-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.18.: 1. Kläger R

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.18. 1. Kläger R


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0129
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Übertragung des Gutes Duvendiek
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 382
Laufzeit: (1583-1702) 03.07.1702-12.07.1707
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 03.07.1702 um Nichtzulassung der Appellation und Verkürzung der Frist für Kl.in zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil fordert das Tribunal die Kl.in am 05.07. auf, ihren Schriftsatz bis zum Ende der Gerichtsferien vorzulegen. Am 20.07. bittet die Kl.in um Fristverlängerung, da ihr Rechtsmittel vor dem Hofgericht noch nicht beschieden worden ist und erhält diese am 24.07. Am 29.08. folgt die Kl.in dem Mandat und erklärt, das Hofgericht habe sie in zwei Instanzen aufgefordert, dem Bekl. den Mellenthinschen Anteil am Gut Duvendiek auszuliefern, obwohl nicht geklärt sei, inwieweit der Kl. überhaupt Anspruch auf das Gut erheben dürfe und was ihm daran gehören würde. Dagegen appelliert die Kl.in an das Tribunal und besteht darauf, zunächst genau den Streitgegenstand zu klären, bevor sie zur Ablieferung und zum Verkauf des Gutsanteils aufgefordert werden kann. Am 07.09. bittet der Bekl. erneut, die Appellation nicht zuzulassen, sondern ihm den Rückkauf des Gutes zu gestatten. Am 12.09.1702 lehnt das Tribunal die Annahme des Prozesses ab. Am 17.10. legt die Kl.in dagegen neue Beweise vor, erklärt, daß die verschiedenen Anteile des Gutes Duvendiek seit spätestens 1685 durch gemeinsamen Besitz miteinander vermengt und nicht voneinander zu trennen sind, die Teilung, wie sie vom Bekl. gefordert wird, also unmöglich ist. Sie bedauert, bei der Ermittlung des Umfangs des Mellenthiner Anteils aus ihren Gutsarchivalien nicht beitragen zu können, weist auf die großen Meliorationen seit Übernahme des Gutes hin und bittet um Aufhebung der Hofgerichtsurteile vom 16.06. und 24.07.1702. Das Tribunal fordert daraufhin am 01.12. die Akten der Vorinstanz vom Hofgericht an, obwohl der Bekl. am 23.10. um Bestätigung der Hofgerichtsurteile und Nichtberücksichtigung der Appellation gebeten hatte. Am 16.03. bittet die Kl.in um Eröffnung der am selben Tag eingekommenen Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 31.03. auf den 03.04. ansetzt. Am 23.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 09.07.1703 fordert das Tribunal die Kl.in zu einem Eid auf, daß sie keine weiteren Dokumente über die Besitzverhältnisse an Duvendiek besitze. Am 20.08. kündigt der Bekl. Rechtsmittel gegen das Urteil an, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die ihm am 22.08. gewährt wird. Am 10.09. bittet die Kl.in ihr den Eid von den Stralsunder Ratsherren Arnold Friedlieb und Joachim Zander abnehmen zu lassen. Das Tribunal bevollmächtigt die beiden am 12.09. entsprechend dazu. Am 04.10. beschwert sich der Bekl. über die enge Verwandtschaft zwischen Friedlieb und der Kl.in und bittet, ihm die Kommission zu entziehen. Er bietet an, den 1685 entrichteten Kaufpreis bar zu bezahlen, die Meliorationen nach Entscheid der Kommission, die in beschleunigtem Verfahren auch die Grenzen festlegen soll. Das Tribunal fordert die Kl.in am 05.10. zur Erwiderung auf, die am 30.11. eingeht und in der die Kl.in sich dagegen wehrt, daß ihr Anteil im Gut nach der Kirchenmatrikel von 1583 berechnet wird. Sie fordert, das Gut taxieren zu lassen und ihr danach den Wert bar zu ersetzen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 01.12. zur Erwiderung auf. Am 06.12.1703 berichtet die Kl.in, daß der Eid von ihr abgelegt worden ist und bittet darum, daß der Bekl. zunächst seinen Anteil an dem Gut namhaft machen soll, bevor über Aufteilung, Kaufpreis und