-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.05.: 1. Kläger E

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.05. 1. Kläger E


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0301
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Rückerstattung ungerechtfertigt gezahlter Steuern
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 472
Laufzeit: (1616-1758) 13.12.1759-19.10.1761
Fallbeschreibung: Der Kl. bezieht sich auf das Urteil des Tribunals in Nr. 0300 und bittet darum, die Bekl. zur Rückzahlung zuviel geleisteter Einquartierung aufzufordern, da er als außerordentlicher Professor nicht zu diesen Lasten herangezogen werden könne. Er legt eine Rechnung der von ihm ungerechtfertigt eingezogenen Steuern vor und bittet um deren Rückzahlung. Am 15.12.1759 fordert das Tribunal die Bekl. auf, sich mit dem Kl. gütlich zu einigen. Am 17.01.1760 bestreiten die Bekl. die Ansprüche des Kl.s darauf, sein Haus nur als Viertel-Erbe besteuern zu lassen, da es bisher als volles Erbe angesehen worden ist und bitten die Klage zurückzuweisen. Das Tribunal fordert den Kl. am 19.01. zur Antwort auf, die am 18.02. eingeht und in der der Kl. auf seinen Forderungen besteht und sie mit dem Gebrauch in den letzten Jahrzehnten beweist, der auf dem Vertrag zwischen Stadt und Universität beruht. Das Tribunal fordert die Bekl. am 20.02. zur Antwort auf. Am 25.02. legt der Kl. Beweise für durch die Einquartierung entstandene Schäden vor und bittet diese mit in Betracht zu ziehen. Am 22.04. beschwert sich der Kl. darüber, daß die Bekl. nicht geantwortet haben und bittet, die Beweisaufnahme zu beenden und ein Urteil zu sprechen. Das Tribunal lehnt dies am 23.04. ab und setzt den Bekl. erneut einen Termin, am 12.05. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 14.05. erhalten. Am 19.06. verteidigen die Bekl. ausführlich ihr Vorgehen und bitten, sie dabei zu unterstützen. Gleichzeitig bitten sie um Entscheidung wegen der Einquartierungskosten, die sie nach dem Tribunalsurteil vom 05.09.1758 nicht wie gewohnt auf den Kl. umlegen konnten. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am selben Tag, nimmt am 07.07. aber trotzdem noch die Stellungnahme des Kl.s an. Am 20.10.1760 setzt das Tribunal den Hofgerichtsassessor von Boltenstern als Kommissar ein, um die Parteien entweder miteinander zu vergleichen oder ein Tribunalsurteil vorzubereiten. Am 17.07.1761 reicht der Kl. das Kommissionsprotokoll Boltensterns ein und erbittet nach gescheitertem Vergleichsversuch ein Urteil. Am 18.07. setzt das Tribunal den 27.07. dazu an, am 19.10.1761 verurteilt das Tribunal die Bekl. zur Bezahlung von 90 Rtlr Einquartierungskosten für die Jahre 1757/1758, teilt dem Kl. aber mit, er habe künftig die Zahlungen zu leisten, die das Tribunal in Fall Nr. 0303 festlegen werde.
Prozessbeilagen: (7) Bescheid des Greifswalder Rates vom 28.01.1758; Aufstellung über Einquartierungskosten des Kl.s (199 Rtlr 42 s); Auszug aus dem Greifswalder Stadtkataster, Steinbecker Straße 1616-1717; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 08.02.1760; Steuerzettel der Greifswalder Steuerkammer für das Haus der Witwe des Konsistorialpedells Alexander Bohm vom 26.01. und 02.02.1757; vom Greifswalder Notar Hinrich Christoph Bohm ausgestellte Bestätigung über die Steuerveranlagung des von Essenschen Hauses in der Steinbecker Straße als Viertelerbe zwischen 1728 und 1740 vom 11.02.1760; von Notar H.C. Bohm angefertigtes Protokoll über Besichtigung der Schäden am haus des Kl.s vom 18.02.1760; Bestätigung der Einquartierungskosten des Kl.s durch F. Nürenberg, H.C. Bohm, G. Diederichs, J.C. Jordan und J.G. Hausmann vom 18.02.1760; Prozeßvollmacht des Kl.s für Palthen vom 01.03.1760; von Dr. Hertzberg unterschriebene Empfangsbescheinigungen für Tribunalsmandate vom 21. und 28.02.1760; Auszug aus dem Ratsprotokoll vom 28.01.1758; Auszug aus dem Greifswalder Steuerregister von 1736; Supplik der Kl an die Bekl. vom 02.12.1710; Aufstellung der Einquartierungskosten im Hause von Essen für 1757 und 1758 (166 Rtlr 42 s); Auszug aus der Relation des Ratsherrn Lasius vom 02.10.1759; Auszug aus der Relation des Bürgermeisters von Balthasar vom 29.11.1759; Bescheid der Vorpommerschen Landesregierung vom 19.08.1757; Schreiben der Landesregierung an Generalmajor Baron von Lübecker vom 19.08.1757; Kommissionsbericht Boltensterns vom 03.04.1761; Einquartierungskosten des Kl.s 1757/1758 (158 Rtlr 42 s); Schreiben der Bekl. an von Boltenstern vom 18.06. und 03.07.1761 mit dessen Antworten vom 18.06. und 04.07.1761; Schreiben des Kl.s an von Boltenstern vom 23. und 27.06.1761 mit dessen Antworten vom 23. und 27.06.1761
Instanzenzug: 1. Tribunal 1759-1761
Kläger: (2) Emanuel Christoph von Essen, Prof. jur. und Syndikus der Universität
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Greifswald
Anwälte: Kl.: Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0301