-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.21.: 1. Kläger U

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.21. 1. Kläger U


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0466
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um den Konkurs
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 569, 570
Laufzeit: (1609-1654) 14.04.1654-27.01.1662
Fallbeschreibung: Die Großmutter der Kl., Sabine von Rammin, Witwe Ulrich Blüchers hat im Jahre 1609 Jacob Vieregge geheiratet und 9.000 fl. Ehegeld sowie 17.000 fl. Mitgift mit in die Ehe gebracht, über die ein Ehevertrag abgeschlossen worden ist, der die Erben der Großmutter begünstigen würde. Als Sicherheit für das Erbe der Braut wird das Gut Vorwerk verpfändet. In dieses Gut wird die Witwe nach der Trennung von Vieregge als Kompensation für Ehegut und Mitgift eingesetzt, Vieregge appelliert dagegen vor dem Reichskammergericht. Durch die Kriegswirren und die Gläubiger, die vor dem Reichskammergericht auf Herausgabe des Gutes geklagt haben, wird Sabina von Rammin das Gut streitig gemacht. Die Kl. bitten als Erben der Sabina von Rammin um Anforderung der Akten vom Hofgericht und RKG und umgehende Erledigung des Falles. Das Tribunal fordert die Kl. am 18.04. zur Vorlage einer Appellation und die Bekl. zur Vorlage bestätigter Kopien vom RKG-Prozeß auf. Am 12.05. legen die Kl. das Appellationsinstrument vor, daraufhin fordert das Tribunal am 23.05. das Hofgericht zum Einsenden der Akten auf. Am 01.08. bitten die Kl. um ein Mandat an das Hofgericht zur beschleunigten Einsendung der Akten der Vorinstanz, am 04.09. erläßt das Tribunal ein entsprechendes Reskript. Am 30.10. berichten die Kl. von Problemen, sich von den weitverstreut lebenden Erben bevollmächtigen zu lassen und bitten deshalb um Fristverlängerung, die am 03.11. ebenso gewährt wird wie ein Promotorial an das Hofgericht um Beschleunigung der Sache. Am 25.11. erklären die Bekl., erst beim Tode Jacob Vieregges vor wenigen Jahren vom Hofgericht bestellt worden zu sein und nicht zu wissen, welche Akten vorher an das RKG eingereicht worden seien, so daß sie dem Mandat nicht folgen können. Außerdem sei der Prozeß in Speyer noch anhängig. Sie bitten zudem darum die Gläubiger anzuweisen, einen Prokurator für ihren Prozeß vor dem Tribunal zu bestellen. Am 30.11. bitten die Kl. um Fristverlängerung für das Einreichen ihres Appellationsschriftsatzes, da ihr Anwalt für die pommerschen Landstände nach Schweden reisen mußte. Das Tribunal gewährt die Fristverlängerung am 01.12.1654. Am 09.05.1655 bitten die Kl., Bruse und Sturtz anzuweisen, die Bekl. vor dem Tribunal zu vertreten, da sie dies bereits teilweise getan haben und mit ihren Anträgen nur den Prozeß aufhalten wollen. Außerdem bitten die Kl. das Tribunal festzustellen, daß der Prozeß nicht mehr vor dem RKG anhängig sei. Am 13.03. entscheidet das Tribunal, daß die Bekl. binnen 6 Wochen einen Anwalt zu benennen und die RKG-Akten vorzulegen haben. Am 16.05. bitten die Bekl. um Proklamationen an alle Gläubiger Jacob Vieregges, Subsidiales und Promotoriales an den Herzog von mecklenburg und den Rat von Rostock, die sie am 28.06. erhalten. Am 12.06. legen die Kl. die artikulierte Appellation vor, die das Tribunal den Bekl. am 14.07. zur Kenntnis gibt. Am 22.10.1655 berichten die Räte Rostocks, Friedlands, Güstrows, Anklams, Wolgasts, Greifswalds, Stettins über erfolgten Aushang der Proklamation. Am 22.10. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten erster Instanz, die das Tribunal am 24.10. auf den 12.11. ansetzt und die Bekl. auffordert, die Handakten ihres Anwaltes am RKG bis zum nächsten Gerichtstag einzubringen. Am 16.11. legen die Bekl. die Manualakten vor. Am 20.11. setzt das Tribunal den 14.12.1655 zur Eröffnung der Akten an. Am 11.01.1656 kritisieren die Kl. die unvollständigen Manualakten und bitten zu erkennen, daß der Prozeß am RKG nicht mehr anhängig sei. Am 26.01.1657 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 14.04.1657 urteilt das Tribunal, daß die Kl. mit ihren Forderungen in die Forderungen der anderen Gläubiger einzuordnen seien und der am RKG begonnene Prozeß vor dem Tribunal fortgeführt werden solle. Am 28.05. bitten die Kl. um Rücksendung der Akten der Vorinstanz an das Hofgericht, damit dieses die Ansprüche der Gläubiger reihen könne. Das Tribunal sendet die Akten am 02.06. nach Greifswald. Am 08.07. bittet der Anwalt der Bekl. um Rückgabe der Manualakten des RKG, um den Prozeß vor dem Tribunal fortsetzen zu können. Das Tribunal stimmt dem am 13.07. zu und fordert die Kanzlei zur Abschrift und Rückgabe der Akten auf. Am 27.10.1657 und 25.01.1658 bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 03.11.1657 und 28.01.1658 erhalten. Am 26.04.1658 erklären die Bekl. bereits vor dem RKG einen artikulierten Schrifftsatz eingebracht zu haben mit Forderungen an die Kl., auf den diese noch nicht geantwortet hätten und bitten das Tribunal diese entsprechend anzuweisen und den Prozeß fortzusetzen. Das Tribunal weist die Kl. am 28.04. entsprechend an. Am 08.