Entschädigung entschieden werden kann. Am 17.01.1704 erneuert der Bekl. seine Einwände und Bedenken, das Tribunal schließt am 19.01. die Beweisaufnahme. Am 22.01. bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 22.02. legt der Bekl. neue Beweise aus einem vor dem Hofgericht schwebenden Prozeß um die Öbelitzer Güter vor und bittet, diese bei der Taxierung zu berücksichtigen. Am 07.04.1704 beauftragt das Tribunal die Kommission damit, die verschiedenen Güteranteile voneinander zu messen", die Meliorationen zu taxieren. Am 21.04. bittet der Bekl., alle weiteren Rechtsmittel der Kl.in kostenpflichtig abzuweisen. Am 26.06. erklärt der Bekl., daß die Kommissare sich auf einen Termin zur Taxierung der Güter geeinigt haben und bittet um Mandat an die Kl.in, diesen Fall mit ihren Con-Kommissaren in jedem Falle wahrzunehmen. Am 21.10. bittet der Bekl. um Fristverlängerung zum Einbringen des Kommissionsprotokolls, die er am 24.10. erhält. Am 27.10. erklärt die Kl.in, daß die Kommission das Gut noch nicht vermessen und den verschiedenen Teilen zugeteilt habe und bittet darum, um allen künftigen Streit zu vermeiden. Das Tribunal weist die Kommissare am 09.12.1704 entsprechend an. Am 31.03. beschwert sich der Bekl., daß die Kl.in den Kommissionstermin zum wiederholten Male abgesagt hat und bittet um Anweisung an die Kommissare, die Kommission abzuschließen. Dieser Auftrag des Tribunal ergeht am selben Tag. Am 07.05. rechtfertigt die Kl.in ihr Vorgehen, da zunächst geklärt werden müsse, was der Mellenthinsche Anteil in Duvendiek sei, bevor dieser vermessen werden könne. Das Tribunal fordert die Kommissare am 11.05. auf, die Vermessung nach nachprüfbaren Kritierien durchzuführen. Am 28.05. bittet der Bekl., der Kl.in kein weiteres Gehör zu schenken und das Urteil in der Sache zu sprechen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 03.06. ab. Am 28.09. bringt der Bekl. den Kommissionsbericht bei und bittet um dessen Eröffnung, am 20.10. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.12.1705 beauftragt das Tribunal die Kommissare, die 10,5 Hufen Mellenthinschen Anteil in Duvendiek zu vermessen und dem Bekl. zuzuweisen und wegen des restlichen Gutes einen gütlichen Vergleich zwischen den Parteien zu treffen. Am 18.01.1706 ergreift die Kl.in gegen das Urteil restitutio in integrum wegen Aufteilung der Hufen und Benachteiligung des Öbelitzer Anteils. Am 16.02. bittet der Bekl. um schleunige Vermessung von 10,5 Hufen in Duvendiek und seine Einsetzung in diesen Besitz. Das Tribunal lehnt dies am 08.06. ab. Am 20.04. bitten die Parteien, am 31.05. der Bekl. um Prozeßbeschleunigung. Am 08.06. fordert das Tribunal die Erwiderung des Kl.s auf den Restitutionsschriftsatz der Kl.in, am 28.06. und 03.09. erneuert dieser seinen Antrag auf umgehende "Auseinandermessung" der Güter, am 02.11.1706 weist das Tribunal die Kommissare entsprechend an. Am 17.02.1707 berichtet der Bekl., daß die Kommission durch den Schlaganfall eines Con-Kommissars erneut aufgehalten worden sei und bittet um Anweisung an die Kommissare, ihre Arbeit unverzüglich durchzuführen. Am 19.02. setzt das Tribunal den Kommissaren eine einmonatige Frist, am 15.03. bittet die Kl.in um Fristverlängerung bis zur Genesung des Con-Kommissars. Das Tribunal lehnt dies am 18.03. ab. Am 24.03. bittet die Kl.in darum, den Stralsunder Ratsherrn Jacob Bullrum als Con-Kommissar zu ernennen, das Tribunal folgt dem am 29.03. Am 04.07. teilt der Bekl. mit, die Sache sei gütlich verglichen und bittet darum, sie ad acta zu legen. Das Tribunal fordert am 08.07.1707 eine entsprechende Mitteilung der Kl.in, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 06.09.1643, 29.06.1701, 24.07. und 22.09.1702; Tribunalsurteile vom 03.02., 05. und 24.07.1702; Auszug aus dem Kommissionsprotokoll zur Aufteilung Duvendieks vom 