-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  03.: 1. Kläger C

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 03. 1. Kläger C


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3970
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Organisation der Post zwischen Wismar und Lübeck: Aufgrund eines Kgl. Schreibens vom 19.12.1691 fordert das Tribunal am 05.01.1692 Postinspektor Cannolt auf, einen Bericht über das Postwesen von Wismar nach Lübeck abzustatten. Am 21.01. berichtet der Kl., daß es mehrere Möglichkeiten gäbe, Briefe, Passagiere und Waren von Wismar nach Lübeck und retour zu befördern: über die Lübsche Herberge, das Gasthaus "Posthorn", die Post der Schonenfahrer und die Kgl. Schwedische Post. Dies ist sowohl zum Schaden der Schwedischen Post als auch der Wismarer Bürger. Der Kl. schlägt deshalb vor, dem Lübecker Postillion durch einen Wismarer Bürger auf halber Strecke die Post zu übergeben bzw. abzunehmen und dann im Posthaus zu verteilen, die Passagiere aber zur Lübschen Herberge bringen zu lassen. Das Tribunal fordert den Rat am 03.02. auf, sich dazu zu äußern. Am 08.03. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 09.03. erhält. Am 05.04. geht eine umfassende Stellungnahme der Bekl. ein, in der sie sich gegen die Monopolisierung der Lübecker Post durch den Kl. wehren und das Nebeneinander der Anbieter, das sich seit Jahrzehnten bewährt hat, verteidigen. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 11.07.1692 mit, am 30.01.1693 wirbt der Kl. erneut für seine Idee einer einheitlichen Post nach Lübeck und beschuldigt seine Konkurrenten, die Einkünfte der Kgl. Schwedischen Post auch in andere Richtungen zu schmälern. Das Tribunal weist die Bekl. am 03.02. zur abschließenden Stellungnahme an. Diese bitten am 31.03. und 29.04. um Fristverlängerung, die sie am 01.04. und 01.05. erhalten. Am 01.06. weisen die Bekl. alle Anschuldigungen und Forderungen des Kl.s zurück und bitten, ihm die Lübecker Post auf keinen Fall allein zu übertragen. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 02.06.1693, eine Entscheidung erhellt nicht. Eine abschließende Relation des Tribunals referiert die Akte ausführlich, schlägt aber kein Urteil vor.
Laufzeit: (1691) 05.01.1692-13.06.1693
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 20.09.1684; Supplik des Jochim Zube, Wirt in der Lübeschen Herberge, an das Tribunal (o.D.); Supplik des Philip Lange, Wirt im Posthorn an das Ratsgericht (o.D.); Supplik des Lübecker Boten Jochim Bruhn an Ratsgericht und an Tribunal vom 05.03.1692; Supplik des Ausschusses der Bürgerschaft an den Rat (o.D.); Gewettsprotokoll vom 19.02.1692; Tribunalsurteil wegen Organisation der Lübecker Post vom 19.05.1683; Erklärung des Notars Erich Schilling vom 07.02.1692; Verzeichnis der Briefe, die vom Wirt des Posthorn von Wismar nach Güstrow bzw. Bützow verschickt worden sind vom 19.01.1693; Brief des H.W. Schamroth zu Hamburg an Johann Philipp Schamroth zu Wismar (o.D.); Erklärung des kurbrandenburgischen Postmeisters zu Stargard Joachim Gräf vom 22.08.1692; Erklärung Philipp Langes vor dem Wismarer Rat (o.D.); Erklärung Jochim Zubes vor dem Tribunal (o.D.); Relatio ex actis das Lübsche Postwesen betreffend (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1691
Kläger: (2) Johann Cannolt von Treuenfels, Postverwalter von Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: N N Lehmann (A), Dr. Jacob Gerdes (P), seit 31.03.1693: Friedrich Wagner (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3970