  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0065 Prozessgegenstand: Supplicationis pro Commissionis Auseinandersetzung um Rückgabe eines Ackerwerkes und Schadensersatz Alte Signatur: 290/24 Laufzeit: (1664-1769) 20.04.1769-24.04.1769 Fallbeschreibung: Im Jahre 1768 ist durch das Tribunal rechtskräftig entschieden worden, daß das bisher zum Gut Boldevitz gehörende Ackerwerk Maschenholz zum Domanium gehört. Da dieser Besitz bereits seit der Landesvermessung von 1695 zum Domanium gehört, fordert der Kl. Schadensersatz für seither ergangene Einnahmen und bittet darum, den Landvogt Carl Gustav von Wolffradt zum Kommissar in der Sache zu ernennen, der die gegenseitigen Forderungen prüfen und gegeneinander aufrechnen soll. Das Tribunal ernennt Wolffradt am 21.04.1769 und beauftragt ihn entsprechend. Am 05.12.1770 erneuert es seinen Auftrag an Wolffradt, am 31.01.1771 teilt der Kl. mit, daß er von der Kammer erfahren habe, daß die gegenseitigen Forderungen seit 1698 durch einen Vergleich bereits verglichen seien und der Kommissar sein Augenmerk allein auf die Abtretung des Lehnspartikels richten solle. Das Tribunal teilt das Schreiben am 05.02. dem Bekl. mit und fordert Stellungnahme. Am 18.03. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 20.03. erhält. Am 09.04. unterwirft sich der Bekl. dem Urteil des Tribunals und bittet um Beachtung seiner Besitzrechte. Das Tribunal fordert am 19.04. die Antwort des Kl.s, die am 02.05. eingeht und in der Kl. um schnelle Durchführung der Kommission bittet. Das Tribunal weist den Kommissar am 18.05. entsprechend an. Am 30.05. bittet der Kl., den Bekl. aufzufordern, einen ausreichend instruierten Bevollmächtigten zurückzulassen, damit seine Stockholm-Reise das Kommissionsgeschäft nicht verzögere. Das Tribunal fordert den Bekl. am 31.05. entsprechend auf. Am 13.06. überreicht der Kl. den Kommissionsbericht Wolffradts und wendet sich gegen neue Ansprüche des Präpositus Picht zu Gingst, der Rechte an Maschenholz vor dem Kommissar für sich reklamiert hat. Am 09.06. legt Wolffradt seinen Kommissionsbericht vor und bittet um Anweisung wegen der Ansprüche Pichts, am 14.06. weist das Tribunal Wolffradt an, die Ansprüche Pichts in das Protokoll aufzunehmen. Am 05.12. bittet der Kl. um Eröffnung des mittlerweile abgeschlossenen Kommissionsprotokolls, das Tribunal setzt am 06.12. dazu den 11.12. an. Am 12.12.1771 erteilt das Tribunal beiden Seiten Kopien und nimmt den Ausgleich an Einkünften vor, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Auskunft der Pommerschen Kammer vom 21.01.1771; Aufstellung über gegenseitige Forderungen seit 26.09.1586 (2 Rtlr 14 s / Jahr); Auszug aus den Amtsrechnungen des Amtes Bergen vom 20.01.1771; Suppliken des Präpositus Picht an Wolffradt vom 08. und 13.06.1771 und dessen Antwort vom 08. und 13.06.1771; Kommissionsprotokoll vom 20.06.1771 mit Protokoll der Befragung des Bauern Lülow zu Maschenholz; Bericht des Notars Carl Friedrich Fabricius über Setzung der Grenzsteine in Maschenholz vom 02.07.1771; Schreiben der Vorpommerschen Landesregierung an Präpositus Picht vom 19.06.1771; Auszug aus der Gingster Kirchenmatrikel von 1664 / 1682; Schreiben des Bekl. an Wolffradt und dessen Antwort vom 19.06.1771; "Anschlag über denjenigen Anteil an Acker, Wiese, Weide, Hölzung von Maschenholz, so wie derselbe bishero von Boldevitzer Seite genutzet worden" vom 03.07.1771 (37 Rtlr) Instanzenzug: 1. Tribunal 1769-1771 Kläger: (2) Hermann David von Santen, Procurator Domaniorum (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Regierungsrat von Olthof auf Boldevitz (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Christian Breitsprecher (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0065 |