-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.05.: 1. Kläger E

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.05. 1. Kläger E


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0492
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um zwei Höfe in Dumsevitz
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 586
Laufzeit: 1741-1745
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 08.10. und 19.11.1745 sowie vom 12.01.1746 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 09.10. und 20.11.1745 sowie vom 15.03.1746, verbunden mit einer Strafe von 3 Rtlr wegen Verspätung, legt der Kl. am 12.01.1746 seinen Schriftsatz vor. Der Kl. hat durch den Kapitän von Normann zu Züssow erfahren, daß Franz Christoph von Bohlen zwei Höfe in Dumsevitz verpfänden oder verkaufen wolle, aber bereits mit dem Bekl. verhandelt habe. Diese Verhandlungen sind soweit gediehen, daß sich beide Seiten 4 Wochen bedenkzeit eingeräumt haben. Der Kl. schließt mit Bohlen einen Vertrag für den Fall, daß der Vertrag mit dem Bekl. nicht zustanden komme. Er bietet für die beiden Höfe 200 Rtlr, erfährt aber, daß Bohlen sie dem Bekl. für 400 Rtlr nach Ablauf der Bedenkzeit überlassen habe und macht nun seine Rechte an den Höfen vor dem Hofgericht geltend. Das Hofgericht verurteilt von Bohlen, den Vertrag mit dem Kl. zu vollziehen, dieser ergreift zwar restitutio in integrum dagegen, wird aber abschlägig beschieden. In der Zwischenzeit erreicht der Kl., daß das Hofgericht erklärt, die dem Bekl. reservierten, aber in 3 Jahren nicht genutzten Beweismöglichkeiten seien verfallen. Dagegen ergreift der Bekl. restitutio in integrum und erreicht, daß er binnen 3 Wochen Beweise für sein Näherecht an dem Gut vortragen darf. Dagegen queruliert der Kl. an das Tribunal und erklärt, der Bekl. habe mehr als 3 Jahre Zeit gehabt, seine Beweise vorzulegen und habe dies nicht getan, weshalb das Hofgerichtsurteil kassiert werden müsse. Das Tribunal lehnt die Querulation am 05.03.1746 ab.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 02. und 23.06.1742, 10.04., 30.06. und 28.08.1745; vom Greifswalder Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 07.09.1745; Vertrag zwischen Franz Christoph von Bohlen und Friedrich Evert von Kahlden über 2 Hufen in Dumsevitz vom 05.07.1741; Vertrag zwischen dem Bekl. und Bohlen vom 03.07.1741; Pfandvertrag und Übertragung des Lehensrechts zwischen dem Bekl. und Bohlen vom 10.07.1741; Supplik des Bekl. an das Hofgericht vom 07.08.1745; von Notar Andreas Busse aufgenommene Zeugenbefragung des Christoph Heinrich von Normann zu Züssow vom 06.11.1745
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1741-1742 2. Pommersches Hofgericht 1742-1745 3. Tribunal 1745-1746
Kläger: (2) Friedrich Evert von Kahlden zu Schoritz (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Leutnant Christian Baltzer von Kahlden zu Zicker (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: G.B. Michaelis (A), Dr. Michael Zylius (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0492