OAI-PMH | Signatur: (1) 3699 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung der Unkosten und Entlassung vom Amt des Vormundes Alte Signatur: Wismar W 69 (W W 2 n. 69) Laufzeit: 08.02.1706-01.04.1706 Fallbeschreibung: Die Kl. haben die Bezahlung der Unkosten für die Führung des Prozesses der Kinder des verstorbenen Oberstleutnants von Wachenfeldt von deren Vormündern in Güstrow gefordert. Diese haben sich aber geweigert, da sie kein Geld haben. Die Kl. bitten darum, die Bekl. zur Bezahlung anzuweisen oder sie von der Vormundschaft und der Führung der Prozesse zu entbinden. Das Tribunal lehnt es am 19.02. ab, das Mandat zu erlassen und fordert sie auf, sich an Gottfried Tietke in Güstrow zu wenden, auf dessen Bitte hin sie zu Vormündern bestellt worden waren (Nr. 3694). Am 01.04.1706 erklären die Kl., daß sie nicht wissen, wo Tiedke geblieben sei und auf ihre Anfrage in Güstrow keine Antwort erhalten hätten. Da sie nicht wissen, von wem sie ihre Auslagen für den Prozeß ersetzt erhalten sollen, bitten sie darum, ihnen die Vormundschaft zu erlassen. Eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Instanzenzug: 1. Tribunal 1706 Kläger: (2) Dr. Jacob Gerdes und Dr. Joachim Köckert, Anwälte und Prokuratoren am Tribunal Beklagter: Anna Hedwig von Bülow, Witwe des Oberstleutnants David Friedrich von Wachenfeldt
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3699 |