  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0037 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Vorrang im Konkurs Alte Signatur: 290/11 Laufzeit: (1743-1749) 25.12.1749-05.07.1752 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 25.12.1749 um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Stralsunder Ratsgerichts und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 30.12.1749 legen Kl. am 20.01.1750 ihren Schriftsatz vor. Nach dem Tode des Färbers Andreas Blumenthal im Jahre 1730 ist jahrelang keine Erbteilung zwischen den jeweils 3 Kindern erster und zweiter Ehe erfolgt. Als das Stralsunder Ratsgericht sie durchführt, werden die Kl. massiv benachteiligt und ihre privilegierten Forderungen an den Nachlaß des Vaters bleiben unberücksichtigt, so daß die Kl. an Platz 18 der Gläubiger Burgers eingereiht werden, ihre Geschwister 1. Ehe auf Platz 8. Die Kl. wenden sich in ihrer Querel vor allem gegen die Rolle Burgers, die ihrer Meinung nach dazu geführt hat, die Kinder 1. Ehe massiv zu bevorteilen und fordern ihren Anteil am väterlichen Erbe. Das Tribunal fordert am 05.05. die Akten der Vorinstanz vom Stralsunder Rat an, am 19.10. bitten die Parteien um Eröffnung der am 20.08. eingegangenen Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 23.10. auf den 24.10.1750 festsetzt. Am 18.01. und 26.04.1751 bitten die Parteien, am 28.06. die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 09.02. tragen die Bekl. ihre Gegenargumente vor, am 12.04. legen die Bekl. eine Aufstellung über die Obligationen Burgers vor, die dieser für alle Kinder Blumenthals verwaltet hat. Am 05.07.1751 setzt das Tribunal die Ansprüche der Kl. mit denen der Bekl. gleich und reiht beide an Platz 8 der Gläubiger Burgers ein. Am selben Tag sendet es die Akten an den Stralsunder Rat zurück. Am 12.08. ergreifen die Witwe des Ratsherrn Richter und C. N. Mathiae als nachgeordnete Gläubiger Burgers restitutio in integrum gegen das Tribunalsurteil, erbitten aber zunächst am 12.08., 27.09. und 18.10. Fristverlängerung, die sie am 14.08., 28.09. und 19.10. erhalten. Am 26.10.1751 tragen die Gläubiger ihre Beschwerden gegen das Tribunalsurteil vor und bitten darum, ihre Ansprüche vor den Kl.n einzuordnen. Am 30.03.1752 bitten die Bekl., die Akten der Vorinstanz erneut vom Stralsunder Rat abzufordern. Das Tribunal folgt dem am selben Tag, am 17.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 03.07.1752 bestätigt das Tribunal sein Urteil der Vorinstanz. Am selben Tag sendet es die Akten nach Stralsund zurück Prozessbeilagen: (7) Urteile des Stralsunder Ratsgerichts vom 06.04.1748 und 14.11.1749; von Tribunalsbote Gustaf Nowander ausgestellte Übergabequittung für die Übergabe zweier Tribunalmandate vom 11.06.1750; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Hertzberg vom 09.10.1750; Rationes decidendi des Stralsunder Ratsgerichts; Auszug aus Gemeinem Bescheid von 1743; Auszug aus der Waisenordnung des Rates der Stadt Stralsund (o.D.); Aufstellung über von Burger verwaltete Obligationen der Kinder Blumenthals; Attest des Garnisonsarztes Jörcke für Advokat Richter vom 16.10.1751; Forderungen der Kl. vom 27.07.1746; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Carl Christoph Gröning vom 10.11.1751 Instanzenzug: 1. Ratsgericht zu Stralsund 1748 2. Ratsgericht zu Stralsund 1748-1749 3. Tribunal 1749-1750 4. Tribunal 1750-1752 Kläger: (2) Carl Friedrich Lichtenfeldt und Georg Friedrich Pagenkop als Vormünder der Kinder 2. Ehe des Andreas Blumenthal Beklagter: Johann Schlichtkrull als gemeinsamer Anwalter der Gläubiger Johann Burgers, Vormund der Kinder 1. Ehe des A. Blumenthal sowie Maria Kind als Witwe des Ratsherrn Richter und Christian Nicolaus Matthiae als Gläubiger Burgers Anwälte: Kl.: Johann Hinrich Bentzin (A), Dr. Michael Zylius (P), seit 09.10.1750: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Johann Schlichtkrull (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P), seit 12.08.1750: Ehrenfried Hinrich Richter (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0037 |