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 09.07. erhalten. Am 18.10. weisen die Kl. das Ansinnen der Kl. als "gantz nichtige impetition" zurück. Das Tribunal fordert die Bekl. am 20.10.1658 zur Erwiderung auf. Am 25.01.1659 bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 26.01. erhalten. Die Bitte der Bekl. vom 04.07. um weitere Fristverlängerung lehnt das Tribunal ab und verkündet am 06.07.1659 das Ende der Beweisaufnahme. Am 11.05.1660 weist das Tribunal das Hofgericht zur Einsendung der Akten der Vorinstanz an, die am 08.08. eingehen. Am selben Tag bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 26.11. bitten die Bekl. um Fristverlängerung zur Einbringung einer abschließenden Erklärung. Das Tribunal beläßt es am 04.12.1660 beim Ende der Beweisaufnahme. Am 11.04.1661 bitten die Kl. um ein erneutes Reskript an das Hofgericht, alle Akten der Vorinstanz einzusenden und erhalten es am 10.06. Am 25.09.1661 reichen die Kl. die fehlenden Akten nach und bitten um Prozeßbeschleunigung, am 27.01.1662 werden die Kl. aufgefordert, zu den Vorwürfen der Bekl. Stellung zu nehmen. Am 14.03.1666 bitten die Kl. um Rücksendung der Hofgerichtsakten nach Greifswald, damit dort die Reihung der Ansprüche der Gläubiger vorgenommen werden kann. Das Tribunal sagt dies am 16.03.1666 zu. Am 07.01.1667 erneuern die Kl. ihre Bitte, am 10.01.1667 sendet das Tribunal die Akten an das Hofgericht
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Greifswalder Hofgerichts vom 07.03.1654; Ehevertrag zwischen Sabina von Rammin, Witwe Ulrich Blüchers, und Jakob Vieregge vom 24.07.1609; Quittung des Jacob Vieregge über Empfang von Heiratsgut und Mitgift und Regelung für den Todesfall vom 24.07.1609; Einsetzung der Sabina von Rammin in das Gut Vorwerk bis zur Abgeltung der Schulden, die ihr Mann bei ihr hat, durch Herzog Philipp Julius von Stettin vom 11.01.1623; Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 10.01.1623; Bestätigung der Einsetzung Sabina von Rammins in das Gut Vorwerk durch Kaiser Ferdinand II. vom 21.02.1625; von Herzog Philipp Juluus von Pommern bestätigter Pachtvertrag über Vorwerk vom 20.06.1623; Bericht des Pommerschen Hofgerichts an das RKG in der Sache Vieregge vs. Rammin vom 05.02.1624; von Notar Johann Jacob von Behr aufgenommene Appellation vom 15.03.1654; von Kammerbote Erich Wiese ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 31.05. und 01.06.1654; Protokoll der Leistung des Appellationseides vom 27.06.1654; Kautionserklärung der Kl. vom 09.06.1654; Erklärung vom Protonotar des Hofgerichts Nikolaus Köppe vom 10.10.1654; Auszug aus dem Schreiben des dänischen Hofmarschalls Adam Heinrich Pentz an Christian Ulrich Küssow vom 06.08.1654; Schreiben der Kl. an das Greifswalder Hofgericht vom 02.10.1654; von Notar Joseph Jacob von Behr ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 01.05.1654; Mitteilung des Rostocker Ratssekretärs Jacob Schoff an das Tribunal vom 18.10.1655; Mitteilung des Friedländer Rates an das Tribunal vom 16.10.1655; Mitteilung des Güstrower Rates an das Tribunal vom 18.10.1655; Mitteilung des Wolgaster Rates an das Tribunal vom 15.10.1655; Mitteilung des Rates von Alt Stettin an das Tribunal vom 13.10.1655; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Gerdes vom 24.08.1655 und der Kl. für Dr. Scheffel vom 15.11.1666; Revision der Akten der Vorinstanz (o.D.), Akten des RKG 1623-1655
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1654 2. Tribunal 1654-1667
Kläger: (2) Hans und Christian Ulrich, Gebrüder von Küssow als Erben des verstorbenen Landrates und Prälaten Erasmus Küssow
Beklagter: Philipp Bruse als gemeinsamer Anwalt und Johann Christoph Sturtz als Curator bonorum der Gläubiger des verstorbenen Jacob Vieregge zum Vorwerk vor Lassan gesessen
Anwälte: Kl.: Lic. Balthasar Charisius (A), Dr. Caspar Wilcken (P), seit 01.08.1654: Dr. Joachim Zander (P), seit 1667 Dr. Anton Scheffel (P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0466