- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.13. 1. Kläger M   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0115 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Leichen- und Hochzeitsgebühren Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 315 Laufzeit: (1793-1795) 23.03.1795-18.01.1796 Fallbeschreibung: Im Jahre 1793 ist durch Beschluß der Landesregierung der bisherige Rektor der Barther Stadtschule Oldevelt seines Amtes unter Beibehaltung der vollen Bezüge aber abzüglich der "Accidentien" entsetzt worden. Der Kl. ist an seine Stelle getreten und erhält von der Kirche pro Quartal 15 Rtlr 13 s neben allen Accidentien. Dementsprechend erhebt der Kl. die Leichen- und Hochzeitsgebühren, der alte Rektor erreicht bei der Landesregierung, daß ihm diese "Accidentien" zugesprochen werden. Der Kl. bittet die Bekl. um Ersatz dieser Einnahme, da diese sich weigern, verklagt er sie vor dem Konsistorium, das die Bekl. anweist, dem Kl. die Gebühren seit Amtsantritt gemäß der Matrikel zu ersetzen. Da der Kl. allerdings die Gebühren nach dem bisherigen Gebrauch fordert, so, wie es ihm in seiner Vokation zugesagt worden war, appelliert er an das Tribunal, um seine Forderung gegen die Bekl. durchzusetzen. Am 02.04. bittet Anwalt Billroth, dem Kl. restitutio in integrum contra lapsum fatalium zu gewähren, am 06.10.1795 bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1796 verwirft das Tribunal die Querulatio als unerheblich und hebt die Prozeßkosten gegeneinander auf. Am 04.03.1796 sendet das Tribunal die Akten zurück an das Konsistorium Prozessbeilagen: (7) vom Barther Notar Siegfried Georg Thedosius aufgenommene Appellation vom 03.02.1795; Urteile des Greifswalder Konsistoriums vom 28.01. und 23.02.1795; Bescheide der Stralsunder Landesregierung auf das Deklarationsgesuch des Rektors Oldevelt vom 19.06.1793, auf die Supplik des Barther Rates gegend en Rektor Oldevelt vom 28.03.1794; von Diakon J. Dahre erteilte Auskunft über die Gebühren bei Hochzeit und Begräbnis in Barth vom 19.03.1795; ärztliches Attest des Dr. med. Friedrich Henning zu Barth vom 29.03.1795; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse vom 05.05.1795 Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1794-1795 2. Tribunal 1795 Kläger: (2) Christian Andreas Masius, Rektor der Stadtschule zu Barth (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Barth (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Johann Christian Billroth (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0115 |
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