  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0013 Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Entschädigung für Besitz an mehreren Bauern Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2 Laufzeit: (1660-1699) 14.02.1699-10.04.1704 Fallbeschreibung: Kl. erhebt Ansprüche auf zwei Bauern und einen Käter, die früher nach Rosengarten, seit dem Tode ihres Mannes aber nach dem ihr gehörenden Gut Bietegast dienen. Auf diese Bauern erheben auch die Erben Nikolaus Baumans und die Witwe Peter von Brauns Ansprüche, die sich um Rosengarten streiten. Durch die Reduktion sind die Bauern dem Domanium zugeordnet worden und dienen erneut nach Rosengarten, die Reduktionskommission hat aber 1698 festgelegt, daß die Zinsen aus diesen Diensten an die Kl.in fallen sollen. Die Kl.in bittet das Tribunal, diesen Beschluß umzusetzen und einen Arrest auf die Zinsen zu legen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 24.02.1699 auf, sich zu dieser Klage zu äußern. Am 20.03. lehnt Eva Müller die Ansprüche ihrer Stiefmutter ab und stellt eigene, hohe Gegenansprüche an das Erbe ihres Vaters auf, die auf dem Gebrauch der zu Rosengarten gehörenden Güter Bietegast und Neuendorf beruhen. Das Tribunal fordert die Kl.in am 21.03. zur Erwiderung auf. Am 30.03. weisen die Erben Baumanns die Klage der Kl.in zurück, da die Entscheidungen der Reduktions- bzw. Liquidationskommission bereits rechtskräftig geworden sind, lehnen alle Forderungen an sie ab und verweisen sie an Eva Müller. Das Tribunal teilt der Kl.in dies am 03.04. zur Stellungnahme mit. Am 04.05. bekräftigt die Kl.in ihre Forderungen, weist die der Eva Müller zurück und fordert sie auf, dies vor dem Hofgericht entscheiden zu lassen. Das Tribunal fordert Eva Müller am 09.05. zur Erwiderung auf. An diesem Tag beschweren sich die Erben Baumanns darüber, daß die Erwiderung der Kl.in bisher nicht erfolgt sei. Am 16.05. weist die Kl.in den Vorwurf der Verjährung zurück und besteht auf ihren Forderungen gegen Baumanns Erben, die am 22.05. vom Tribunal zur Antwort aufgefordert werden. Am 20.06. weist Eva Müller die Forderungen der Kl.in erneut zurück und bittet um Aufhebung des Arrestes auf die Zinszahlung. Das Tribunal schließt am 21.06. die Beweisaufnahme in der Sache. Am 28.06. weisen Baumanns Erben die Ansprüche der Kl.in erneut zurück, auch in diesem Fall schließt das Tribunal am 30.06. die Beweisaufnahme. Am 11. und 21.09. bekräftigt die Kl.in ihre Forderungen auf Ausgleich für die Dienste der Bauern und des Kossäten und erreicht am 22.09. ein Mandatum arrestatorium an die Pommersche Kammer wegen des entsprechenden Anteils an der Pacht, dessen Erhalt diese am 12.10. bestätigt. Am 02.10.1699 und 16.01.1700 bittet Eva Müller um ein Urteil in der Sache, am 26.01.1700 fordert das Tribunal die Kl.in auf, sich wegen der Forderungen Eva Müllers binnen 6 Wochen zu erklären und erläßt den erbetenen Beschlag auf die Pachtgelder. Am selben Tag setzt es das Urteil in dem Fall zwischen der Kl.in und Baumanns Erben bis zu einem Urteil im Fall der Kl.in vs. Eva Müller aus. Am 08.03. bittet die Kl.in um Fristverlängerung, die sie am 09.03. erhält. Am 27.04. beschwert sich Eva Müller, daß die Kl.in immer noch nicht ihre Gegenargumente vorgetragen habe und bittet um Erneuerung des Mandates. Am 29.04. ergreift die Kl.in restitutio in integrum gegen das Tribunalsurteil und erneuert ihre Ansprüche gegen ihre Stieftochter Eva Müller. Am 10.06. und 06.07.bittet Eva Müller um Prozeßbeschleunigung, am 18.10.1700 bestätigt das Tribunal sein Urteil und verurteilt die Kl.in zur Übernahme der Kosten der Restitutionsinstanz. Am 22.01.1701 bittet Eva Müller, die Kl.in aufzufordern, sich wegen der Müllerschen Ansprüche an sie zu erklären, so wie ihr das am 26.01.1700 auferlegt worden war. Das Tribunal setzt der Kl.in am 24.01. eine 6wöchige Frist. Am 28.01.1701 bittet Dr. Anthon namens der Erben der kürzlich verstorbenen Kl.in um Fristverlängerung, die das Tribunal am 31.01. ablehnt. Am 11.03. bitten die Kl. erneut um Fristverlängerung, da sie sich untereinander über das weitere Vorgehen abstimmen müßten. Das Tribunal nimmt dies am 12.03. ad acta. Am 25.10. bittet Eva Müller erneut um eine Stellungnahme der Kl. zu ihren Ansprüchen an ihre verstorbene Mutter, das Tribunal setzt den Kl.n am 26.10. erneut 6wöchige Frist. Am 15.12. weisen die Kl. alle Forderungen der Eva Müller zurück und belegen dies mit umfangreichen Beweisen. Das Tribunal fordert Eva Müller am 19.12. zur Antwort auf und weist ihre am 20.12. gestellte Forderung nach einem