-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.12.: 1. Kläger L

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.12. 1. Kläger L


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0112
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Nutzung der Weide
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 313
Laufzeit: (1794) 15.09.1794-05.12.1796 (1796)
Fallbeschreibung: Das Georgshospital hat seit Jahrhunderten eine Weide in der Nähe eines Moores, den sogenannten Moorhof für das eigene Vieh, das der Präbendarien und des Hospitalbauern, anteilig mit der Barther Kirche genutzt. Seit der Verpfändung des Hofes im Jahre 1748, bei dem der Pfandbesitzer die Windmühlen und die Weide unterverpachtet hat, wird Vieh Dritter auf diese Weide getrieben. 1790 schlugen die Bekl. vor, die Weide offiziell mit einem Graben zu teilen, den Kl.n 1/3 zu überlassen und den Rest für sich zu reklamieren. Der Grenzgraben soll von beiden Seiten anteilig unterhalten werden, das Vieh des Müllers auf die Weide der Kl. getrieben werden, die auch für den Unterhalt der anderen Grenzgräben zur Hälfte zuständig sind. Dagegen und gegen die "Einziehung" eines Bauern, der bisher dem Hospital gedient hat, klagen die Kl. vor der Landesregierung, die die Teilung in zwei Instanzen bestätigt und appellieren an das Tribunal, bitten aber am 15.09. und 13.10. zunächst nur um Fristverlängerung, die sie am 18.09. und 14.10. erhalten, bevor sie am 17.11.1794 ihren ausführlichen Schriftsatz zur Begründung ihrer Beschwerden vorlegen. Das Tribunal fordert die Landesregierung am 14.02.1795 auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden, am 20.04. bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 25.04 erhalten. Am 06.07. bitten die Kl. um Eröffnung der am 04.05. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 10.07. auf den 13.07. ansetzt. Am 19.10.1795, 18.01., 11.04., 04.07.1796 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 14.03.1796 bittet die Landesregierung um Rücksendung der Akten erster Instanz, die das Tribunal am 23.03. nach Stralsund sendet und am 27.04. zurückerhält. Am 17.10.1796 bestätigt das Tribunal im wesentlichen die Entscheidung der Regierung, stellt es aber der Pommerschen Kammer frei, ihre eventuellen Interessen wahrzunehmen und sendet die Akten der Vorinstanz am 03.12.1796 an die Landesregierung zurück.
Prozessbeilagen: (7) vom Barther Notar Johann Friedrich Matthias Danckwardt aufgenommene Appellation vom 16.06.1794; Bescheid der Vorpommerschen Landesregierung vom 30.05.1794; Schreiben C. Hardrats aus Barth an Dr. Hasse vom 08.11.1794; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hasse vom 09.10.1794 und 02.05.1795 sowie der Bekl. für Palthen vom 27.03.1796; von Tribunalsbote F.W. Coglien ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 10.03.1795 und 15.03.1796 bzw. Übergabequittung für Akten der Vorinstanz vom 13.12.1796; Rationes decidendi der Landesregierung; Schreiben der Landesregierung an das Tribunal vom 14.03.1796
Instanzenzug: 1. Vorpommersche Landesregierung 1792-1793 2. Vorpommersche Landesregierung 1793-1794 3. Tribunal 1794-1796
Kläger: (2) Jochim Friedrich Landtow und Bernd Andreas Schmuggerow als Provisoren des Hospitals St. Georg zu Barth (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: J.C. Schönberg und J.Fr. Rodbertus als Provisoren der Barther Kirche (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Christian Hardrat (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0112