16.05.1702; Supplik des Bekl. an das Hofgericht vom 21.05.1702; Auszug aus der Nieparser Kirchenmatrikel vom 31.05.1583; Kaufvertrag zwischen den Baumannschen Erben und Georg Bernhard Klinge über die "Duvendiekschen Güter" (Mellenthin, Obelitz, Bohlenhof und Ravottenhof sowie die in Wüstenhagen gelegenen wüsten Hufen) vom 25.11.1685; Vertrag zwischen Henning Mellenthin von Zansebuhr, Hinrich Biermann und Dominicus Schnell vom 24.08.1644; von Notar Nicolaus Hinrich Storck aufgenommener Protest des Stralsunder Brauerältermanns Hinrich Biermann gegen den vorstehenden Vertrag vom 07.09.1644; Bestätigung des Generalgouverneurs von Vorpommern über Verpfändung des Gutes Duvendiek durch die Gebrüder Henning und Hans Jürgen von Mellenthin an Martin Krakow vom 15.09.1652 und 26.09.1653; Mandat des Hofgerichts an die Kl.in vom 15.06.1702 und Beauftragung der Kommissare Chrysanthus Friedrich von Magdeburg und Maevius Völschow sowie Lic. Arnold Fridlib und Joachim Zander, Ratsherren in Stralsund vom 02.09.1701 und 16.06.1702; Ladungen der Kommissare an Kl.in vom 20.06. und 26.09.1702, 04.06.1704, 31.01. und 22.04.1705, 13.01.1706, 09.02.1707; vom Stralsunder Notar Conrad Stern aufgenommene Appellationen vom 27.06. und 28.07.1702; von Notar Conrad Stern aufgenommene Befragung der Zeugen Daniel und Christian Schmidt vom 13.08.1602; Schreiben der Kl.in an Kommissare des Hofgerichts vom 12.10.1702, 14.07.1704 und 04.02.1706; Schreiben von N N Pommeresche an Dr. Pansow vom 18.10.1702; von Tribunalsbote Hans Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 07. und 10.01.1703; Rationes decidendi des Hofgerichts; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Gerdes vom 09.02.1703 und der Kl.in für Dr. Anthon vom 23.04.1703; Obligation Henning Mellenthin d.Ä. zu Duvendiek vom 14.02.1624; Kommissionsprotokoll von der Eidesleistung der Kl.in vom 16.11.1703; Auszug aus der Relation der Kommissare zur Taxierung der Obelitzer Güter vom 25.08.1669; Auszug aus dem Kommissionsprotokoll wegen Taxation des Gutes Öbelitz vom 07.06.1686; von Notar Philipp Hinrich Pladecius aufgenommene Befragung des Zeugen Ties Flint vom 19.07.1704; von Notar Conrad Stern aufgenommene Befragung des Oldendorper Bauern Daniel Schmidt vom 12.09.1704; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gerdes vom 22.01.1705; Schreiben der Kl.in an Kommissare vom ??.02.1705; Bescheid der Kommissare an Kl.in vom 02.05.1705; Antwort der Kommissare auf Eingabe der Kl.in vom 15.07.1704; Schreiben von Petrus Corswant an Dr. Pansow vom 10.05.1705 und 05.02.1706; von Notar Gregor Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 11.04.1705; Protocollum Commissionis vom 10.07.1704; Schreiben des Johann Erdewihn von Kathen an die Kommission vom 09.07.1704 mit Antwort der Kommissare vom 11.07.1704; Bürgschaft von Henning Mellenthin d.J. vom 10.03.1617; Mandat des Hofgerichts an den Exekutor Damman vom 07.02.1652; Auszug aus der Relation der Kommissare zur Taxierung der Obelitzer Güter von 25.08.1669; Auszug aus dem Kommissionsprotokoll wegen Inventarisierung des Gutes Öbelitz vom 07.06.1686; Aufstellung der Meliorationskosten in Duvendiek und Wüstenhagen 1685-1704; Auszug aus Anschlag der Kgl. Matrikelkommission (o.D.); Bescheide der Kgl. Matrikelkommission vom 06.07. und 02.09.1705, 03.03.1706; ärztliches Attest des Stralsunder Protophysikus Johann Neukrantz vom 09.03.1707
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1702 2. Greifswalder Hofgericht 1702 3. Tribunal 1702-1703 4. Tribunal 1703-1705 5. Tribunal 1706-1707
Kläger: (2) Anna Rysuppen (?), Witwe des Georg Bernhard Clinge (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kornett Henning Ehrenreich von Mellenthin (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Dr. Georg Pansow (A), Dr. David Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0129