-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.05.: 1. Kläger E

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.05. 1. Kläger E


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0029
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Mühlenpacht
Alte Signatur: 290/6
Laufzeit: (1687-1699) 04.09.1699-04.10.1706
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 04.09. und 09.10. um Fristverlängerung zum Einbringen seines Schriftsatzes und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 05.09. und 10.10. trägt Kl. am 10.11. seine Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil vor. Die Parteien streiten sich um Mühlenpächte in Maltzien auf Rügen. Der verstorbene Bruder des Kl.s, Balthasar Adam von Barnekow, hatte die Mühle aufgebaut und zahlreiche Verbesserungen daran vorgenommen. Finanziert hatte er dies mit Geld, das ihm Köhn von Kahlden geliehen hatte und das über die Mühlenpacht zurückgezahlt werden sollte. Über die Verteilung dieser Pacht ist vor 15 Jahren ein Streit entbrannt, in dem dem Kl. vom Hofgericht nur 139 fl. 29s Kapital zugestanden werden, dieser aber 810 fl. 15s für sich beansprucht. Kl. erklärt, daß sich sein Bruder mit den Bekl. im Jahre 1687 darauf geeinigt hatte, daß seine 2/5 an der Mühle 632 fl. wert seien und fordert zudem die Bezahlung der Verbesserungen an der Mühle seitdem ersetzt zu bekommen. Das Tribunal fordert am 23.03.1700 die Akten der Vorinstanz an, die am 05.07. eingehen. Auf Antrag des Kl.s wird am 09.07. der 01.09. zur Eröffnung der Akten angesetzt. Am 04.09.1700 macht der Kl. auf mehrere Fehler in der Rechnung des Hofgerichtes aufmerksam und legt seine Gegenrechnung vor, am 07.02.1701 bittet er um Prozeßbeschleunigung. Am 01.03. fordert das Tribunal die Bekl. auf, dem Kl. keines weges behinderlich zu fallen" und ihm den abgenommenen Roggen gegen Stellung von Kaution zurückzugeben und weist den Müller auf der Maltziener Mühle entsprechend an. Am 12.04. stellt der Kl. die Kaution, am 14.04. erklären die Bekl., sie hätten die Forderungen des Kl.s bereits befriedigt und belegen dies mit eigenen Rechnungen, um deren Berücksichtigung sie bitten. Das Tribunal fordert den Kl. am 15.04. zur Erwiderung auf, die am 04.07. eingeht und in der Kl. die gegnerische Rechnung zurückweist und auf seinen Forderungen besteht. Das Tribunal fordert die Bekl. am 09.07. zur Antwort auf. Am 20.08. bittet der Kl., den Bekl. und dem Müller von Maltzien alle Veränderungen an der Mühle zu untersagen, da ansonsten die Beweise für die von ihm und seinem Bruder vorgenommenen Meliorationen zerstört werden und erreicht am 24.09. ein entsprechendes Mandat. Am 18.10. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 21.10. erhalten, am 24.11.1702 bitten die Bekl., den Schilderungen des Kl.s "keinen Glauben beyzulegen", da dieser bereits komplett bezahlt sei. Am 10.07. und 23.10.1703 sowie am 07.04.1704, 28.04. und 20.10.1705 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 22.01.1706 berichtigt das Tribunal die Berechnungsgrundlage und fordert den Kl. demenstprechend zur Bezahlung von 52 fl 6s aus der Mühlenpacht an Bekl. auf, dem Müller von Maltzien wird aufgetragen, die Pacht fortan an die Bekl. zu bezahlen. Am 01.02. ergreift der Kl. dagegen restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die er am 05.03. erhält. Am 22.03. bittet der Kl. um eine Kommission an den außerordentlichen Referendar am Hofgericht Caspar von Corswant um Besichtigung der Mühle und der Rechnungen über vorgenommene Verbesserungen. Das Tribunal erteilt den Auftrag am 24.03. Am 02.10. bitten die Bekl. den Protonotar am Hofgericht Chrysand Friedrich von Magdeburg mit zu der Kommission zu verordnen und erwirken am 04.10.1706 einen entsprechenden Auftrag an ihn. Der Ausgang der Kommission und damit des Falles erhellen nicht.
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 24.03., 13.06. und 30.08.1699; vom Greifswalder Notar Christian Polemann aufgenommene Appellation vom 20.06.1699; vom Greifswalder Notar Georg Pfennigsdorf aufgenommene Appellation vom 02.09.1699; Auszug aus einer Punktation vom 28.06.1687; Berechnung des Hofgerichts über Ausstände (o.D.); von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 08. und 10.04.1700; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Anthon vom 05.07.1700 und für Dr. von Bremen vom 12.01.1706; Rationes decidendi des Pommerschen Hofgerichts; Kautionserklärung des Kl.s vom 20.03.1701; Prozeßakte des Pommerschen Hofgerichts in Sachen Köne von Kahlden contra den Müller zu Maltzin, später Philipp Erhard Barnekow in pcto der Maltzinschen Mühlenrechnung 15.04.1696-23.03.1700 (207 Blatt)
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1696-1699 2. Greifswalder Hofgericht 1699 3. Tribunal 1699-1706 4. Tribunal 1706
Kläger: (2) Philipp Erhard von Barnekow (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Köhne und Erich Ernst, Vettern von Kahlden (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Adam Christian Thesendorf (A), Dr. Friedrich Anthon (P), seit 28.04.1705: Dr. Adam von Bremen (P) Bekl.: Lic. Christian Michaelis (A), Dr. Jochim Hinrich Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0029