-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.19.: 1. Kläger S

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.19. 1. Kläger S


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0063
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Besitz des Ackerwerkes Maschenholz
Alte Signatur: 290/24
Laufzeit: 1761-1768
Fallbeschreibung: In einem zwischen 1761 und 1765 anhängigen Tribunalsprozeß war dem Bekl. aufgetragen worden, bessere Beweise für die Zugehörigkeit des Ackerwerkes Maschenholz zum Gut Boldevitz beizubringen. Da er dies versäumt hat, klagt der Kl. vor dem Hofgericht die Zugehörigkeit des Ackerwerkes zum Domanium ein. Das Hofgericht stellt es dem Bekl. in der von diesem ergriffenen Restitutionsinstanz aber erneut frei, bessere Beweise für seine Besitzrechte vorzulegen. Dagegen appelliert der Kl. an das Tribunal, da der Bekl. die Beweisfrist mehrfach verfallen lassen hat und das Urteil damit rechtskräftig sein müsse. Das Tribunal fordert am 27.01. die Akten der Vorinstanz an. Am 18.04. bittet der Kl. um Eröffnung der am 21.03. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 22.04. auf den 27.04. ansetzt. Am 02.09.1768 bestätigt das Tribunal das Hofgerichtsurteil, entzieht dem Bekl. aber die Möglichkeit weiterer Beweisführung. Am 06.10. legt der Bekl. dagegen restitutio in integrum ein, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die ihm am 08.10. genehmigt wird. Am 28.11. bittet der Anwalt des Bekl. erneut um Fristverlängerung, da der Bekl. dienstlich abwesend ist, das Tribunal fordert den Kl. am 29.11. zur Erklärung auf. Am 12.12. bittet dieser das Rechtsmittel für verfallen zu erklären und das Urteil zu bestätigen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 14.12.1768 und fordert den Bekl. zur Kostenerstattung der Instanz auf. Am 15.06.1769 bittet der Bekl. um Deklaration des Urteils. Nach seiner Rückkehr aus Frankreich hatte er erfahren, daß sein Anwalt keinen Gebrauch von den in einem Memorandum aufgeführten Informationen gemacht hatte und führt deshalb Beweise für den Besitz an Maschenholz an. Das Tribunal verweist ihn am 11.07. an die Kommission (Nr. 0065). Am 21.08. wendet sich der Kl. dagegen, daß Bekl. die Gelegenheit erhält, neue Beweise vor der Kommission vorzutragen und bittet darum, diese Beweise direkt durch das Tribunal prüfen zu lassen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 25.08. entsprechend auf. Am 10.10. bittet Anwalt Schultz um Fristverlängerung wegen Abwesenheit seines Mandanten, die er am 11.10.1769 erhält. Am 01.01.1770 legt der Bekl. Beweise dafür vor, daß während der Reduktion am Ende des 17. Jahrhunderts nur 1 Bauernhof an das Domanium zurückgefallen, der Rest des Ackerwerkes und Waldes Maschenhof aber bei Boldevitz geblieben sei und bittet den mit der Untersuchungskommission beauftragten Landvogt von Wolffradt zum Zeugenverhör anzuweisen. Am 15.01. bittet der Kl., die verlängerte Beweisfrist für den Bekl. für verfallen zu erklären, am 03.09. bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 05.12.1770 bestätigt das Tribunal sein vorheriges Urteil, erneuert die Kommission an Wolffradt und verurteilt den Bekl. zur Übernahme der Kosten der Instanz. Am 10.12.1770 bittet Kl. um Mitteilung des gegnerischen Schriftsatzes, wir aber am12.12.1770 abgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 02.09.1761, 06.11.1765, 21.04.1766, 03.12.1767; Tribunalurteil vom 07.05.1764 (Nr. 0062); vom Stralsunder Notar Bernhard Ehrenfried Bützow aufgenommene Appellation vom 12.12.1767; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Ungnade vom 01.05.1770; Schreiben des Bauern Martin Krüger zu Maschenholz an Kl. vom 30.08.1770
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1765-1766 2. Greifswalder Hofgericht 1766-1767 3. Tribunal 1768 4. Tribunal 1768 5. Tribunal 1769-1770
Kläger: (2) Hermann David von Santen, Procurator Domaniorum (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Regierungsrat von Olthof auf Boldevitz (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Christian Breitsprecher (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P), seit 15.06.1769: Johann Jacob Schultz (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0063