-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  07.: 1. Kläger G

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 07. 1. Kläger G


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3940
Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Brechung des Postmonopols
Laufzeit: (1734) 29.11.1734-09.08.1735
Fallbeschreibung: Der Kl. hat den Bekl. überführen können, daß er trotz Verbots des Tribunals Briefe an den Rostocker Postillion mitgibt und der Schwedischen Post Konkurrenz macht. Der Kl. bittet um Vorladung des Bekl. und Vollstreckung des Strafmandates über 50 Rtlr. Das Tribunal lädt den Bekl. am 30.11.1734 auf den 11.01.1735 vor. Am 18.01.1735 verurteilt das Tribunal angesichts seiner unerheblichen Einreden" den Bekl. zu einer Geldstrafe von 50 Rtlr und fordert ihn auf, seine "Mecklenburgischen Vollmachten und Bestallungen allhie zu produciren". Am 09.03. beschwert sich der Kl., daß der Bekl. seine Strafe noch nicht bezahlt und die Vollmachten nicht vorgelegt habe und fordert die Bezahlung der Prozeßkosten von 6 Rtlr 10 s. Das Tribunal setzt dem Bekl. am 06.05. eine erneute Frist über 3 Wochen zur Befolgung des Mandates. Am 04.06. berichtet der Bekl., daß er sein Amt seit vielen Jahren unangefochten versehen würde und den mecklenburgischen Herzögen durch Diensteide verbunden sei, die er ebenso treu befolge wie die als Bürger Wismars geleisteten Eide. Er bittet, ihn von der Vorlage seiner Instruktion und Vollmacht zu entbinden und ihn sein Amt bei der Mecklenburger Post weiterhin ruhig führen zu lassen. Das Tribunal lehnt dies am 21.06. ab und fordert ihn auf, binnen 8 Tagen die geforderten Dokumente und den Eid, den er geleistet habe, vorzulegen, und seinen Anwalt zu benennen. Am 08.07. beschwert sich der Fiskal, daß der Bekl. dem Mandat keine Folge geleistet habe und bittet um Vollstreckung der Strafgelder. Am selben Tag fordert das Tribunal den Wismarer Rat zur Vollstreckung auf. Am 15.07. berichtet der Bekl., daß er seine Strafe bezahlt habe und erbittet Fristverlängerung zur Vorlage seiner Vollmachten und seines Eides, die er am 09.08.1735 erhält. Weiteres erhellt nicht, da ein Protokoll vom 09.08.1735, auf das Bezug genommen wird, der Akte nicht beiliegt.
Prozessbeilagen: (7) Postzettel der fürstl. Mecklenburgischen Post von Wismar nach Neubukow vom 03., 06., 10. und 13.11.1734, von Wismar nach Kröpelin vom 03., 10. und 13.11.1734, von Wismar nach Rostock vom 03., 06., 10. und 13.11.1734, von Wismar nach Doberan vom 03, 06. und 10.11.1734; Quittungen des hochfürstlich Mecklenburgischen Post Contoirs über weitergeleitetes Geld vom 21.12.1734, 25.01. und 26.02.1735; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 08.12.1734; Aufstellung über Prozeßkosten
Instanzenzug: 1. Tribunal 1734
Kläger: (2) Anthon Christoph Gröning als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Johann Peter Leusmann, Postverwalter der fürstlich Mecklenburgischen Post in Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3940