  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0139 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Zinsen Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 395 Laufzeit: (1664-1723) 16.09.1723-01.03.1724 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 16.09. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen einen Bescheid der Stralsunder Landesregierung und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 18.09. legen die Kl. am 28.10. ihren Schriftsatz vor. 1626 hat die Kirche von der Herzogin Hedwig Sophia ein Kapital von 1.000 fl. geschenkt bekommen, von dem sie jährliche Zinsen erhalten hat, 1652 war das Kapital mit Zinsen auf 2.623 fl. 22,5 s angeschwollen, 1664 auf 3.360 fl. 22,5 s. 1685 hat die Kirche mit dem Oberhauptmann über die Königin Christina übereigneten Ämter einen Vergleich geschlossen, daß das Kapital 1.000 Rtlr betrage, die Kirche jährlich 50 Rtlr Zinsen erhalten solle. Dieses Geld ist bis Kriegsbeginn 1711 ausgezahlt worden, danach ist Demmin 1720 an Preußen gefallen, die Stralsunder Landesregierung will aber nur von den ursprünglich zugeeigneten 1.000 fl. Kapital Zinsen bezahlen, demnach 25 Rtlr / Jahr. Da die Kirche seit 1685 nach Berechnung der Landesregierung zuviel Zinsen erhalten hat, wird die Zinszahlung zunächst eingestellt. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal und bitten, sie in ihren alten Rechten zu schützen. Am 29.10. bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, das Tribunal lehnt das Gesuch am 07.11.1723 wegen unzureichender Beweise ab. Am 17.12.1723 ergreifen die Kl. dagegen restitutio in integrum, am 20.12.1723 lehnt das Tribunal diese mit Hinweis auf Tribunalsordnung, Part II, Tit. III § 5 ab. Am 28.01.1724 ergreifen die Kl.d agegen erneut Rechtsmittel werden aber am 29.02.1724 erneut abgewiesen. Prozessbeilagen: (7) vom Demminer Notar Johann Georg Messerschmidt aufgenommene Appellation vom 23.06.1723; Bescheide der Stralsunder Landesregierung vom 22.02. und 07.06.1723; Auszug aus dem Demminer Kirchenvisitationsabschied vom 05.04.1664; Vergleich zwischen B. v. Rosenbach, Oberhauptmann über die der Königin Christina überlassenen pommerschen Ämter und dem Präpositus und den Provisoren der Demminer Kirche vom 14.11.1685; Bescheid der Stettiner Landesregierung an die zur Verwaltung der Kgl. Ämter verordneten Kommissare vom 14.07.1690 sowie an den Oberkämmerer und Oberlizentinspektor Greiffenheim vom 11.11.1705 und 17.03.1706; Schreiben der Stettiner Landesregierung an den Amtmann Schulmann vom 23.11.1705; Schreiben des Amtmanns M.C. Schulmann an den Präpositus von Demmin vom 18.03.1705 Instanzenzug: 1. Stralsunder Landesregierung 1723 2. Tribunal 1723 3. Tribunal 1723 4. Tribunal 1724 Kläger: (2) Präpositus und Provisoren der St. Bartholomäus-Kirche zu Demmin (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Kgl. Pommersche Regierung zu Stralsund Anwälte: Kl.: N N Rumpf (A), Dr. Joachim Köckert (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0139 |