu verzichten, wenn die Kl.in das Haus reparieren lassen würde oder ihren Anteil zu übernehmen und selbst zu bauen. Das Ratsgericht weist die Kl.in an, sich binnen 8 Tagen zu entscheiden, diese appelliert an das Hofgericht dagegen, das entscheidet, sie solle sich erklären, ob sie das Haus für 500 fl. annehmen und reparieren wolle. Nachdem sie dies zugesagt hat, glaubt sie, ihr gehöre das Haus nun, erfährt aber im März 1690, daß der Bekl. das Haus für 500 fl. übernommen habe und anfangen will, es reparieren zu lassen. Auf ihre Querela nullitatis vor dem Hofgericht fordert dieses das Ratsgericht auf, "das Gravamen von selbsten zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Nach Prüfung verweist das Hofgericht die Sache an das Ratsgericht zurück. Da die Kl.in befürchtet, dort nicht zu ihrem Recht zu gelangen, queruliert sie an das Tribunal und bittet darum, ihr das Haus zuzuweisen. Das Tribunal fodert das Hofgericht am 12.12.1690 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 10.03. bitten die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 27.04. bittet die Kl.in um ERöffnung der Prozeßakten, die das Tribunal am 01.05. auf den 16.05. ansetzt. Am 22.05., 19.06. und 15.07. bittet der Greifswalder Rat wegen akuter Einsturzgefahr des Hauses erneut um Prozeßbeschleunigung und erklärt am 15.07., man habe sich mit dem Bekl. darauf geeinigt, daß dieser eine Notreparatur vornehmen solle. Am 19.10.1691 schlägt das Tribunal das Haus dem Bekl. und seinen Brüdern zu, verpflichtet sie, der Kl.in binnen 6 Wochen ihren Anteil auszuzahlen undd as Haus umgehend reparieren zu lassen.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Greifswalder Ratsgerichts vom 05.04., 17.09., 15.10. und 18.11.1689, des Pommerschen Hofgerichts vom 26.03. und 04.07.1690; vom Greifswalder Notar Eberhard Essing aufgenommene Appellation vom 13.07.1690; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 27.01.1691; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gerdes vom 27.04.1691; Besichtigungsprotokoll des fraglichen Hauses am Markt durch Stadtbau- und Stadtzimmerermeister; Supplik des Claus Jürgen Schmieterlow an den Greifswalder Rat wegen des Bauzustandes des Nachbarhauses vom 09.07.1691; Zusage des Greifswalder Rates für den Bekl. vom 09.07.1691
Instanzenzug: 1. Greifswalder Ratsgericht 1688-1689 2. Pommersches Hofgericht 1689-1690 3. Tribunal 1690
Kläger: (2) Maria Corswanten, Witwe des Landsyndikus Dr. Johann Hercules
Beklagter: Christoph Corswanten, Ratsherr zu Greifswald sowie Bürgermeister und Rat zu Greigfswald als Nebenbekl.
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (P) Nebenbekl.: Dr. N N Baltzer, Syndikus von Greifswald (A), Dr. Adam von Bremen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0391