  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0453 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Verkauf von Gütern Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 564 Laufzeit: (1771-1775) 30.03.1775-13.02.1776 (1776) Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 30.03. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 01.04. legt der Kl. am 05.05. seinen Schriftsatz vor. Der mecklenburgische Amtmann Heidemann hat die pommerschen Güter Rantzin und Oldenburg an seine einzige Tochter und seine Witwe zu glichen Teilen vererbt. Auf Veranlassung des Kl.s hat das Güstrower Land- und Hofgericht aber einen Vergleich zwischen Mutter und Tochter geschlossen, worin die erstere, die sich auf die Ehe mit dem Amtshauptmann Taddeln vorbereitete, 2/7, die letztere 5/7 des Erbes erhält. Die Witwe will die Güter, die gemeinsam verwaltet werden, verkaufen, der Kl. fordert eine Licitation, die vom Hofgericht erlassen wird.. Auf die Anzeige in den Stralsunder Zeitungen meldet sich nur der Herr von Wolfradt auf Lüssow, der aber zum Termin nicht erscheint. Ein Verkaufsvertrag wird mit dem bisherigen Pächter Kruse ausgehandelt, der auch 5.000 Rtlr sofort anzahlt. Trotzdem verweigert das Hofgericht auf Initiative von Wolfradt die Bestätigung des Kaufvertrages und ordnet dem Kl. N N Glöde zu Gribow als Mitvormund zu, da es an seiner Tätigkeit als Vormund zweifelt. Dagegen queruliert der Kl. und bittet darum, das Hofgericht zur Bestätigung des Kaufvertrages aufzufordern. Am 10.07. präsentiert der Anwalt die Akten der Vorinstanz und erbittet ihre Eröffnung, die das Tribunal am 14.07. auf den 15.07. ansetzt. Am 23.10.1775 fordert das Tribunal die Vormünder auf, Proclama zur Versteigerung der Güter auszubringen und diese an den Meistbietenden zu verkaufen. es bestätigt von Glöden als Mitvormund für die pommerschen Güter und sendet die Akten zurück an das Hofgericht. Am 30.11.1775 und 11.01.1776 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen eines Rechtsmittels, das ihm am 01.12.1775 und 13.01.1776gewährt wird. Am 12.02.1776 teilt der Kl. mit, man habe sich vor dem Hofgericht verglichen und bittet um Übersendung der Akten an die Vorinstanz. Das Tribunal folgt dem am 13.02.1776. Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 06.01., 20.02.1775; vom Greifswalder Notar J.C.H. Grave aufgenommene Appellation vom 25.02.1775; vom Güstrower Land- und Hofgericht vorgenommene Bestätigung des Vergleichs zwischen der Tochter und der Witwe Heidemanns vom 13.09.1771; Kommissionsprotokoll des Hof- und Landgerichtsassessors Schröder vom 05.09.1771; Kaufvertrag zwischen dem Kl. als Vormund seiner Nichte, seiner Schwester, der Ehefrau Taddels und Martin Friedrich Kruse vom 15.01.1775; Auszug aus dem Testament des Amtshauptmanns Peter Adolph Heidemann vom 11.09.1767; Rationes decidendi des Hofgerichts; Prozeßvollmachten des Kl.s für Palthen vom 07.10.1775; Bescheinigung des Wismarer Postamtes über Empfang eines Paketes Prozeßakten vom 14.02.1776 Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1775 2. Tribunal 1775 Kläger: (2) Heinrich David Justus, Ratsherr zu Neukalen als Vormund der Tochter des verstorbenen Amtmannes Heidemann Catharina Dorothea Heidemann Beklagter: Kgl. Hofgericht in Greifswald Anwälte: Kl.: Adam Christian Hauschildt (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.:
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0453 |