OAI-PMH | Signatur: (1) 0099 Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Verletzung des Bürgervertrages Alte Signatur: Wismar B 13 (W B 1 n. 13) Laufzeit: 27.02.1658-18.03.1658 Fallbeschreibung: Kl. beschweren sich, daß Rat ohne Zustimmung des Bürgerausscusses eine neue Ordnung für Kindstaufen erlassen hat und bitten das Tribunal, den Rat zur Einhaltung des Bürgervertrages aufzufordern und neue Ordnungen mit ihnen abzustimmen. Am 01.03. erweitern Kl. ihre Beschwerden, am 02.03. fordert das Tribunal sie auf, ihre Beschwerden zunächst dem Rat als ihrer rechtmäßigen Obrigkeit vorzutragen. Am 06.03. beschweren sich Kl., daß auf Anweisung des Rates ein verstorbenes Kind des Claus Köppe nicht mit dem Geleit der halben Schule beerdigt werden konnte und erbitten schnelle Hilfe des Tribunals, das sie am 09.03. auf ihren Bescheid vom 02.03. verweist. Am 11.03. beschweren sich Bekl. über die Art, wie Kl. an sie herangetreten sind, erhalten aber keinen Bescheid. Am 14.03. beschweren sich Kl. darüber, daß sie einzeln vor dem Rat ihre Beschwerden vortragen sollen und daß der Rat auf ihre Beschwerden nicht eingehen will. Am 17.03.1658 verweist das Tribunal Kl. erneut an den Rat. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Roedingk aufgenommene Zeugenaussagen von Hinricus Langke, Johann Rantke, Hans Kluefender, Heinrich Tancke, Gabinus Kohte und Jochim Köppe vom 17. und 18.02.1658; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.03.1658; Supplik der Kl. an den Rat vom 10.01.1658 Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1658 Kläger: (2) 39 namentlich genannte Bürger als Vertreter der Bürgerschaft zu Wismar Beklagter: (3) Rat zu Wismar Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Henricus Schabbell (A & P) "
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0099 |