-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.05.: 1. Kläger E

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.05. 1. Kläger E


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0525
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Übertragung des Gutes Siggermow
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 593
Laufzeit: (1663-1754) 13.02.1755-07.07.1760
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 13.02., 03.04. und 15.04. um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Zustimmung des Tribunals vom 15.02., 05.04. und 16.04. legen die Kl am 13.05. ihren Schriftsatz vor. Der Bekl. hat sich vor dem Pommerschen Hofgericht gemeldet, er sei der nächste Lehnsberechtigte zum Gut Siggermow, müsse als solcher vor den Gläubigern berücksichtigt werden und ist dementsprechend vom Hofgericht gegen Erlegung der landesüblichen Prästation" zur Übertragung zugelassen worden. Dagegen appellieren die Kl an das Tribunal, da der Bekl. nicht erwiesen habe, daß er der "nächste Lehnsvetter" sei und außerdem Mitglieder der Familie das Lehen an die Witwe Krassows übertragen haben. Das Tribunal fordert daraufhin am 05.09. die Akten des Hofgerichts an. Am 20.10. und 30.12.1755 bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten, die er am 24.10. und 31.12.1755 erhält. Am 03.05.1756 bittet der Kl. um einen Termin zur Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 07.05. auf den 10.05. ansetzt. Am 05.07. bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.10.1756 lädt das Tribunal die Parteien zu einem Gütetermin auf den 16.11. vor. Am 01.11. sagt der Bekl. diesen Termin ab, da er nicht mit Geld entschädigt werden wolle, sondern "umb dieses alte Stamm Lehen der Lanckeschen Familie aus frembden Händen zu retten." Das Tribunal akzeptiert das und urteilt am 16.11.1756, daß der Bekl. nur Rechte an zwei Bauernhöfen in Siggermow nachweisen könne und spircht das Gut daher den Kl.n zu. Am 23.11. kündigt der Bekl. restitutio in integrum an, bittet aber zunächst um Einsichtnahme seines Anwaltes in die Akten erster Instanz, die am 24.11. und nach Spezifizierung vom 26.11. am 27.11. gewährt wird. Nach Bitte um Mitteilung der Appellationsschrift vom 04.12. erhält der Bekl. diese am 06.12. Am 27.12.1756, 07.02. und 21.03.1757 beantragt er Fristverlängerungen zum Einreichen seines Schriftsatzes, die ihm am 29.12.1756, 08.02. und 22.03. gewährt werden. Am 28.03. legt er seinen Schriftsatz vor und versucht darin, die alten Ansprüche auf Siggermow zu beweisen und das Recht der Kl. nur auf einen gegebenen Kredit zu beschränken. Am 25.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 04.07. fordert das Tribunal die Kl. zur Stellungnahme auf. Am 11.10. beschwert sich der Bekl., daß dies bisher nicht erfolgt sei und bittet um Erneuerung des Mandates, das am 12.10. ergeht. Am 22.11. bestehen die Kl. auf ihren Forderungen, das Tribunal teilt dies am 24.11.1757 dem Bekl. mit und fordert ihn zur Erwiderung auf. Diese geht am 03.07.1758 ein, der Bekl. bestärkt seine Argumente. Am Tribunal fordert die Bekl. am 04.07. zur abschließenden Erklärung auf, am 23.10. beschwert sich der Bekl., daß diese bisher nicht eingegangen sei. Das Tribunal setzt den Kl.n am 24.10. eine weitere 6wöchige Frist und verlängern diese nach Bitte der Kl. vom 04.12. am 05.012.1758. Am 12.02.1759 beschwert sich der Bekl. erneut über die nicht eingereichte Antwort., das Tribunal setzt den Kl.n am 17.02. eine weitere Frist. Am 18.06. bitten die Kl., das bisherige Urteil zu bestätigen. Am 10.07. und 23.10. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 03.11.1759 erkennt das Tribunal die Beweise des Bekl. an, daß die Kl. nicht nur 2 Bauernhöfe in Siggermow sondern das gesamte Gut an die von der Lancken abgetreten hätten und fordert die Kl. zur Überlassung Siggermows an den Bekl. auf. Am 14.12.1759 legen die Kl. dagegen Rechtsmittel ein, bitten aber zunächst und am 25.01.1760 um Fristverlängerung, die sie am 15.12.1759 und 26.01.1760 erhalten. Am 06.03. legen die Kl. ihren Schriftsatz vor und bitten um die Bestätigung des ersten Tribunalsurteils. Am 21.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 07.07.1760 bestätigt das Tribunal das Urteil vom 06.11.1759
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 09.11.1754; vom Greifswalder Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 18.11.1754; von Tribunalsbote Gustaf Nowander ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 11. und 12.10.1755; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hertzberg vom 06.12.1755 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 23.05.1757; Ladung des Pommerschen Hofgerichts an die Kl. vom 29.11.1755; Rationes decidendi des Hofgerichts; Schreiben des Melchior Krassow, Sohn des Melchior d.Ä. Krassow, Henning Gutzlaff Krassow, Sohn des Christopher Krassow, Hans Ernst Krassow, Sohn des Christian, Melchior Krassow d.J., Sohn Anthon Krassows und Hans Eggert Krassow, Sohn des Marten Krassow an die Pommersche Landesregierung vom 26.01.1673; Kanzleivermerke vom 05.04.1673 und 09.07.1663; Memorial Bogislaw Christophs von der Lancken vom 27.06.1663; Kaufvertrag zwischen Hans Eggert Krassow zu Schweikvitz und Bogislaw Christoph von der Lancken zu Lancken und Dumsevitz über 2 Bauernhöfe zu Siggermow vom 23.03.1663; Memorial des B.Chr. v.d. Lancken vom 29.06.1663; Aufstellung über die von der Lanckenschen Lehen auf Rügen 1666
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1754 2. Tribunal 1755-1756 3. Tribunal 1756-1759 4. Tribunal 1759-
Kläger: (2) Carl von Elver zu Preetz und G.W. von Krassow zu Schweikvitz als Vormünder der Witwe des Rittmeisters von Krassow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Leutnant Raven Henning von der Lancken zu Borchtitz und Vorwerk (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: G.B. Michaelis (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 1757 Christian Breitsprecher (A) Bekl.: Adam Fabricius (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0525