  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0030 Prozessgegenstand: Querulationis, Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um den Bau einer Mühle Alte Signatur: 290/7 Laufzeit: (1697-1746) 07.03.1746-26.11.1746 Fallbeschreibung: Seit 1742 hat das Kloster Barth das Gut Viehof in Pfandbesitz übernommen. Zu dem Gut gehören zwei Windmühlen, in denen seit Generationen die Einwohner von Zingst, Stremminke und Öhe mahlen lassen, die Einkünfte daraus sind wichtig für den Unterhalt des Klosters. Auf Veranlassung des Hofrats von Boltenstern hat der Bekl. die Kgl. Kammer um die Erlaubnis gebeten, eine neue Mühle auf dem Zingst anzulegen und diese erhalten. Die Kl. appellieren dagegen, da sie Einbußen für ihre beiden Windmühlen befürchten und sich die Landesregierung in zwei Instanzen geweigert hat, ihre Zustimmung zurückzuziehen. Die Kl. bitten um Aufhebung der Erlaubnis der Landesregierung und um ein Mandat an Bekl., bei 200 Rtlr Strafe nicht mit dem Bau der Mühle fortzufahren. Das Tribunal folgt den Anträgen am 11.03. und fordert die Landesregierung zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf. Am 26.03. erklärt die Pommersche Kammer die Querulation für "frivol" und bittet diese abzuweisen, da die Einwohner von Zingst um die Zulassung der Mühle gebeten haben, die Einnahmen für die Kgl. Kammer erwirtschaftet. Die Kammer behauptet, daß der Mühlenbau keine Nachteile für die Kl. bringen wird und bietet an, die neue Mühle abreißen zu lassen, wenn sich Gegenteiliges herausstellen sollte. Das Tribunal fordert die Kl. am 05.04. zur Erwiderung auf, die am 26.04. eingeht und in der die Kl. den großen Schaden darstellen, der den Einnahmen der bestehenden Mühlen durch die neue Mühle droht, beweisen, daß die Zingster ihr Getreide schon immer in der Viehofer Mühle haben mahlen lassen und bitten, den Mühlenbau aufzuhalten. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll extrajudicialia vom 29.04.1746 der Akte nicht beiliegt. Am 28.04. schlägt die Kgl. Kammer vor, daß Mühlenmeister Janssen aus Divitz den Kl.n anstelle der 56 Rtlr, die sie als feste Einkünfte aus ihren Mühlen ziehen, 100 Rtlr bezahlen und die Mühlen dafür pachten will. Das Tribunal fordert die Kl. am 29.04. zur Erwiderung auf. Am 09.05. lehnen die Kl. das Angebot ab, daraufhin teilt das Tribunal am 10.05. der Kammer mit, daß das Bauverbot für Bekl. bestehen bleibt. Am 20.05. beschweren sich die Kl., daß der Bekl. seine Vorbereitungen zum Bau trifft und bitten um Verbot bei Androhung von 500 Rtlr Strafe, das Tribunal erläßt das Mandat am selben Tag bei 400 Rtlr Strafe. Am 02.06. beschweren sich Kl., daß der Bekl. trotzdem mit dem Bau der Mühle fortfährt. Sie bitten um Vollstreckung der Geldstrafe und um Aufforderung an den Stadtkommandanten von Stralsund, Oberst von Schwerin, ein Kommando Soldaten nach Zingst zu entsenden, die den Baustop durchsetzen. Das Tribunal erläßt die erbetenen Mandate und das Reskript an Oberst Schwerin am 03.06. und beauftragt den Fiskal mit Ermittlungen gegen den Bekl. Am 18.06. bitten die Kl. um Eröffnung der am 16.06. eingegangenen Akten erster Instanz, die das Tribunal am 20.06. auf den 22.06. ansetzt. Am 04.07. berichtet die Kgl. Kammer, daß sie dem Amtmann von Boltenstern eine Untersuchung der Auseinandersetzung aufgetragen hat und legen diesen Bericht, der behauptet, die Viehofer Mühlen könnten trotz der neuen Konkurrenz gut bestehen. Da Janssen sein Angebot erneuert und erweitert bittet die Kammer um Erteilung der Baugenehmigung. