- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.18. 1. Kläger R OAI-PMH | Signatur: (1) 0035 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung wegen Bezahlung der Steuern Alte Signatur: 290/9 Laufzeit: (1612-1747) 19.10.1747-11.11.1747 Fallbeschreibung: Die Bischöfe von Schwerin haben den Zehnt von Äckern gefordert, die der Stadt, den Kirchen und Hospitälern gehören. Diese Zehnten sind von den pommerschen Herzögen abgekauft worden und werden seither in Geld (6fl / Morgen Acker) geleistet, das an das Kgl. Konsistorium fließt. Während der kaiserlichen Herrschaft (1627-1632) ist der Zehnt nicht eingezogen worden, seit 1633 wird er wieder vond er Barther Kämmerei erhoben. Da das Stadtarchiv im Krieg verlorengegangen ist und viele Äcker zunächst brach liegen, erreichen die Steuern aber nie mehr die vor dem Krieg übliche Summe (120 fl). Im Jahre 1744 beschwert sich das Konsistorium über die seit Jahren andauernde Diskrepanz und fordert, die vor dem Krieg üblich gewesenen Beträge zu erlegen, entsendet eine Kommission, die die Steuereinkünfte verbessern soll, aber nur erreicht, daß jährlich 90 fl. eingehen. Am 17.05.1747 fordert das Konsistorium die Kl. auf, dafür zu sorgen, daß wieder jährlich 120 fl. eingehen, notfalls durch eine Steuerhöhung auf die steuerbaren Hufen. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal, belegen, daß die 120 fl. Steuerertrag nur selten erreicht worden sind und bitten um Beibehaltung des Anschlags. Das Tribunal fordert das KOnsistorium am 10.11.1747 zur Erklärung auf, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Verordnung Herzog Philipp Julius von Pommern vom 23.01.1612; Schreiben des GReifswalder Konsistoriums an Kl. vom 26.01.1612, 10.06.1699; Quittungen des Rentmeisters von Barth Heinrich von Wesel vom 18.12.1616 und 03.01.1618; Schreiben des C.L. von Essen an Rat von Barth vom 18.10.1743; vom Stralsunder Notar F.S. Anders aufgenommene Appellation vom 16.09.1747; Urteil des Konsistoriums vom 09.09.1747 Instanzenzug: 1. Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Barth Beklagter: Kgl. Geistliches Konsistorium zu Greifswald Anwälte: Dr. Erich Hertzberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0035 |
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