- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.04. 1. Kläger D   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0085 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Weidegerechtigkeit Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 298 Laufzeit: (1768) 15.07.1768-17.10.1768, 27.10.1769 Fallbeschreibung: Die Hirten des Bekl. haben sein Vieh in den Demminer Stadtwald getrieben und diesen dadurch geschädigt. Nach mehrfachen Ermahnungen lassen die Kl. das Vieh pfänden. Der Bekl. erwirkt gegen sie vor dem Hofgericht zwei Strafmandate über 100 bzw. 300 Rtlr wegen Rückgabe des Viehs. Dagegen appellieren die Kl. und bitten, sie während des schwebenden Verfahrens nicht mit solchen Strafmandaten zu beschweren und durchzusetzen, daß der Bekl. nicht sein Vieh in ihre Schonungen treibt. Am 16.07.1768 weist das Tribunal die Appellation zurück, da das Urteil des Hofgerichts noch gar nicht rechtskräftig geworden sei, verwarnt die Kl., während eines schwebenden Verfahrens das Vieh des Bekl. zu pfänden und befiehlt dessen Herausgabe. Gleichzeitig verbietet das Tribunal dem Bekl. bei Androhung von 100 Rtlr Strafe in den Schonungen Schaden anzurichten und stellt es den Kl.n frei, für diesen Schaden Ersatz einzuklagen. Am 12.08. wehrt sich der Bekl. gegen das Strafmandat, erklärt, das von der Stadt zur Weide angelegte Gehege sei schlecht ausgewählt und ungeeignet und bittet um dessen Aufhebung. Das Tribunal fordert die Kl. am 13.08. zur Erwiderung auf, die am 22.08. eingeht und in der die Kl. feststellen, daß alle umliegenen Gutspächter mit der angewiesenen Weide zufrieden sind und verteidigt die angelegte Schonung als forstwirtschaftlich sinnvoll und bittet um Kostenersatz für die durch die Weide des Bekl. entstandenen Schäden. Am 27.10.1769 erklärt das Tribunal die Beschwerden für unerheblich" und verweist die Kl. auf das in Nr. 0084 ergangene Urteil vom selben Tag. Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Martin Christian Schwartz aufgenommene Appellationen vom 11. und 13.07.1768; Hofgerichtsurteile vom 06., 12. und 13.07.1768; Schreiben der Kl. an das Hofgericht vom 13.07.1768; kolorierte Karte über die Grenze zwischen dem Demminer und Rustower Wald; vom Loitzer Notar J.G. Mehl aufgenommene Zeugenbefragung von Christian Ascher und Johann Brockmann vom 29.07.1768; von Heidereiter J.C. Engel und Förster Cibeschky aufgenommenes Schadensprotokoll vom 15.07.1768; Schreiben der Kl. an Bekl. vom 25.06.1768; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Quistorp vom 10.09.1768 Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1768 2. Tribunal 1768 Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Demmin Beklagter: Adolf von Baerenfels, Hofgerichtsassessor Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0085 |
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