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll extrajudiciale vom 04.07.1746, aus das hingewiesen wird, der Akte nicht beiliegt. Am selben Tag bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 16.07.1746 bestätigt das Tribunal das Bauverbot und fordert die Kl. zur Erklärung über die Vorschläge der Kgl. Kammer auf. Am 01.08. bitten diese um Fristverlängerng, die sie am 02.08. erhalten, am 17.08. bringen die Kl. neue Beweise für den Mühlenzwang für ihre Mühlen bei, entkräften die Belege der Gegenseite und bitten, dem Bau nicht zuzustimmen. Am 27.08. bittet die Kgl. Kammer um Bauerlaubnis für Classen, am 07.09.1746 verbietet das Tribunal den Bau der Mühle und fordert dafür von Kl.n die Bezahlung von 20 Rtlr Grundgeld an die Kgl. Kammer. Am 19.10., 24.11. und 19.12.1746 bitten Nebenbekl. um Fristverlängerung wegen eventueller Ergreifung von Rechtsmitteln, die sie am 21.10., 25.11. und 20.12.1746 erhalten. Prozessbeilagen: (7) Bescheide der Vorpommerschen Landesregierung vom 04.12.1745, 14.02. und 09.03.1746; vom Stralsunder Notar F.S. Anders aufgenommene Appellationen vom 14.12.1745 und 24.02.1746; Auszug aus der Intercession der Kgl. Reluitionskommission vom 29.12.1741; Auszug aus dem Verlängerungsvertrag über das Ackerwerk Viehof vom 10.05.1742; Entscheidung der Kgl. Landesregierung in Sachen Hans Frese, Müller auf dem Ackerwerk Viehof vs. die Besitzer und Einwohner der zum Amt Barth gehörenden Ackerwerke und Dörfer in pcto des Mahlens auf der Viehöfer Mühle vom 28.04.1727; Schreiben der Kl. an die Kgl. Landesregierung vom 23.02.1746; Schreiben des Mühlenmeisters Janssen an Kgl. Kammer (o.D.); Auszug aus dem Kgl. Lustrationsanschlag über die Einkünfte aus dem Amt Barth von 1709; vom Barther Notar Peter Ernst Brunstein ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 15.03. und 23.05.1746 sowie Zeugenaussage von Hinrich Krempien und Nicolaus Kasten vom 17.05.1746; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Hertzberg vom 02.06.1746; Aussagen des Gottfried Hensel und Jochim Christoph Garlof vom 28.05.1746; Auftrag der Landesregierung an den Lizentinspektor vom 06.12.1728; Bericht des C. v. Boltenstern zu Franzburg an die Kgl. Kammer vom 21.06.1746; Aufstellung der "Mahlgäste" der Viehhofer Mühlen vom 30.06.1746 (90 Personen); von Notar Peter Ernst Brunstein aufgenommene Befragung des Daniel Schwartze, Schulze zu Küstrow vom 06.06.1746; von Notar A.C. Glues aufgenommene Zeugenbefragung von Hinrich Parow und Michel Kraft aus Zingst, auf dem Amtshof in Franzburg vom 04.06.1746; Erklärung des Friedrich Janssen vom 03.06.1746; Auszug aus dem Lustrationskommissionsanschlag über Straminke und die Insel Öhe von 1697; Auszug aus der Punktation über den Meierhof Straminke vom 19.08.1732; Auszug aus dem Verlängerungsvertrag über Ziptier vom 29.06.1741; von Notar Peter Ernst Brunstein aufgenommene Aussagen von Bartold Tode, Friedrich Netzel und Johann Düselitz, Akzisediener, vom 04.08.1746, von Johann Christian Wessel und Gottfried Danckward vom 09.08.1746, von Johann Michel Keuschel vom 29.07.1746, von Johann Hinrich und Hinrich Krempien vom 01.08.1746, von Friedrich Netzel und Elias Lantow vom 04.08.1746; Aussage des Johann Friedrich Meincke vom 28.07.1746; Aussage des Jacob Valentin Rodbertus vom 02.08.1746; von Notar Peter Ernst Brunstein gemachte Aussage über ein Gespräch des Verwalters Frese zu Viehof mit Müller Janssen vom 09.08.1746; Auszug aus dem Pfandvertrag über Viehof von 1712; Supplik des Bekl. an die Kgl. Kammer vom 19.08.1746; von Notar Peter Ernst Brunstein aufgenommene Zeugenaussagen von Michel Schutt, Jochim Heydemann, Friedrich Janssen und Gottfried Selten vom 18.08.1746; Akte der Pommerschen Landesregierung wegen einer auf dem Zingst zu erbauenden Mühle Anno 1745 Instanzenzug: 1. Vorpommersche Landesregierung zu Stralsund 1745 2. Vorpommersche Landesregierung zu Stralsund 1745-1746 3. Tribunal 1746 4. Tribunal 1746 Kläger: (2) N N von Lillieström auf Eixen und N N von Behr auf Stresow als Kuratoren des adligen Klosters zu Barth Beklagter: Johann Classen, Müller sowie die Kgl. Pommersche Kammer als Nebenbekl. Anwälte: Kl.: Dr. Lucas Friedrich Schröder (A), Dr. Erich Hertberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0030 |