-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.19.: 1. Kläger S

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.19. 1. Kläger S


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0091
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Verlauf eines Ackers
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 301
Laufzeit: (1767-1772) 15.12.1772-27.01.1778
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 15.12.1772, 05.01. und 16.02.1773 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 16.12.1772, 08.01. und 17.02.1773 legen die Kl. am 01.03. ihren Schriftsatz vor. Die Witwe Battus hat im Jahre 1761 14 Morgen Acker für 1.850 Rtlr n leichter Münze an die Bekl. verkauft. Der Kaufmann Dabis, der bald darauf ihre Tochter heiratet, verklagt die Bekl. vor dem Greifswalder Niedergericht auf Annullierung des Kaufvertrages, weil der Preis viel zu gering war. Das Niedergericht ordnet der Witwe Battus zunächst einen Vormund zu und fordert die Bekl. 1767 auf zu beweisen, daß die Witwe ihnen den Acker mit Zustimmung ihres Vormundes verkauft habe und daß dieser Acker ihr allein zustünde und nicht aus dem Erbe ihres Mannes stamme, das sie gemeinsam mit ihrer Tochter angetreten habe. Daraufhin vergleichen sich die Parteien auf einen höheren Preis von 1.325 Rtlr in gutem Geld. Der Greifswalder Rat lehnt es ab, diesen Vergleich zu bestätigen. Daraufhin hebt Dabis den Vergleich mit den Bekl. auf, will den Acker zurücknehmen und dafür die Kaufsumme zurückzahlen. Dabis stirbt, die Bekl. geben den Acker nicht zurück und erhalten daher auch nicht ihr Geld. Dagegen appellieren die Bekl. vor dem Greifswalder Ratsgericht und fordern die Umsetzung des Vergleichs von 1769. Die Kl. bitten darum, daß ihnen zunächst die höhere Kaufsumme ausgezahlt werde, das Ratsgericht stimmt dem 1770 und 1771 in zwei Instanzen zu und fordert die Bekl. entsprechend auf. Diese appellieren an das Hofgericht, das den Vergleich von 1767 aufhebt. Die Kl. bitten das Tribunal um Aufhebung dieses Urteils und Anweisung an Bekl. zur Bezahlung des ausgehandelten Restbetrages inkl. Zinsen. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 21.05. zur Zusendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 05.07. und 18.10. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten, die sie am 09.07. und 22.10.1773 erhalten. Am 24.01.1774 bitten die Kl. um Eröffnung der am 21.01.1774 eingegangenen Akten, die das Tribunal am 28.01. auf den 29.01. ansetzt. Am 18.04., 11.07. und 17.10.1774, am 23.01., 01.05., 10.07. und 23.10.1775, am 22.01., 22.04., 08.07. und 21.10.1776, am 20.01., 14.04., 07.07.und 20.10.1777 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 20.01.1778 teilen die Kl. mit, daß sie sich mit den Bekl. verglichen haben und legen den Vergleich zur Bestätigung bei. Diese erfolgt am 27.01.1778.
Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Christian Hinrich Linde aufgenommene Appellationen vom 27.10.1769 und 13.11.1772; Hofgerichtsurteil vom 04.11.1772; ärztliches Attest von A. Westphal vom 11.02.1773 für Anwalt Linde; Urteile des Greifswalder Niedergerichts vom 16.01., 20.03., 02.06.1767; Vergleich zwischen den Parteien vom 02.08.1767; Niedergerichtsprotokoll vom 04.12.1767; vom Rat am 24.01.1770 vorgenommene Bestätigung des Vergleichs zwischen den Parteien vom 28.12.1769; Vergleich zwischen den Parteien vom 28.12.1769; Ratsgerichtsurteile vom 07.01.1768, 23.10.1770, 30.10.1771; vom Greifswalder Notar G.C. Anderssen aufgenommene Notiz über ein Gespräch mit Paulsen vom 18.01.1768; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Ungnade vom 16.08.1773; Aussage des Protonotars am Hofgericht A. v. Gröning vom 14.10.1773; Rationes decidendi des Hofgerichts; Vergleich zwischen den Parteien vom 13.01.1778; Vorinstanzakten des Ratsgerichts 1766-1771 und Hofgerichts 1771-1772
Instanzenzug: 1. Niedergericht zu Greifswald 1766-1767 2. Niedergericht zu Greifswald 1767-1770 3. Greifswalder Ratsgericht 1770-1771 4. Greifswalder Hofgericht 1771-1772 5. Greifswalder Hofgericht 1772 6. Tribunal 1772-
Kläger: (2) Gertrud Schulz als Witwe des Kämmerers Battus und ihr Vormund, der Kaufmann Niclas Paulsen sowie die Kaufleute Jochim Christian Binder und Philipp Ernst Weißenborn als Vormünder der Kinder Dabis zu Greifswald (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Jochim und Jürgen Christian Zornow, vortorsche Bürger zu Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dietrich Caspar Linde (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P), seit 1778: G. v. Klinckowström (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0091