-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  07.: 1. Kläger G

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 07. 1. Kläger G


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3711
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Niederlegung der Vormundschaft
Alte Signatur: Wismar W 73 (W W 2 n. 73)
Laufzeit: 28.12.1713-28.09.1714
Fallbeschreibung: Der Kl. bittet darum, die Vormundschaft für die Bekl. niederlegen zu dürfen, da diese eigenmächtig Absprachen über die Anlage ihres Vermögens vornimmt, ohne ihn einzubeziehen, und sich eigenmächtig aufs Land begeben hat, um bei Kapitän Thom zu leben. Das Tribunal lehnt den Antrag am 30.12.1713 ab und fordert den Kl. auf, dem "ertheilten gerichtlichen curatorio Genüge zu thun". Am 21.02.1714 wehrt sich die Bekl. gegen schlechte Beratung des Kl.s bei der Geldanlage, erinnert an das väterliche Testament, daß den Rat und Konsens des Kl.s nicht zwingend vorschreibt und bittet, ihr das Geld zur Anlage auszuzahlen. Das Tribunal weist die Bekl. am 23.02.1714 an, sich dem Willen des Kl.s zu beugen, erlaubt ihr aber, Vorschläge für die Geldanlage mit ihm zu beraten. Am 13.03. lehnt der Kl. es erneut ab, das Geld bei Kapitän Thom anzulegen, da dieser verschuldet ist und schlägt vor, das Geld im Gut Kehdenhagen in Pommern anzulegen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 13.03. auf, alle väterlichen Obligationen an den Kl. einzusenden, damit der darüber disponieren könne. Am 06.04. ergreift die Bekl. dagegen restitutio in integrum und bittet um Fristverlängerung, die sie am selben Tag erhält. Am 14.04. legt sie ihren Schriftsatz vor und besteht auf den Festlegungen des väterlichen Testaments. Am 21.04. lädt das Tribunal die Bekl. auf den 01.05. zur Abstattung des juramentum malitiae vor. Am 01.05. erbittet sie Aussetzung des Termins, da sie auf eine gütliche Einigung hofft. Das Tribunal setzt am 04.05. einen neuen Termin auf den 29.05. an, an dem Dr. Arend erneut um Fristverlängerung bittet. Am 01.06. setzt das Tribunal den 19.06. an. An diesem Tag bittet die Bekl., ihr den Eid in ihrem Quartier bei Michael Plagemann abzunehmen. Das Tribunal lehnt dies am 20.06. ab. Am 23.06. bittet der Kl. um Bestätigung einer Geldanlage seines Mündels in Höhe von 1.000 Rtlr im von Landvogt von Rügen übernommenen Gut Udars und erhält diese am selben Tag. Am 07.09. bittet der Kl. um Mandat an die Bekl., ihm alle Obligationen und das Testament des Vaters zuzusenden, damit er darüber verfügen könne. Das Tribunal erläßt am selben Tag ein entsprechendes Mandat. Am 21.09. beschwert sich der Kl., daß die Bekl. das Mandat nicht entgegennehme, am 28.09.1714 beschlagnahmt das Tribunal alle Zinzzahlungen aus Mecklenburg an die Bekl. so lange, bis diese die Obligationen ausgeliefert habe.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an Bekl. (o.D.); Auszug aus dem Schreiben des Stralsunderer Kämmerers Westphal an Kl. vom 06.03.1714; Entwurf der Obligation des Landvogts von Rügen, Wulfrath (o.D.); Bericht des Tribunalsboten Jacob Taumann über erfolglose Zustellung eines Tribunalsmandates vom 19.09.1714
Instanzenzug: 1. Tribunal 1713-1714 2. Tribunal 1714
Kläger: (2) Dr. David Gerdes, Fiskal am Tribunal, Vormund der Bekl.
Beklagter: Margaretha Westphal, Tochter des verstorbenen Assessor Westphal
Anwälte: Bekl.: seit 06.04.1714: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3711