Strafmandat über 300 Rtlr an Kl. wegen Einbringung ihres Schriftsatzes am 22.12.1701 zurück. Am 24.04.1702 bitten die Kl., die Beweisaufnahme zu schließen, da Eva Müller ihre Antwort nicht fristgemäß vorgetragen hat. Das Tribunal setzt E. Müller am 25.04. erneut 6wöchige Frist. Am 01.06. bittet diese um Fristverlängerung, die sie am 03.06. erhält. Am 31.08. bitten die Kl. erneut um das Ende der Beweisaufnahme, das Tribunal setzt der Bekl. am 02.09. erneut 6wöchige Frist. Am 04.09. begründet die Bekl. ihre Forderungen mit dem 1660 geschlossenen Vergleich mit ihrer Stiefmutter, das Tribunal fordert die Kl. am 05.09. zur Erwiderung auf. Am 27.10. bittet die Bekl. um Mahnung an die Kl. ihre Erwiderung vorzutragen und erhält diese am 30.10. Am 04.12. tragen die Kl. ihre Gegenargumente vor, das Tribunal schließt am 06.12.1702 die Beweisaufnahme. Am 23.01. und 24.04.1703 bittet die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 09.07.1703 werden die Parteien angwiesen. selbst oder durch Kommissare den "durch die Reduction an den Gütern Bitegast und Newendorff erlittenen Abgang" taxieren zu lassen und untereinander auszugleichen. Am selben Tag entbindet das Tribunals die Baumannschen Erben von den Ansprüchen der Kl. und hebt den von der Pommerschen Kammer angesetzten Beschlag auf die Pachtzahlungen aus dem Gut Rosengarten wieder auf. Am 23.08. und 08.10. bitten die Kl. um Fristverlängerung, um gegen die Urteile restitutio in integrum einlegen zu können, die sie am 28.08. und 13.10. erhalten. Am 27.08. erbittet auch Eva Müller Fristverlängerung, die sie am 28.08. erhält. Am 23.11. tragen die Kl. ihre Argumente gegen das Tribunalsurteil vor und bitten wegen der Zahlungsunfähigkeit der Eva Müller, diese zur Kautionsstellung zu veranlassen. Am selben Tag bitten sie um Fristverlängerung in ihrem Fall gegen Baumanns Erben, bis Eva Müller Kaution bestellt habe, die sie am 27.11. auf 3 Wochen erhalten. Am 18.12.1703 tragen die Kl. ihre restitutio gegen das Urteil im Fall gegen Baumanns Erben vor und bitten, den Arrest bei der Pommerschen Kammer auf die Pachtzahlungen aufrechtzuerhalten. Am 21.01.1704 bittet Eva Müller um Verwerfung des Rechtsmittels der Kl., am 07.04.1704 bestätigt das Tribunal sein Urteil in beiden Fällen. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Generalgouverneurs J. von Mellin an Kommissar M. Klinckowström vom 24.12.1698 und 26.01.1699; von Notar Heinrich Bernd aufgenommene Befragung des Christian Werdermann vom 10.03.1699; Auszug aus dem vom Tribunal vermittelten Vergleich wegen Rosengarten vom 28.05.1692; Auszug aus dem Vertrag zwischen Eva Müller und der Witwe Hinrich Müllers, Maria Veith, vom 20.05.1661; Aufstellung über Untertanen des Gutes Rosengarten, die in Bietegast und Neuendorf gedient haben vom 14.-17.10.1695; Erklärungen der Maria Veith vom 18.02. und 23.03.1660; Tribunalsurteil in Sachen Peter von Braun, Appellanten vs. Johann Friedrich Koch, Appellaten in pcto exhibendorum documentorum vom 08.05.1671; Urteil der Kgl. Reduktionskommission vom 06.06.1694; Auszug aus dem vor dem Tribunal geschlossenen Vergleich vom 28.05.1696; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Anthon vom 18.09.1699; von den Stralsunder Notaren Conrad Stem bzw. Hinrich Gesterding ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12.02.1701 bzw. 24.12.1700; Auszug aus dem Kommissionsprotokoll zwischen Maria Veith und Eva Müller in pcto hereditatis vom 31.07.1660; Auszug aus Erbvertrag vom 01.08. und 19.09.1660; Register über Einnahmen und Ausgaben der Maria Veith für 1660; Auszüge aus Kommissionsprotokollen vom 08.06.1661 und 26.02.1664; Quittung Peter von Brauns vom 23.03.1660; Vergleich zwischen Maria Veith und Eva Müller vom 01.08.1660; Urteile des Stralsunder Ratsgerichts vom 12.09.1665 und 07.11.1702; Empfangsbestätigung des Stralsunder Protonotars J.H. Charisius vom 19.09.1702 Instanzenzug: 1. Tribunal 1699-1700 2. Tribunal 1700-1703 3. Tribunal 1703-1704 Kläger: (2) Maria Veith, Witwe des Stralsunder Bürgermeisters Johann Friedrich Coch, vorher Witwe des Hinrich Müller zu Stralsund, seit 28.01.1701 die Erben der Maria Veith Beklagter: Erben des Nicolaus Baumann zu Stralsund und Eva Müller, Witwe des Peter von Braun Anwälte: Kl.: Hermann Bernd Wulfrath (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Joachim Schwartze (A), Dr. Joachim Köckert (P), seit 20.06.1699 Dr. David Gerdes (P) für Eva Müller, seit 22.01.1701: Dr. Adam von Bremen (P); Dr. David Gerdes für Baumanns Erben
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0013 |