-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.13.: 1. Kläger M

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.13. 1. Kläger M


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0005
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Rückgabe des Ackerwerkes Rosengarten
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2
Laufzeit: (1630-1695) 14.01.1696-10.03.1696
Fallbeschreibung: Am 14.01.1696 teilt die Kl.in mit, daß sie nach dem Tod ihres Anwaltes und Vormundes Dahlmann erfahren habe, daß am 06.07.1694 von der Reduktionskommission eine Entscheidung wegen ihres Gutes Rosengarten gefallen ist, gegenm die sie appellieren muß. Sie bittet zunächst um restitutio contra lapsum fatalum und erklärt dann, daß ihr Vater Hinrich Müller das Gut am 30.10.1630 im Gegenzug für eine Anleihe an Gustav II. Adolf erblich verliehen bekommen hat und seither im ungestörten Besitz des Gutes ist. Dieser Besitz ist durch mehrere Könige und Reichstage sowie den Westfälischen Frieden bestätigt worden und soll nun von der Reduktionskommission eingezogen werden, die nur das Geld, das Müller 1630 dem König geliehen hat, zurück- und alle Verbesserungen des Gutes samt Vieh bezahlen will, dafür aber eine Pacht von dem Gut fordert. Dagegen appelliert die durch einen Brandschaden ruinierte Kl.in und bittet um Bestätigung ihrer alten Rechte. Das Tribunal fordert die Reduktionskommission am 07.01.1696 auf, die Akten der Vorinstanz einzuschicken. Am 06.04.
Prozessbeilagen: (7) Verpfändung der pommerschen Tafelgüter durch Gustav II. Adolf an Stralsunder Kaufleute vom 21.09.1630; Übertragung des Gutes Rosengarten mit reichem Zubehör durch Gustav II. Adolf für die Zahlung von 20.000 Rtlr an Hinrich Müller, Ratsherr von Stralsund vom 30.10.1630; Quittung Sten Bielkes über Empfang von 10.000 Rtlr von Müller vom 17.12.1630; Bestätigung der "erb- und eigenthümlichen" Überlassung Rosengartens durch Christina von Schweden vom 30.12.1650; Auszug aus Kgl. Resolution vom 23.09.1652; generelle Bestätigung der Belehnung mit den pommerschen Tafelgütern durch Christina von Schweden vom 13.10.1648; Bestätigung des Besitzes der Stadt Stralsund an Gütern in ihrer Umgebung und auf Rügen durch Carl X. Gustaf vom 12.03.1655; Schreiben der Vormundschaftsregierung an Pommersche Landesregierung vom 10.03.1665; Taxation des Hofes Rosengarten vom 06.11.1695 (68.915 fl.); von Notar Hinrich Gesterding aufgenommene Appellation vom 04.11.1695; Urteil der Kgl. Reduktionskommission vom 06.06.1695; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 13. und 21.02.1696
Instanzenzug: 1. Kgl. Reduktionskommission 1696 2. Tribunal 1696-1715
Kläger: (2) Eva Müller, Witwe des Peter von Braun, Besitzerin des Gutes Rosengarten mit Zubehör
Beklagter: Kgl. Reduktionsanwalt
Anwälte: Kl.: N N Schwartz (A), Dr. Friedrich Anthon (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0005