  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0132 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um das forum competens Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 383 Laufzeit: (1676-1703) 03.05.1703-14.11.1703 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 07.05. und 18.06. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 09.05. und 20.06. legt der Kl. am 20.07. seinen Schriftsatz vor. Die am 14.05. eingereichte Supplik des Bekl., dem Kl. die Frist zur Vorlage seines Schriftsatzes zu verkürzen, wird am 16.05. abgewiesen. Am 19.06. erklärt der Bekl. die Appellation daraufhin für frivol und bittet, sie kostenpflichtig abzuweisen. Am 03.07. beschuldigt der Bekl. den Kl. der Prozeßverschleppung, am 20.07. trägt der Kl. vor, er habe 1685 dem Greifswalder Gewandschneider Bartholomäus Heinrich Everding 600 Rtlr für die bevorstehende Frankfurter Messe geliehen und dafür einen Hof in Schönwalde zur Sicherheit erhalten. 1686 hat sich Everding erneut 500 Rtlr geliehen, beide Summen aber nicht zurückgezahlt, weshalb der Kl. die Einsetzung in den Hof verlangt und erhalten hat. Er nutzt den Hof jahrelang, bis der Bekl. die Tochter Everdings heiratet und den Kl. vor dem Hofgericht auf Herausgabe des Hofes verklagt, da Everding seinen Kindern seine gesamte Habe vemacht hat, bevor er vom Kl. Geld borgte. Der Kl. bittet darum, vor dem richtigen forum competens verklagt zu werden und weigert sich auf die Klage einzugehen, wird aber in zwei Instanzen dazu verurteilt und bittet darum, das Urteil für nichtig zu erklären. Am 31.07. bringt er Beweise dafür bei, daß sein Anwalt den Prozeß nicht mutwillig verschleppt habe, sondern in Amtsgeschäften unterwegs gewesen sei. Am 11.10. bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 13.11.1703 lehnt das Tribunal die Annahme des Prozesses ab. Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Johann Sixtus Schermbeck aufgenommene Appellation vom 01.04.1703; Hofgerichtsurteile vom 24.01. und 27.03.1703; Auszug aus dem Teilungsrezeß bei Wiederverheiratung der Schwiegermutter des Bekl., der Witwe des Balthasar Dieckmann vom 07.07.1676; Obligationen B. Heinrich Everdings vom 16.02.1685 und 12.07.1686, Erklärung Everdings über Abtretung des Hofes in Schönwalde an Kl. vom 02.09.1687; von Notar Johann Heller aufgenommenes Inventar des Hofes vom 05.07.1687; Hofgerichtsurteil in Sachen des Johann Hinrich Engelbrecht uxoris nomine vs. die Erben der Frau des Feldmarschalls von Mardefeld in pcto debiti vom 15.09.1700; Auszug aus dem Teilungsrezeß des Bürgermeisters Diekmann vom 06.07.1676; Schuldschein Everdings über 1541 Pfund Schurwolle vom 04.07.1685; Quittungen Everdings vom 19.02.1686 und 08.07.1688; Aussage des Amtsnotars von Stolp und Klempenow Baltzer Müller vom 03.07.1703; Hofgerichtsurteil in Sachen Hinrich Kirchoff vs. Johann Hinrich Engelbrechten in pcto editionis des Everdingschen Inventarii vom 04.07.1703 Instanzenzug: 1. Hofgericht 1702-1703 2. Hofgericht 1703 3. Tribunal 1703 Kläger: (2) Dr. Christoph Corswant, Bürgermeister von Greifswald (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Hinrich Engelbrecht, Ratsherr zu Greifswald, in ehelicher Vormundschaft seiner Frau (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Adam Christian Thesendorf (A), Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Johann Hinrich Engelbrecht (A), Dr. David Gerdes (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0132 |