- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.03. 1. Kläger C   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0127 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Übertragung des Gutes Duvendiek Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 382 Laufzeit: (1620-1701) 04.10.1701-04.02.1702 Fallbeschreibung: Nach Bitte um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil vom ? und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 04.10. legt. die Kl.in am 01.12. ihren Schriftsatz vor. Sie erklärt, daß der Bekl. vor dem Hofgericht Anspruch auf einen Teil des Gutes Duvendiek erhoben hat und daß sie, bevor sie sich in der Hauptsache einlassen wollte, zunächst eine Legitimation seiner Person verlangt habe und genau wissen wollte, worauf er Anspruch erhebt. Die vorgelegten Beweise für seine Ansprüche bezweifelt sie, ungeachtet dessen setzt das Hofgericht eine Kommission ein, die den Mellenthinschen Anteil an Duvendiek bestimmen soll, dieser Anteil soll dem Bekl. danach zugesprochen werden. Dagegen appelliert die Kl. an das Hofgericht und bittet um Aufhebung des Urteils und Vorlage von Beweisen für die Legitimiät der Forderungen des Kl.s. Bereits am 14.11. bittet der Bekl., der Appellation nicht nachzugeben und das Hofgerichtsurteil zu bestätigen sowie die vom Hofgericht eingesetzte Kommission, deren Arbeit durch die Appellation gestoppt worden ist, weiterwirken zu lassen. Das Tribunal lehnt am am 03.02.1702 die Annahme des Prozesses ab. Prozessbeilagen: (7) von Notar Conrad Stern aufgenommene Appellation vom 07.07.1701; Hofgerichtsurteil vom 29.06.1701; Supplik des Bekl. an das Hofgericht vom 26.08.1701; Ernennung von Chrisantius Friedrich von Magdeburg, Referendar und Protonotar am Hofgericht und Mevius Völschow, Ratsherr zu Greifswald, zu Kommissaren im Prozeß der Parteien vor dem Hofgericht vom 02.09.1701; Ladung der Kommissare an Kl.in vom 17.09.1701; Schreiben des Hofgerichtsdirektors von Boltenstern an die Kommissare vom 06.10.1701; Schreiben der Kl.in an Bekl. vom 20.08.1701; Aussage L.C. Mellenthin auf Zansebuhr über das Recht des Bekl. an Duvendiek vom 12.02.1701; Obligation Henning Mellenthin d.Ä. zu Duvendiek über 2.300 fl. von seinem Vetter Henning Mellenthin zu Zansebuhr vom 14.02.1624; Lehnbrief für Henning Mellenthin vom 30.03.1620 und Bestätigung dessen vom 20.03.1673 Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1701 2. Tribunal 1701-1702 Kläger: (2) Witwe des Georg Bernhard Clinge (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Kornett Henning Ehrenreich von Mellenthin (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Dr. Georg Pansow (A), Dr. David Gerdes (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0127 |
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