- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.19. 1. Kläger S   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0143 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Besitz an wüsten Hufen Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 398 Laufzeit: (1704-1729) 07.10.1729-18.02.1730 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil vom 06.10., 17.11. und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 12.10. und 18.11. legt der Kl. am 23.12.1729 seinen Schriftsatz vor. Er hat von seinem Großvater und Vater eine wüste Feldmark bei Lentershagen geerbt, die aus einer Holzung und einer Wiese besteht. Das Land ist von Herzog Philipp Julius 1620 von Sivert Dechow gekauft und an den Großvater des Kl.s verliehen worden, ein anderer Teil der Holzung und des Waldes ist dem Kl. vom Vater der Bekl. 1704 vor Gericht streitig gemacht worden. Er hat zudem das Recht auf Schaafweide auf dem neuen Rostocker Feld bei Schlemmin verlangt, das der Kl. für sich beansprucht. Das Hofgericht hat 1704 einen Vorbescheid angesetzt und vom Vater der Bekl. weitere Beweise für seine Forderungen gefordert. Der Prozeß ruht, bis die Bekl. Lentershagen verkaufen wollen und der Käufer u.a. das strittige Land mit fordert. Kl. wird deshalb erneut vor dem Hofgerichts verklagt, weist aber auf die vielen Jahre hin, in denen er Lentershagen ruhig genutzt habe. Das Hofgericht stellt es den Bekl. frei, weitere Beweise für ihre Forderungen beizubringen. Dagegen appelliert der Kl., da er meint, sämtliche Fristen seien abgelaufen, alle vorgelegten Beweise unzureichend und bittet, im ruhigen Besitz des Landes geschützt zu werden. Am 09.04.1731 verwirft das Tribunal die Beschwerden des Kl.s als unerheblich und verweist ihn auf das in Nr. 0142 am selben Tag ergangene Urteil. Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Moevius Völschow aufgenommene Appellation vom 08.07.1729; Hofgerichtsurteil vom 29.06.1729 sowie vom 30.08.1704 in Sachen Carl Friedrich von Dechow vs. Kapitän Otto Christoph Thun in pcto prätendierter Gewalt, aufgebürdeter Pacht und angemaßter Schaaftrift Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1729 2. Tribunal 1729-1731 Kläger: (2) Kapitän Otto Christian von Thun auf Schlemmin (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Georg Ulrich, Johann Friedrich und Paul Ludwig, Gebrüder von Dechow (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A), Dr. Joachim Eversen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0143 |
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