  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0140 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Zueignung des Stadtackerwerks Drönnewitz Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 396 Laufzeit: 26.06.1724-19.09.1727 Fallbeschreibung: Im Jahre 1704 ist ein Pfandvertrag zwischen Hoben und den Kl.n über das Stadtackerwerk Drönnewitz errichtet worden. Hoben sollte für geliehene 2.000 Rtlr entschädigt werden, indem er Drönnevitz 12 Jahre lang nutzen durfte. Im Jahre 1712 ist der Vertrag um weitere 9 Jahre verlängert worden als Ausgleich für weitere 1.000 Rtlr, die Hoben der Stadt geliehen hatte. In den Jahren 1719 und 1722 ist letzterer Vertrag durch eine Kgl. preußische Kommission überprüft, als für Demmin nachteilig eingeschätzt und annulliert worden. Die Kl. haben versucht, zunächst mit Hoben, dann mit Thun zu einem gütlichen Vergleich zu kommen. Als dieser scheiterte, haben sie Thun vor dem Greifswalder Hofgericht verklagt, das den Vertrag jedoch in zwei Instanzen als gültig anerkannt und dem Bekl. gestattet hat, seine Pfandjahre "abzuwohnen". Dagegen querulieren die Kl. und wollen das Urteil aufheben lassen. Sie argumentieren damit, daß der Vertrag von 1712 im Vergleich zu dem von 1704 zum offenbaren Schaden Demmins geschlossen worden sei und deshalb nicht anerkannt werden könne. Zudem habe sich Hoben verpflichtet, das Gut nach dem Übernahmeinventar von 1704 zurückzuliefern. Das Gutshaus und das dazugehörende Land seien jedoch in schlechtem Zustand, der Vertrag somit nicht erfüllt. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 10.11.1724 zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf. Am 16.03.1725 bitten die Kl., den Hofrat Bogislaw von Mascow zum Kommissar zu ernennen, um das Ackerwerk Drönnewitz zu inventarisieren. Das Tribunal lehnt dies am 20.03. zunächst ab. Am 23.04., 08.06., 09.07., 20.08. und 05.11. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten, die sie am 27.04., 09.06., 13.07., 01.09. und 09.11. erhalten. Am 18.12. bitten die Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 19.12.1725 auf den 04.01.1726 ansetzt. Am 02.04.1726 ergänzen die Kl. ihren Schriftsatz mit neuen Beweisen und beweisen, daß der Bekl. mehr als 1.100 Rtlr mehr zurückerstattet bekommen hat als er der Stadt geliehen hat. Am 08.07. und 21.10.1726 bitten die Parteien, am 04. und 28.02. sowie am 07. und 28.03.1727 die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 04. 02.1727 bitten die Kl. zudem um einen Termin, bei dem der Bekl. ein Dokument anerkennen soll, das besagt, das von den ursprünglich 2.000 Rtlr bereits 800 Rtlr zurückgezahlt worden seien, die Schuld also nur noch 1.200 Rtlr betragen habe. Das Tribunal setzt am 11.02. den Termin auf den 28.02. an, am 28.02. bittet der Anwalt des Bekl. um Fristverlängerung. Am 01.03. setzt das Tribunal einen neuen Termin auf den 14.03. an, am 11.03. lehnt der Bekl. die Anerkennung des Dokumentes in diesem Stadium des Prozesses ab, bittet um ein grundsätzliches Urteil und will alle Fragen der Höhe der gegenseitigen Forderungen danach durch eine Kommission klären lassen. Das Tribunal folgt dem Antrag am selben Tag und überträgt am 02.04.1727 einer Kommission die weitere Sichtung der Beweise und Prüfung der Rechnungen und gegenseitigen Forderungen. Am 22.04. bieten die Kl. an, die noch ausstehenden 1.200 Rtlr als Depositum an die Tribunalskasse zu bezahlen, damit ihnen Drönnewitz ausgeliefert werde. Das Tribunal lehnt dies am 23.04. ab. Am 22.04. bitten die Kl. auch um Bestellung des Hofgerichtsassessors von Mascow zum Kommissar. Das Tribunal fordert die Kl. am 23.04. auf, einen anderen Kommissar zu benennen. Am 13.06. schlägt Demmin den Vizefiskal Droysen vor, das Tribunal ernennt ihn am 16.06. Am 04.09. schlägt der Bekl. den Prof. Helwig aus Greifswald und Amtmann Süderow zu Deyelsdorf vor, das Tribunal ernennt beide am 06.09. Am 16.09. bitten die Kl. erneut darum, dem Bekl. verschiedene Dokumente zur Anerkennung vorlegen zu lassen und die Kommission aufzufordern, auf keine weiteren Wünsche des Bekl. zur Terminverschiebung einzugehen. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Verträge zwischen den Kl.n und Hoben über Geldanleihe und Verpfändung Drönnewitz vom 23.05.1704 und 16.02.1712; Hofgerichtsurteile vom 26.01., 15.03. und 10.06.1724; von Notar Johann Georg Messerschmidt aufgenommene Appellationen vom 20.03. und 21.06.1724; Restitutionsschriftsatz der Kl. vor dem Hofgericht vom 05.06.1724; Bescheid des Hofgerichts vom 30.03.1724; von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 13. und 16.12.1724; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Köckert vom 29.11.1724 und des Bekl. für Dr. Evers vom 17.02.1726; Rationes decidendi des Greifswalder Hofgerichts; Schreiben der Kl. an von Thun vom 25.07.1722; Auszüge aus Schreiben des Prokurators Helwig an Kl. vom 20. und 24.11., 08. und 15.12.1725; Auszug aus dem Demminer Ratsprotokoll vom 06.03.1704; Schreiben der Kl. an von Hoben vom 12.03. und 02.05.1704; Schreiben von Hobens an Kl. vom 03., 06. und 17.05.1704; Urteil des Greifswalder Hofgerichts in Sachen der Witwe des Hans Sodemann vs. den Rat von Demmin in pcto locati conducti vom 12.06.1704; Tribunalsurteil in Sachen der Anna Troppe, Witwe des Hans Sodemann vs. Julius von Hoben in pcto locati conducti vom 14.11.1704; Auszug aus dem Vertrag zwischen der Stadt Demmin und den Demminer Bauern zu Deven vom 18.03.1695; Auszug aus dem Vertrag zwischen der Stadt Demmin und der Witwe Hans Sodemanns wegen des Stadtackerwerks Drönnewitz vom 09.01.1702; Berechnung des Kapitalabtrags von Drönnewitz 1705-1726; Vertrag zwischen von Thun und dem Pächter Henning Christian Hoppenradt über das Gut Drönnewitz vom 23.07.1722; Schreiben von A.C. Thesendorf an v. Hoben vom 12.04.1713; Akten der Vorinstanz in Original und Kopie: Hofgerichtsakten in Sachen Bürgermeister und Rat zu Demmin vs. den Kapitän von Thun auf Schlemmin als Allodialerben des Friedrich JUlius von Hoben in pcto reluitionis des Stadtackerwerks Drönnewitz 1722-1724 Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1722-1724 2. Greifswalder Hofgericht 1724 3. Tribunal 1724- Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Demmin Beklagter: Kapitän Otto Christoph von Thun auf Schlemmin als Allodialerbe des Friedrich Julius von Hoben auf Beestland und Wolckow Anwälte: Kl.: Adam Christian Thesendorf (A), Dr. Joachim Köckert (P) Bekl.: David Jürgen Gerdes (A), Dr. Joachim Evers (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0140 |